Es gibt Ärger, und zwar bei der Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten des Fahrers in einer privaten schriftlichen Tabelle, während er den Tacho auf Pause stehen hat.
Das kann - in einen in FERNFAHRER 4/2021 beschriebenem Fall - zwar am Ende vor dem Arbeitsgericht erfolgreich sein, ist aber trotzdem rechtswidrig im Sinne der Verordnungen 561/2006 und 165/2014. In einem anderen Fall wurde es von einem Unternehmer sogar strafrechtlich gegen den Fahrer ausgelegt.
Aber wie verhält man sich dann richtig?
Das diskutieren wir mit unserem Gast, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harry Binhammer, der auch Experte des FERNFAHRER ist. Mit ihm diskutieren unter anderem Sven Acker, Sven Fritzsche, Torsten Klein, Jürgen Nauss, Manfred Pietsch und Markus Gödde.
Mit freundlicher Unterstützung von Mercedes-Benz Trucks.