Lkw-Kontrollen Polizei in Parkplatznot

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Die Polizei plant eine Autobahnkontrolle. Dazu sperrt sie vorsorglich schon am Vortag einige Lkw-Parkplätze ab – ausgerechnet am Wochenende.

Eigentlich wäre die Meldung von acht von der Polizei am Wochenende vorab reservierten und von osteuropäischen Lkw-Fahrern widerrechtlich besetzten Parkplätzen an der A 3 bei Siegburg nur eine Realsatire. Dabei zeigt sich daran allerdings eindrücklich, dass Deutschland die Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw nicht in den Griff bekommt.

Es ist auf den ersten Blick nicht ganz ohne Komik. Wie der Bonner General-Anzeiger Anfang dieser Woche berichtete, wäre eine von langer Hand geplante Kontrolle der Autobahnpolizei Köln an der Raststätte Siegburg Ost der A 3 um ein Haar geplatzt. Am Sonntag, dem 25. August, mitten im Ferienrückreiseverkehr sollten die Kontrollspezialisten vor allem Busse, Gespanne mit Wohnwagen und Lkw ohne Sonntagsgenehmigung unter die Lupe nehmen. Dazu sperrten die Beamten am Vortag acht Parkplätze nahe der Einfahrt mit Flatterband ab und errichteten dort eine gekennzeichnete Halteverbotszone.

Wie Handtücher auf Liegen

Bis zur Kontrollzeit am nächsten Morgen ab 9 Uhr hatten acht osteuropäische Lkw-Fahrer diese für sie offensichtlich „freien“ Parkplätze in ihrer mutmaßlichen Not, auf dieser auch der Polizei bekannten Rennstrecke durch das größte Transitland Europas, um überhaupt noch einen Stellplatz zu finden, widerrechtlich okkupiert, mutwillig das Flatterband durchtrennt, die Schilder ignoriert und sich schlafen gelegt. Getreu dem Vorurteil deutscher Fahrer, dass sich osteuropäische Fahrer in jahrelanger konsequenter Missachtung von Mindestabständen und Überholverboten konsequent aufgebaut haben – die halten sich doch eh an keine Verbote und sind dabei auch nicht zu fassen.

Bis sie von den wohl verärgerten Beamten unsanft aus diesem Schlaf gerissen wurden. Bildlich ist das in etwa so, wie wenn deutsche Touristen im Hochsommer am Strand von Rimini schon am Vorabend die Liegen mit ihren Handtüchern reservieren und sich ärgern, wenn sich dort am nächsten Morgen jemand anderes breit gemacht hat. Nur dass die Polizei an der A 3 ihr verbrieftes Anrecht auf die Parkplätze mit den Möglichkeiten der Staatsmacht durchsetzen darf. Die acht Fahrer mussten diese Plätze also räumen.

Eine ausweglose Situation

Also kam es wie die Lokalzeitung wortwörtlich berichtete neben verhängten Bußgeldern zu einer für die Fahrer recht ausweglosen Situation: „Die Brummifahrer mussten ihre Fahrzeuge auch umparken, damit die Fläche für die Kontrolle wieder frei wurde. Besonders ärgerlich für die Fahrer: Da sie ihre Motoren starten mussten, wurden auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhephasen der Fahrer unterbrochen. Die Folge: Die Fahrer kamen nicht wie geplant wieder auf die Strecke, sondern mussten warten, bis die nun neu begonnene Ruhepause erneut abgelaufen war. "Die Fahrer werden sich beim nächsten Mal sicher genau überlegen, ob sie ihre Gespanne wieder in einem Parkverbot abstellen", so ein Sprecher der Polizei.“

Das wiederum liest sich wie eine kleine Machtdemonstration einer verärgerten Polizei. Auf Facebook fanden einige deutsche Fahrer dieses harsche Vorgehen tatsächlich etwas übertrieben. Feingefühl angesichts der nächtlichen Notlage hatte die Polizei laut dieser Meldung nicht bewiesen. Mein eigener spontaner Eindruck war: eine Bescheinigung der Polizei, dass die Lkw wegen einer Kontrolle umgesetzt werden mussten, hätte gereicht, statt die Fahrer durch die von der Polizei aufgezwungene Unterbrechung der Ruhezeit so lange „stillzulegen“, bis wieder eine volle Ruhezeit erreicht ist.

Nachfrage bei der Pressestelle

Im Gegensatz zum gemeinen Leser habe ich als Journalist immer die Möglichkeit, so einer potenziellen Realsatire durch eine gezielte Nachfrage auf den Grund zu gehen. Die Antwort der Pressestelle der Kölner Polizei ist hier zusammengefasst: Natürlich war die Nutzung der Kontrollfläche durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Das ausgeschilderte Haltverbot bezog sich auf den Zeitraum Sonntag, 09.00 bis 18.00 Uhr. Insofern standen die Parkplätze das restliche Wochenende zu Verfügung. „Von der Logik her“, so eine Pressesprecherin, „hätten sich also nur Lkw-Fahrer auf die Parkplätze stellen sollen, die die Möglichkeit hatten, am Sonntag bis 09 Uhr ihre Fahrt fortzusetzen.“ Auch das ist angesichts der Zustände „da draußen“ nicht ganz ohne unfreiwilligen Humor.

Weiter heißt es: Ein komplettes Weiterschicken der Sattelzüge war nicht möglich, da diese natürlich nicht über entsprechende Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot verfügten. Daher wurden die Lkw nur umgesetzt und konnten nach der Kontrolle wieder zurückgesetzt werden. „Den Fahrern wurde angeboten, das angeordnete Umsetzen auf Ausdrucken aus dem Kontrollgerät zu bescheinigen. Davon machten meines Wissens nach aber nicht alle Fahrer Gebrauch. Vermutlich war das auch nicht notwendig, da die Fahrer aufgrund der sogenannten „Minutenregel“ keine Probleme zu erwarten hatten. In diesem Punkt ist die Darstellung in dem Zeitungsbericht nicht korrekt.“ Genau das hatte ich mir gedacht.

Polizei ist nicht verantwortlich für die Zunahme des Lkw-Verkehrs

„Leider muss die Polizei ihre Kontrollen auf den Autobahnrastplätzen durchführen, da keine anderen geeigneten Kontrollflächen zu Verfügung stehen“, schließt die Antwort. „Die Polizei ist nicht verantwortlich für die Zunahme des Lkw-Verkehrs in Deutschland und auch nicht für die dadurch zu geringe Anzahl an Parkplätzen für die Lkw.“ Das ist auf der einen Seite richtig – auf der anderen Seite belegt diese Episode ziemlich deutlich, dass die Kontrollbehörden in Deutschland die Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw nicht in den Griff bekommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte ein erheblicher Teil der osteuropäischen Fahrer an diesem Sonntag auf der A 3 dort gar nicht stehen dürfen. Was die Autobahnpolizei Köln, wo sie nun schon einmal vor Ort war, aber gar nicht kontrolliert hat. Auch so ein Widerspruch in sich. Und, in seiner Gesamtheit betrachtet, ein Desaster.

Kontrollzahlen des BAG

Seit im September 2017 ein nationales deutsches Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, verfolge ich die Kontrollaktivitäten des in erster Linie dafür zuständigen Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Eine Zusammenfassung der Problematik findet sich in meinen drei Blogs „Ein regelrechter Freibrief“, „Montag ist der ideale Kontrolltag“ und „Übles Überraschungsei“. Kurz zusammengefasst: an den Sonntagen selber lässt sich nach dem Rechtsverständnis des BAG kaum kontrollieren, ob die Fahrer verstoßen haben, da ein Verstoß erst ab der 45ten Stunde im Lkw beginnt und die Kontrolleure selbst am späten Sonntagnachmittag nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht keine Handhabe haben, den Fahrer zu belangen, da selbst bei durch den Tagesausdruck nachgewiesenen 35 Stunden Ruhezeit der Verstoß ja noch nicht begangen wurde. Immer öfter kontrolliert das BAG daher am Montag. Was einerseits besser zu den eigenen Dienstplänen passt, andererseits mehr Treffer verspricht.

So kann das BAG für das Jahr 2018 zwar auf insgesamt 691 festgestellte Verstöße gegen „die Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit ohne eine geeignete Schlafmöglichkeit“, wie es offiziell heißt, verweisen. Doch allein bei einer präventiven Alkoholkontrolle der Verkehrspolizei Mannheim Ende letzten Jahres standen über 600 Lkw auf drei Raststätten rund um das Kreuz Walldorf. Weit über die Hälfte der Fahrer, so schätze die Polizei seinerzeit bei der vorherigen Bestandsaufnahme, standen über das ganze Wochenende dort. Besonders erschreckend: 33 Fahrer waren zum Ende des Sonntagsfahrverbots immer noch betrunken. Und mindestens zehn hätten eigentlich gar nicht im Lkw übernachten dürfen. Was das für ganz Deutschland bedeutet, lässt sich leicht hochrechnen.

Keine Parkplätze am Sonntag

Und so bleibt das große Problem bestehen: die Tank- und Rastanlagen entlang der wichtigsten Transitrouten sind am Wochenende weiterhin komplett überbelegt. Eine „Mitschuld“ daran trägt auch das in Deutschland unantastbare Fahrerverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen. Viele Fahrer aus Osteuropa, die am Freitag laden und am Montag ausladen müssen, sind je nach Route somit gezwungen, schon am Samstag loszufahren, um in der Nacht zu Sonntag in Deutschland einen der letzten freien Parkplätze auf ihrer Route zu ergattern. Wie viele davon eine reduzierte Ruhezeit, die ja nach wie vor im Lkw erlaubt ist, einlegen, lässt sich anhand der BAG-Kontrollen nicht wirklich sagen: nach dessen Lesart zählen auch zum Beispiel 35 Stunden, die ein Fahrer bereits im Lkw verbracht hat, noch zur reduzierten wöchentlichen Ruhezeit, selbst wenn durch das Sonntagsfahrverbot abzusehen ist, dass er vor Ablauf der 45 Stunden gar nicht weiterfahren kann. Polizisten, die gerne kontrollieren wollen, sind in Hintergrundgesprächen mir gegenüber auch ein wenig gefrustet, weil ihre Anzeigen zum Ruhezeitverstoß, die vom BAG als Bußgeldstelle für ausländische Kraftfahrer bearbeitet werden, liegen bleiben, wenn sie eben nicht den Kontrollvorgaben aus der BAG-Zentrale in Köln entsprechen. Also, so meine Vermutung, verzichtet man lieber auf diese Kontrollen. Auch die Pressestelle der Autobahnpolizei Köln konnte mir auf Nachfrage bislang nicht beantworten, wie oft sie an Sonntagen konkret das Ruhezeitverbot kontrolliert.

Unkontrollierter Freiraum in den Häfen und KV-Terminals

Das größere Problem: Wie ich es bereits in meinem Blog „Sozialdumping im KV-Terminal“ ausführlich beschrieben habe, finden BAG- oder Polizeikontrollen abseits der Autobahnen in den Binnenhäfen wie etwa Duisburg, in den Terminals des Kombinierten Verkehrs wie Köln-Eifeltor oder Herne, in oder vor den Logistikzentren wie etwa IKEA oder zunehmend auch an den Standorten von Amazon in Deutschland so gut wie gar nicht statt. Vor allem hier sind Lkw aus Osteuropa quasi fest stationiert. Die Fahrer hängen dabei jedes Wochenende im Lkw fest – von sechs Wochen bis zu zwei Monate am Stück. Dabei sind sie, wie auch die Kontrolle auf der A 3 zeigt, fest an den Ort gebunden und können sich in ihrer Freizeit mit dem Lkw keinen Meter fortbewegen, um etwa etwas einzukaufen.

Ein großer Widerspruch

So heißt es immer wieder, Fahrer, die das ganze Wochenende im Lkw verbringen müssen, seien nicht ausgeruht und daher eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ab Montag. Während deutsche Fahrer mit dem Pkw ohne Rücksicht auf diese mögliche eintretende Übermüdung am Montag am Sonntag mit dem Pkw kreuz und quer durch ganz Deutschland rasen dürfen, um an Protestaktionen gegen das Sozialdumping teilzunehmen. Dass also, um noch einmal auf die Kontrolle an der A 3 zurück zu kommen, ein nur kurzes Umsetzen des Lkw eine Unterbrechung der Ruhezeit auf dem digitalen Tacho erzeugt, ist also lediglich ein Verstoß gegen die unflexiblen Sozialvorschriften aus der VO (EG) 561/2006. Dass die Fahrer allen Ernstes deswegen einen komplette Ruhezeit nachholen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Als ich in den 80er Jahren Tage in einem öden irischen Zollhafen verbringen musste, bin ich auch mit dem Lkw zum Essen ins nächste Dorf gefahren. Danach war ich nicht übermüdet sondern hatte nur bessere Laune.

Zunehmender Alkoholmissbrauch

Gerade dieses aufgezwungene wochenlange Verbringen der wöchentlichen Freizeit an dem immer gleichen tristen Ort führt bei vielen Fahrern zu Langeweile und zum importierten Alkoholproblem. Vor allem die Tatsache, dass immer mehr Firmen aus dem nahen Osteuropa auf Grund des Fahrermangels immer öfter ihrerseits Fahrer aus der Ukraine oder aus Weißrussland über Monate auf Tour durch Westeuropa schicken, verschärft derzeit das Problem. Vor allem Frachtführer aus Litauen mit stark betrunkenen ukrainischen Lkw-Fahrern schaffen es immer wieder in die Schlagzeilen.

Eine Verbesserung dieser Situation verspricht allerhöchstens eine mögliche Einigung im bald in Brüssel beginnenden „Trilog“ zum Mobilitätspaket, wenn, so ein Punkt, alle Lkw und ihre Fahrer spätestens nach vier Wochen wieder zurück in die Heimat müssen. Doch das ist eine andere Geschichte. Ich erzähle sie nächste Woche in meinem Blog.

Wie nun die Hersfelder Zeitung berichtet, hat es am selben Wochenende an der A 7 auf dem Rastplatz Großenmoor eine gemeinsame Kontrolle von Polizei und BAG gegeben. Wieder waren osteuropäische Lkw-Fahrer alkoholisiert, Spitzenreiter war ein 47 Jahre alter ukrainischer Fahrer eines litauischen Autotransporters. So wie die fünf anderen ertappten Fahrer durfte auch er nicht ans Steuer. Erst als die Überprüfung seines Atemalkohols am Montag 0,0 Promille anzeigte, ging es für ihn weiter.

Die Bediensteten des Bundesamtes für Güterverkehr hatten den Schwerpunkt ihrer Überprüfung auf die Einhaltung der „Wochenruhezeit“ gelegt, so die Zeitung. Sechs Fahrer und deren Chefs erhielten Anzeigen, wegen Fehlverhaltens. Der Regelsatz dieser Geldbuße liegt bei 1500 Euro.“ Das ist wiederum nicht ganz richtig. Der gesetzliche Rahmen des Bußgeldes laut Paragraph 8a Absatz 4 des Fahrpersonalgesetzes sieht eine Obergrenze von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 30.000 Euro für den Unternehmer vor. Der „Regelsatz“ mit 500 Euro für den Fahrer und 1.500 Euro für den Unternehmer wurde vom BAG festgesetzt.

Terminhinweis

Foto: sicher.mobil.leben
Terminhinweis

Am 12. September gibt es, ausgehend von der Polizei in Schleswig-Holstein, eine groß angelegte und bereits weitestgehend öffentlich bekannt gemachte gemeinsame Kontrollaktion von Polizei und dem BAG als „Gast“. Man möchte dazu mit den Fahrern und Unternehmern vor allem ins Gespräch kommen. An diesem Donnerstag, das steht zu erwarten, dürfte es tagsüber bundesweit entlang den Autobahnen ausreichend Lkw-Parkplätze für alle Beteiligten geben.

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