Jans Blog Bußgelder: Nicht zu fassen

Jan Bergrath Foto: Jan Bergrath

Zu geringer Abstand ist eine der Hauptursachen für schwere Lkw-Unfälle am Stauende. Doch gemäß einer europäischen Richtlinie laufen entsprechende Bußgeldbescheide gegen Lkw-Fahrer aus den mittel- und osteuropäischen Ländern ins Leere.

Ich verfolge jeden Tag die Lkw-Unfallmeldungen, die von den lokalen Medien veröffentlicht werden. Schon seit gut drei Jahren. Anfangs lautete die typische Relativierung, auch seitens der Transportverbände: Bei einem insgesamt steigenden Transportaufkommen sei die Zahl der Lkw-Unfälle insgesamt trotz allem rückläufig. Das hat sich offiziell geändert. Insgesamt gab es 2017 bei einem neuen Höchststand an Unfällen zwar so wenig Getötete wie noch nie, aber dafür laut Statistischem Bundesamt einen dramatischen Anstieg bei den getöteten Lkw-Insassen. Heißt: ein Plus von 30 Getöteten, was einer Steigerung um 24,2 Prozent entspricht.

Hauptursache für schwere Lkw-Unfälle

Und so bekamen vor allem die Bundesländer an den Transitstrecken wie etwa der A6 im vergangenen Jahr die Quittung. Baden-Württemberg etwa. Dort ist sogar von einem "alarmierenden Anstieg" der Lkw-Unfälle die Rede, es haben sich Unfallschwerpunkte wie das Walldorfer Kreuz herausgebildet. In Bayern stieg die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Schwerverkehr auf den Autobahnen im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr von 30 auf 44 an, also um 46,7 Prozent.

Auch das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen verweist auf Anfrage auf eine weitere Steigerung der Lkw-Unfälle am Stauende. Waren es 2013 noch 135, wurden 2017 bereits 194 solcher Lkw-Crashs registriert. Nach meiner Blitzumfrage bei den weiteren zuständigen Innenministerien steht einmal mehr fest: zu geringer Abstand ist immer noch eine der Hauptursachen für die Lkw-Unfälle am Stauende.

Blindflug bei 15 Metern Abstand

Es gibt zwei Arten von "klassischen" Stauende-Unfällen: Beim einen rast ein Lkw in einen bereits stehenden Lkw oder einen dahinter warten Pkw, beim anderen erkennt der erste Fahrer einer Kolonne den Stau oder einen langsam fahrenden Lkw vor ihm noch rechtzeitig, der zweite Fahrer kann gerade noch ausweichen, der dritte kracht unweigerlich herein, so wie im Februar bei einem Unfall auf der A3. Kein Wunder, bei einem regelrechten Blindflug mit teils 15 Metern oder noch weniger Abstand. Diesmal sei hier nur am Rande erwähnt, dass der von der Politik immer wieder geforderte Notbremsassistent, selbst wenn er eingeschaltet ist, solch einen Auffahrunfall kaum vermeiden wird.

Abstandskontrollen als Gegenmaßnahmen

Die Polizeien der 16 Bundesländer versuchen deshalb, durch regelmäßige Abstandskontrollen der Lage halbwegs Herr zu werden. Im FERNFAHRER 5/2018, der Anfang April erscheint, habe ich zusammen mit dem Heilbronner Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, die rechtliche Frage der Abstandsmessung beschrieben. Denn einem Fahrer, der bei einer typischen Abstandsmessung mit einem Abstand von unter 50 Metern aufgezeichnet wird, droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Und das selbst dann, wenn kurz zuvor jemand vor ihm eingeschert ist. Denn der überholte Fahrer, so ein Gerichtsurteil, hätte sofort bremsen müssen, um den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.

Unterschiedliche Kontrollzahlen und -praktiken

Die Autobahnpolizei der Bundesländer kontrolliert den Abstand sehr unterschiedlich, habe ich durch meine Umfrage erfahren, bei der ich vor allem auch wissen wollte, wie sie bei einem aktuellen Mautanteil von 42,6 Prozent eben auch die vielen Lkw-Fahrer aus Osteuropa zu einem verantwortungsbewussten Fahrstil erziehen will. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt machen dabei nur reine Videoüberwachungen, andere verknüpfen sie mit einer stationären Kontrolle im Anschluss, so wie ich bereits Ende Dezember 2016 in einer Reportage für die A2 in Niedersachsen beschrieben habe.

Sehr oft lautet die Antwort, zur Nationalität der gemessenen Abstandssünder liege keine eigene Statistik vor. Spricht man vor Ort mit den Polizisten, die eine Abstandsmessung durchführen, so heißt es in der Regel: etwa "halbe/halbe" – was dann ja in quasi den Mautzahlen entspricht.

Das ist in Bayern anders: Für das Jahr 2017 ergaben dort 2.518 Messungen von Pkw und Lkw insgesamt 96.932 Beanstandungen im Abstandsbereich. "Davon konnten 2.399 Beanstandungen den Fahrzeugen des Schwerlastverkehrs zugeordnet werden“, so das bayrische Innenministerium. "Von den 2.399 Beanstandungen mit Fahrzeugen aus dem Schwerlastverkehr waren vorliegend 403 Beanstandungen Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bzw. Kfz mit deutschen Kennzeichen und ausländischen Fahrzeugführern zuzuordnen."

Rheinland-Pfalz meldet ohne weiteren Kommentar “3.450 Abstandsünder aus Deutschland und 10.723 aus dem Ausland“. Die nordrhein-westfälische Polizei wertet die Nationalität der Fahrzeugführer nicht standardmäßig aus. "Zwar werden die Nationalitäten in der Regel erfasst, aber nicht automatisch aufbereitet", so die Antwort aus Düsseldorf. "Auch absolute Zahlen zu den Anteilen ausländischer Lkw auf nordrhein-westfälischen Autobahnen liegen nicht vor, da dieser Fragestellung aus verkehrlicher Sicht eine eher nachrangige Rolle zukommt."

Abschreckung nur durch Kontrollen

Das Problem: Immer wieder erreichen mich Klagen besonnener deutscher Kraftfahrer, die sich beschweren, dass sie von den Kollegen aus Osteuropa im Überholverbot mit überhöhter Geschwindigkeit überholt und eben im Sicherheitsabstand geschnitten werden. Von der Polizei sei nie jemand zu sehen, und wenn doch, so ein weiterer Vorwurf, würde dann im Zweifel lieber der deutsche Fahrer kontrolliert, weil das eben einfacher sei.

Das sind natürlich sehr pauschale Vorwürfe, aber eine Diskussion, die ich im Februar mit einem Polizeibeamten der Autobahnpolizei aus Sachsen-Anhalt zu diesem Thema hatte, ließ mich dann doch an einer Stelle aufhorchen, als er sagte: “Wenn wir die Videoaufzeichnungen der Abstandskontrollen am kommenden Tag auswerten, dann löschen wir alle Aufnahmen mit Lkw aus Osteuropa.“ Denn zusätzliches Personal, um gleichzeitig stationäre Kontrollen durchzuführen, gebe es nicht.

Keine Bußgeldbescheide für Fahrer aus Osteuropa

Das wollte ich so zunächst nicht glauben, aber es ist wohl wahr. “Faktisch hilft nur, einen Abstandssünder aus den osteuropäischen Ländern auf frischer Tat zu ertappen und dann eine Sicherheitsleistung oder Kaution zu kassieren“, sagt Fachanwalt Pfitzenmaier. "So dürfte etwa die Vollstreckung eines Bußgeldes über 100 oder 120 Euro unter Zuhilfenahme rumänischer oder bulgarischer Behörden zum Scheitern verurteilt sein. Ebenfalls ist es schwierig, dass eine Adresse in Rumänien oder vielen anderen osteuropäischen Ländern oft  nicht zu erreichen ist und ein Zustellnachweis nicht geführt werden kann. Ohne diesen verjährt die Angelegenheit.“

Doch nicht nur das, wie mir das Innenministerium aus Sachsen-Anhalt freundlicherweise als Entschuldigung gleich mitgeliefert hat: “Entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte erfolgt ein Halterdatenaustausch nur bei in der Richtlinie aufgeführten Verstößen.“ Diese Richtlinie nennt folgende, die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren sowie Nichtanlegen des Sicherheitsgurts.

Dass ausgerechnet der Verstoß gegen den Sicherheitsabstand, der, wie hier beschrieben, zur den Hauptursachen für die vielen schweren Lkw-Unfälle am Stauende zählt, in dieser Liste fehlt, ist für mich schlicht und einfach nicht zu fassen.

Nachtrag (vom 16. März)

Als eines der ersten Bundesländer hat Sachsen laut Medienberichten nun beschlossen, effektiver auch die Abstände zu kontrollieren. Das müssen dann aber auch effektive Kontrollen sein, bei denen die Lkw nach einem von einer Brücke gemessen Abstandsverstoß auch angehalten werden.

Ich hatte dazu auch beim Innenministerium in Sachsen angefragt. Dort hieß es zum einen: "Allgemeine Abstandsüberwachung auf den Autobahnen erfolgt sowohl durch den Einsatz des Überwachungssystems VKS select, sowie durch ProViDa-Fahrzeuge (Video). Eine spezielle Überwachung des Schwerverkehrs erfolgt nicht und wird auch statistisch nicht gesondert erfasst. Daher ist auch keine Differenzierung zwischen in- und ausländischen Kraftfahrzeugen möglich." Zum anderen: "Im Jahr 2017 wurden durch die Bußgeldbehörden des Freistaates Sachsen insgesamt 54.862 Informationsschreiben gem. der Richtlinie 215/413/EU (CBE-Richtlinie) versandt. Abstandsverstöße werden gem. der Richtlinie hierbei nicht separat erfasst."

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