Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der Lkw-Maut zurückgewiesen.
Gegen die Maut-Erhöhung von 2009 haben mehrere Speditionen, die vom Bundesverband Güterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden, geklagt. Nach Ansicht des Gerichts verstoßen die festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinie. Weiter führt das Gericht aus, dass dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Kalkulation zustehe. Die genauen Berechnungen der Mautsätze würden nicht durch die EU vorgegeben. Zudem liege kein Verstoß gegen das Grundgesetz vor, so die Kölner Richter. Darüber hinaus argumentieren die Kölner damit, dass die Berechnung transparent und nachvollziehbar sei.
Andere Kalkulations- und Methodenfehler konnte das Gericht zudem nicht feststellen. Daher seien die Kläger verpflichtet, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu bezahlen. Die Kläger haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung einzulegen.