Förderanträge fürs Förderprogramm De-minimis jetzt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) herunterladen und einreichen.
Logistiker können ihre Anträge für das Förderprogramm De-minimis ab sofort und noch bis zum 30. September 2020 einreichen. Die dafür benötigten Unterlagen gibt es auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) online zum Herunterladen.
Förderfähig sind im Rahmen der sogenannten Mautharmonisierung fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahme zur Effizienzsteigerung:
- Als fahrzeugbezogene Maßnahmen gelten beispielsweise der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen sowie Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Dazu zählen auch die ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes oder Kauf, Miete und Leasing von Navigationssystemen.
- Unter personenbezogene Maßnahmen fallen die Aufwendungen für Sicherheitsausstattung beziehungsweise Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten – aber auch Weiterbildungen wie etwa wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung oder Schadensprävention. Ebenfalls förderfähig sind berufliche Weiterentwicklungen wie beispielsweise die Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik.
- Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umfassen wiederum den Kauf von Telematiksystemen oder auch den Erwerb von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen.