Lenk- und Ruhezeiten Eine bedrohliche Entwicklung

Foto: Helmut Huhn
Meinung

Auf Grund des akuten Fahrermangels durch den Brexit hat das britische Verkehrsministerium seit dem 12. Juli die gesetzlichen Lenkzeiten der Lkw-Fahrer für vier Wochen gelockert. Ist das auch in Deutschland möglich? Der Mangel an qualifizierten Fahrern ist bereits spürbar.

Es ist nun über ein Jahr her, als in Deutschland und in der Logistik Ende März auf Grund des Beginns der Coronakrise Lieferketten zusammenbrachen und Grenzen geschlossen wurden. Als Konsequenz führte die EU-Kommission die Leitlinien zu den Green Lanes ein. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten fingen an, die Lenkzeiten der Fahrer zu lockern. So auch Deutschland. Diese grundsätzliche Möglichkeit basiert auf dem Artikel 14 der VO (EG) 561/2006. Allerdings nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Und auch nur maximal 30 Tage. Das war im Falle der Corona-Pandemie tatsächlich gegeben. „Durch die Änderungen in Artikel 14 Absatz 2 wird klargestellt, dass die Mitgliedstaaten Ausnahmen für bis zu 30 Tage ohne Zutun der EU-Kommission aber nur dann gewähren können, wenn der dringende Fall mit außergewöhnlichen Umständen einhergeht“, so der FERNFAHRER-Experte Götz Bopp. „Das allerdings setzt ein gewisses Maß an Unvorhersehbarkeit voraus.“

Aktuelle Ausnahmenregelung in Großbritannien

Welche Ausnahmen in den letzten Jahren der EU-Kommission bereits gemeldet wurden, das zeigt diese Auflistung auf der Seite der DG Move. Alles mehr oder weniger unvorhersehbare Ereignisse. Die meisten Ausnahmen der jüngsten Vergangenheit betreffen Covid-19. Hochwasser und andere Katastrophen zählen ebenso dazu, wie die Ereignisse rund um den Brexit zum Ende des Jahres 2020. Der war allerdings vorhersehbar. Nun allerdings gelten seit dem 12. Juli bis zum 8. August nach einer bereits in der letzten Woche bekanntgegebenen Entscheidung des britischen Verkehrsministeriums in Großbritannien folgende Ausnahmen: Lkw-Fahrer können demnach pro Tag zehn Stunden Lenkzeit und zweimal in der Woche elf Stunden Lenkzeit pro Tag nehmen. Die Regeln betreffen auch ausländische Lkw-Fahrer.

Unternehmer ist mitverantwortlich

Zwar wird, wie seinerzeit auch in Deutschland, die Ausnahme mit der Warnung versehen, dass die Sicherheit der Fahrer nicht beeinträchtigt werden darf und die Unternehmen das britische Verkehrsministerium informieren müssen, wenn die Maßnahme in Anspruch genommen wird. In Deutschland hieß es: „Diese Flexibilisierung entbindet allerdings die Fahrer nicht von ihrer ständigen Verantwortung aus der Straßenverkehrsverordnung, ein Fahrzeug weiterhin sicher zu lenken. Trotz dieser befristeten Ausnahme sind sie jederzeit für ihr Handeln voll verantwortlich, sollte es aus Übermüdung zu einem Unfall kommen!“

Das wiederum ist für die Fahrer selbst ein zweischneidiges Schwert. Denn sie unterliegen grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der kann die maximale Ausnutzung der Lenkzeiten anordnen. Der Fahrer muss dem Unternehmer dann mitteilen, dass er sich nicht mehr in der Lage fühlt, den Lkw länger zu steuern, weil er nicht fit ist. Kommt es dennoch zu einem Unfall wegen Übermüdung, weil der Unternehmer etwa angeordnet hat, dass der Kunde auf jeden Fall noch angeliefert werden muss, trägt der Fahrer zwar weiterhin die Verantwortung, aber der Unternehmer wäre in diesem kausalen Bezug mitverantwortlich.

Fahrermangel als Grund

Der offiziell genannte Grund des Verkehrsministeriums ist der aktuelle Fahrermangel. Dessen Ursache liegt natürlich im Brexit. Vor allem osteuropäische Fahrer, die bei britischen Speditionen und Frachtführen auf der Insel beschäftigt waren, haben das Land auf Grund der unklaren rechtlichen Arbeitssituation verlassen oder können bzw. wollen keine Visa mehr beantragen. Ob diese Situation im Jahr 2021 von der EU-Kommission überhaupt noch abgesegnet werden muss, wo man kein Mitglied der EU mehr ist, verbirgt sich sicher in den Tiefen des Brexit-Abkommens. Britische Speditionsverbände hatten allerdings früh vor dieser Zuspitzung der Lage gewarnt. Anfang Juli wurde auf Grund eines geschätzten Mangels von rund 100.000 Lkw-Fahrern eine Lebensmittelknappheit in den Supermärkten befürchtet. Mittlerweile stellt sich zudem heraus, dass viele Frachtführer die Insel meiden, da die komplexen Zollformalitäten den Spotmarkt beinträchtigen. Und natürlich fehlen auch die Export- und Kabotagefahrten osteuropäischer Frachtführer – egal ob legal oder illegal.

Kann das auch in Deutschland passieren?

Nun stellt sich mir die Frage, ob so eine Konstellation auch in Deutschland denkbar ist. Hier gibt es schon lange wieder einen spürbaren Mangel vor allem an qualifizierten Kraftfahrern, der sich mit dem Abflauen der Coronafolgen und einem Anstieg der Transportleistung neu bemerkbar macht. Viele Fahrer berichten mir, dass sie bereits jetzt bis zum Anschlag die erlaubten Arbeits- und Einsatzzeiten ausreizen. Ein permanenter Verstoß gegen Paragraf 21 a des Arbeitszeitgesetzes ist wiederum als Organisationsverschulden dem Arbeitgeber anzulasten. Das endet in der Regel erst bei einer Betriebskontrolle – oder im Streit um die Mehrarbeit vor Gericht. Auch in der deutschen Logistik spielen Lkw-Fahrer aus Osteuropa eine große Rolle. Die Frage, wieviel Kabotage osteuropäischer Frachtführer in Deutschland legal oder illegal ist, wird seit Beginn der Coronakrise kontrovers diskutiert.

Stufe 2 des Mobilitätspaketes ab Februar 2022

Bislang ist „nur“ die erste Stufe des Mobilitätspaketes seit dem 20. August 2020 in Kraft – über die Konsequenz der Kontrollen wird in Deutschland ebenfalls debattiert. Ich empfinde sie als total verfahren. Richtig ernst wird es aber erst, wenn mit der Stufe 2 vor allem die in Deutschland weiter eingeforderte Rückkehrpflicht der Lkw alle acht Wochen an den Firmenstandort zutrifft – und der Vor- und Nachlauf der Kabotage auch im Kombinierten Verkehr in Deutschland umgesetzt wird. Die EU-Verkehrskommissarin, die Rumänin Adina Vălean, agiere nach Aussagen des EU-Parlamentariers Ismail Ertug zwar weiter gezielt gegen diese beiden Schritte. Einfluss nehmen kann sie nicht. Nur der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts zuständig. Und so bleibe ich weiter bei meiner Einschätzung aus der Zeit der Verhandlungen im Trilog, dass das Mobilitätspaket vor allem auf Grund der mangelnden Fahrer zu einem makroökonomischen Desaster werden kann - sollte es konsequent umgesetzt werden. Die Ereignisse in Großbritannien werte ich als erstes Warnzeichen. Denn der Fahrermangel dort wird ja auch mit Beendigung der Ausnahmeregeln der Lenkzeiten nicht vorbei sein.

Einschätzung des BGL

Wird es also auch hierzulande im kommenden Jahr wieder zu massiven Lieferengpässen und Ausnahmen von den Lenkzeiten kommen? „Theoretisch wäre das denkbar“, sagt Prof. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), „die Bundesregierung hatte ja im letzten Jahr zum Höhepunkt der Corona-Krise vorübergehend das Sonntagsfahrverbot ausgesetzt und die Arbeitszeitregelungen gelockert. Dies kann jedoch - alleine schon aus Verkehrssicherheitsgründen - kein Dauerzustand werden.“ Im Zweifelsfall müsse dann die eine oder andere nicht so dringende Ladung etwas länger auf ihren Abtransport warten, heißt es euphemistisch aus dem Haus des Straßenverkehrs in Frankfurt.

Um dem aktuellen und weiter drohenden Fahrermangel beizukommen, müsse das Image der Lkw-Fahrer wieder besser werden, damit sie die Wertschätzung erhalten, die sie für ihre herausfordernde und unverzichtbare Arbeit verdienen. Dasselbe gelte natürlich für die Arbeitsbedingungen - nicht nur an den Be- und Entladerampen von Industrie und Handel.

In der 62. Sendung von FERNFAHRER LIVE hatte ein Braunschweiger Spediteur gegen Ende betont, „dass sich die die Ladestellen schlicht auf Kosten des Transportgewerbes optimiert haben. Und zwar auf Kosten unser Lenk- und Produktionszeiten.“ Ein Fahrerengpass, so die Folgerung, ließe sich nur durch den Aufbau neuer Personalkapazitäten an den Rampen selbst vermeiden. Und natürlich müssten die Frachtpreise in die Höhe gehen, um anständige Löhne zu zahlen.

Doch das allein wird nicht reichen. „Überdies muss verstärkt gegen den ebenfalls seit Jahren bestehenden Parkplatzmangel vorgegangen werden“, so Engelhardt. Generell muss klar das Sozialdumping bekämpft werden, wo immer möglich. Mit anderen Worten: Nur eine legale ausländische Konkurrenz „auf Augenhöhe“ wäre tolerabel. Dann könnten möglicherweise die schlimmsten Auswirkungen des drohenden Fahrermangels verhindert werden. Nur eins steht fest: Unvorhersehbar käme das Problem sicher nicht. Die bedrohliche Entwicklung ist allen Seiten bekannt. Daher dürfte es nach den Vorgaben der EU-Kommission Ausnahme von den Lenkzeiten im Prinzip nicht geben. Garantiert ist das nicht.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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