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Frachten weiter unter Druck DB Schenker lockt mit Billigpreisen

Unterwegs nach Frankfurt am Main Foto: DB AG/Volker Emersleben

DB Schenker vergibt Komplettladungen zu knapp 50 Cent pro Lastkilometer und löst damit großen Unmut in der Branche aus.

Für viele stellt sich die Frage ob ein Unternehmen, das über die Firmenmutter Deutsche Bahn der öffentlichen Hand gehört, in der Corona-Krise wirklich mit so spitzem Bleistift rechnen muss oder eher mit gutem Beispiel voran gehen sollte.

Der Redaktion eurotransport.de liegen zwei besonders extreme Fälle aus der Frachtenbörse Timocom vor. Bei ihnen würde DB Schenker seinem Frachtführer 0,51 beziehungsweise 0,53 Cent pro Lastkilometer bezahlen. Für Branchenkenner gilt als Faustformel eine Fracht von mindestens 1,25 Euro pro Lastkilometer, um die eigenen Kosten zu decken. Ins Netz gestellt hat die Großspedition einen innerdeutschen Verkehr von Radolfzell nach Salzgitter, immerhin 631 Kilometer, für den sie 320 Euro bezahlen würde. Das andere „Angebot“ von DB Schenker ist eine grenzüberschreitende Ausschreibung für einen Transport von Maastricht nach Lübeck über 565 Kilometer zu 300 Euro. Beides sind Komplettladungen, für die ein Standard-Sattelauflieger benötigt wird.

DB Schenker: Preis ist selbstverständlich ein Kriterium

Ein Sprecher von DB Schenker teilt auf Nachfrage gegenüber eurotransport.de mit, dass lediglich ein kleiner Teil der Fahrten über Börsen an Auftragnehmer vergeben wird. „Hier ist selbstverständlich der vom Transportunternehmer angebotene Preis ein Kriterium“, sagt er. Den überwiegenden Teil des Frachtverkehrs auf der Straße, den nationalen und internationalen Stückgutverkehr, betreibt DB Schenker nach eigenen Angaben mit Rahmenvertragspartnern zu im Voraus festgelegten Preisen. „Hier schwanken aktuell zwar die abgerufenen Kapazitäten, die erbrachte Leistung wird aber wie vereinbart bezahlt“, heißt es. Auch im Komplettladungsverkehr seien die Preise mehrheitlich durch Rahmenvereinbarungen fixiert. Inzwischen hat DB Schenker sich von diesen Preisen distanziert und Fehler eingeräumt.

Harsche Kritik vom BGL an Niedrigfrachten im Netz

Nach Einschätzung von Branchenkennern kann ein Frachtführer, der die Transporte für DB Schenker ausführt, bei diesen Konditionen nicht in Einklang mit der Sozial- und Steuergesetzgebung arbeiten. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, dass die Preise offenbar im freien Fall sind. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat am Montag in einer Mitteilung ausdrücklich vor Frachten auf entsprechenden Plattformen gewarnt, die weit unter Einstandspreisen liegen. „Diese Angebote sind illegal, da sie nicht mehr mit den Vorschriften zum Mindestlohn und auch dem Kabotage-Verbot vereinbar sind“, erklärt der Verband und fordert die Betreiber der Frachtenbörsen auf, regelmäßig dort eingestellte, aber offensichtlich illegale Offerten umgehend an das Bundesamt für Güterverkehr und den Zoll zu melden, da diese Angebote nicht mehr mit dem deutschen Mindestlohngesetz und dem Kabotage-Verbot vereinbar sein könnten.

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