Häufig gestellte Frage zum Thema:

Verkehrsrecht

Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt?

Ich habe eben euer Supertrucks-Video gesehen. Tolle Fahrzeuge, aber waren Bullenfänger in Deutschland nicht mal verboten...?

Bei Pkw führen diese Bügel für Radfahrer und Fußgänger im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen – bei Nutzfahrzeugen ist ein Frontschutzbügel aus Edelstahl allerdings ein sinnvolles Zubehör, um das Fahrzeug im rauen Alltag vor Beschädigungen zu schützen. An Lkw (wie an allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen) waren Bullenfänger nie verboten, wichtig ist nur, dass:

  • Ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt (bekommt man z.B. bei HS Schoch mit jedem Bullenfänger mitgeliefert)
  • Die Gesamtlänge vom Fahrzeug nicht überschritten wird.

Danke an HS Schoch für die Expertise.

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Muss der Verbandskasten gültig sein?

Gibt es eine rechtliche Pflicht, dass der Inhalt des Verbandskastens noch gültig sein muss, d.h. dass das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten sein darf?

Sobald bei einem Bestandteil des Verbandskastens das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, muss dieser Bestandteil ausgetauscht werden. Erfolgt das nicht, entspricht der gesamte Inhalt nicht mehr der DIN Norm und kann bei einer Verkehrskontrolle beanstandet werden. Außerdem wird das nicht ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Material bei einer HU als geringer Mangel eingestuft. Der Inhalt muss übrigens seit 2014 der DIN 13164 entsprechen - wenn der Inhalt aber noch haltbar ist, muss der Verbandskasten nicht vorzeitig ausgetauscht werden.

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Ab wann werden Geschwindigkeiten über 90 km/h aufgezeichnet?

Inwiefern und ab wie viel Sekunden wird eine Geschwindigkeit über 90 km/h in der Rollphase bei einem Lkw mit digitalem Kontrollgerät aufgezeichnet? Und ab wann gilt es als Verstoß und ist für unsere Fahrer gefährlich? Der Hintergrund ist der, dass unsere Lkw (moderne M-B Actros vom letzten Jahr) – ich sag mal ‚bewusst‘ – das Fahrzeug ca. 40 Sekunden über 90 km/h rollen lassen. Was vorher nicht der Fall war. Bei unseren Fahrern sorgt das für Unsicherheit.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den ECO-Roll-Modus beziehen. Wenn im ECORoll zusammen mit dem vermutlich verbauten GPS-Tempomaten das Fahrzeug z. B. bei einem Gefälle aufgrund der eingestellten Werte ‚entscheidet‘, die gesetzlich vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit zu überschreiten, geschieht dies mit dem Ziel der Kraftstoffeinsparung. Im Fahrtenschreiber wird das Ereignis Geschwindigkeitsüberschreitung grundsätzlich erst dann hinterlegt, wenn länger als 60 Sekunden eine Geschwindigkeit über der im Begrenzer eingestellten Höchstgeschwindigkeit registriert wird.

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Ist es strafbar, wenn ich am Steuer Gebäck in Form eines Smartphones an mein Ohr halte?

Einen solchen Fall hat es vor längerer Zeit in den USA gegeben. In den sozialen Netzwerken hält sich dabei hartnäckig das Gerücht, dass es in Deutschland nicht strafbar sei, sich ein selbst "gebackenes" Smartphone ans Ohr zu halten, um die "Polizei zu ärgern" - immerhin täusche man "nur" eine Ordnungswidrigkeit vor und keine Straftat.

Strafbar ist das Vortäuschen einer rechtwidrigen Tat nach § 145d StGB.

Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist das geschilderte Verhalten strafbar, da die Strafverfolgungsbehörden davor geschützt werden sollen, zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden.

Ob durch das Halten von Gebäck ans Ohr eine rechtwidrige Tat begangen werden kann, ist aber nicht 100% sicher. Wohl ja, wenn das Gebäck ein Handy darstellt und nur zu dem Zweck eingesetzt wird, das Telefonieren vorzutäuschen, eher nein, wenn das Gebäck nur zufällig am Ohr gehalten wird und nur im Groben die Form eines Handys hat.

Allgemein sollte so ein Unfug unterlassen werden, schließlich hat die Polizei wichtigere Aufgaben als sich um Spaßvögel zu kümmern.

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  • Statt bisher bei Erreichen von 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entzogen.
  • Im Gegenzug gibt es nicht mehr bis zu 7 Punkte für einen Verstoß, sondern nur noch bis zu drei Punkten, je nach Schwere der Tat.
  • Es werden nur noch Taten bepunktet, die unmittelbar die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, also beispielsweise nicht mehr der Verstoß gegen ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot. Hierfür gibt es „nur“ noch eine Geldstrafe.
  • Punkte können nicht mehr angesammelt werden, sondern werden nach Ablauf der starren Tilgungsfristen von 2,5 Jahren, 5 Jahren und 10 Jahren getilgt.

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Habe ich eine Unfallflucht begangen?

Ich habe beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt. Nachdem niemand vor Ort war, bin ich gleich von der Unfallstelle weggefahren und habe nach Feierabend eine Polizeidienststelle aufgesucht, um den Unfall zu melden. Der Polizist meinte, ich hätte eine Unfallflucht begangen?

Der Polizist hat Recht. Eine Unfallflucht begeht, wer sich nach einem Unfall, den er bemerkt hat, von der Unfallstelle entfernt bevor zu Gunsten des anderen Unfallbeteiligten Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung getroffen wurden. Auch wenn niemand vor Ort ist, verlangt der Gesetzgeber, dass eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten eingehalten wird. Erst wenn nach dieser Zeit der andere Unfallbeteiligte nicht ausfindig gemacht wurde, ist es erlaubt, sich von der Unfallstelle zu entfernen. Dann muss der Unfallverursacher aber sofort seine Angaben zur Person und zur Art seiner Beteiligung bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle machen. Liegen zwischen dem Vorfall und der Meldung mehrere Stunden, ist dies in jedem Fall zu spät.

Es ist auch nicht ausreichend, am Geschädigtenfahrzeug einen Zettel mit den Angaben zur eigenen Person an die Windschutzscheibe zu heften.

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Der Unterschied ist gravierend: ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt bei schweren Verstößen im Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Straftaten im verkehrsrechtlichen Bereich, welche nicht ganz so schwer wiegen. Während des Fahrverbotes ist der Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Die Behörde übersendet den Führerschein nach Ablauf der Fahrverbotsfrist automatisch wieder zurück. Danach kann vom Führerschein im bisherigen Umfang Gebrauch gemacht werden.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird die Berechtigung für das Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Nach Ablauf einer individuell festgesetzten Sperrfrist besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde neu zu beantragen. Die Behörde wird den Führerschein nach Entziehung im bisherigen Umfang dann erteilen, wenn keine Eignungsbedenken vorliegen. Für gewisse Fälle ist es jedoch erforderlich, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgreich eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich zu bestehen.

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Ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, was tun?

Ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten. Kann hiergegen etwas unternommen werden, da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin?

Je nach Schwere des Verstoßes kann im Bußgeldverfahren ein Fahrverbot mit einer Dauer von bis zu drei Monaten angeordnet werden. Erfahrungsgemäß ist es nicht einfach, gegen Erhöhung der Geldbuße das Fahrverbot vom Tisch zu bekommen. Hierfür bedarf es des Nachweises der so genannten Existenzgefährdung. D.h., es muss konkret vorgetragen werden, dass das Fahrverbot weder durch Urlaub, noch durch die Inanspruchnahme alternativer Transportmittel noch durch sonstige Umorganisation überbrückt werden kann und die persönliche Existenz, also etwa der Arbeitsplatz, bei Verbüßung des Fahrverbots konkret gefährdet ist.

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Ich habe die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid verpasst.

Besteht trotzdem die Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzugreifen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Spätestens eine Woche nach Kenntnis der Fristversäumnis muss bei der Bußgeldbehörde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden.

Eine Wiedereinsetzung wird in der Regel gewährt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Fristversäumnis unverschuldet war.

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Im Rahmen einer Betroffenenanhörung müssen Sie keinerlei Angaben machen. Eine Verpflichtung besteht nur, wenn die persönlichen Daten im Anhörungsbogen falsch wiedergegeben sind.

Haben Sie hingegen einen Zeugenfragebogen erhalten, können Sie Angaben zur Sache nur dann verweigern, wenn zu Gunsten des Betroffenen ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, oder Sie sich mit einer Aussage selbst belasten würden. Äußern Sie sich bei der Behörde als Zeuge nicht, kommt eine richterliche Vernehmung in Frage.

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