10.07.2015
Matthias Pfitzenmaier
Was hat sich durch die Umstellung des Verkehrszentralregisters in das Fahreignungsregister geändert?
- Statt bisher bei Erreichen von 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entzogen.
- Im Gegenzug gibt es nicht mehr bis zu 7 Punkte für einen Verstoß, sondern nur noch bis zu drei Punkten, je nach Schwere der Tat.
- Es werden nur noch Taten bepunktet, die unmittelbar die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, also beispielsweise nicht mehr der Verstoß gegen ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot. Hierfür gibt es „nur“ noch eine Geldstrafe.
- Punkte können nicht mehr angesammelt werden, sondern werden nach Ablauf der starren Tilgungsfristen von 2,5 Jahren, 5 Jahren und 10 Jahren getilgt.