Gibt es eine rechtliche Pflicht, dass der Inhalt des Verbandskastens noch gültig sein muss, d.h. dass das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten sein darf?
Sobald bei einem Bestandteil des Verbandskastens das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, muss dieser Bestandteil ausgetauscht werden. Erfolgt das nicht, entspricht der gesamte Inhalt nicht mehr der DIN Norm und kann bei einer Verkehrskontrolle beanstandet werden. Außerdem wird das nicht ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Material bei einer HU als geringer Mangel eingestuft. Der Inhalt muss übrigens seit 2014 der DIN 13164 entsprechen - wenn der Inhalt aber noch haltbar ist, muss der Verbandskasten nicht vorzeitig ausgetauscht werden.