Der Unterschied ist gravierend: ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt bei schweren Verstößen im Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Straftaten im verkehrsrechtlichen Bereich, welche nicht ganz so schwer wiegen. Während des Fahrverbotes ist der Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Die Behörde übersendet den Führerschein nach Ablauf der Fahrverbotsfrist automatisch wieder zurück. Danach kann vom Führerschein im bisherigen Umfang Gebrauch gemacht werden.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird die Berechtigung für das Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Nach Ablauf einer individuell festgesetzten Sperrfrist besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinbehörde neu zu beantragen. Die Behörde wird den Führerschein nach Entziehung im bisherigen Umfang dann erteilen, wenn keine Eignungsbedenken vorliegen. Für gewisse Fälle ist es jedoch erforderlich, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgreich eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich zu bestehen.