Lang-Lkw

Foto: ETM

Die Diskussion um längere Fahrzeugkonzepte in Deutschland kommt nicht zur Ruhe. Verfolgen Sie auf unserer Themenseite die Auseinandersetzung um die 25,25 Meter langen und bis zu 60 Tonnen schweren Lkw.

In Deutschland legt die Straßenverkehrsordnung (StVZO) die Rahmenbedingungen für Lkw fest. Sattelzüge dürfen demnach bis zu 16,50 Meter, Gliederzüge bis zu 18,75 Meter lang sein. Das Gesamtgewicht ist auf 40 Tonnen festgelegt. Lediglich im Kombiverkehr dürfen 44 Tonnen erreicht werden. Die Europäische Union lässt jedoch die Möglichkeit zu, dass die Mitgliedsstaaten zur Erprobung neuer Fahrzeugkonzepte und -technologien Ausnahmen zulassen.

Dabei gibt es nicht nur eine Variante des Lang-Lkw. Nach dem Europäischen Modularen System (EMS) werden Lang-Lastzüge aus bekannten Standardkomponenten zusammengesetzt. So könnten etwa aus drei Zugkombinationen (zwei Sattelzüge und ein Motorwagen mit Zweiachs-Anhänger) zwei Eurocombis zusammengestellt werden. Vorhandene Auflieger und Anhänger können durch den Kauf entsprechender Dolly-Anhänger oder die Nachrüstung mit Tiefkuppelsystemen weiter benutzt werden.

Grundsätzlich sind auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen aber auch andere, bislang nicht normierte Fahrzeugabmessungen denkbar. Kögel hat eine solche Lösung mit dem sogenannten Big Maxx bereits 2005 vorgestellt. Er bietet bei einer Länge von 14,90 Meter Stellfläche für vier Europaletten mehr. 300 dieser Fahrzeuge sind mittels einer Ausnahmegenehmigung immer noch unterwegs.

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