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BMDV strebt Verlängerung bis 2028 an Klarheit beim Lang-Lkw 1

Foto: Karl-Heinz Augustin

Was passiert nach 2023? Das Bundesverkehrsministerium teilt mit, wie es mit dem verlängerten Sattelzug – dem Lang-Lkw des Typs 1 – weitergeht.

Was wird aus dem Kleinen? 24 und 25 Meter lange Lang-Lkw haben auf den freigegebenen Strecken des Positivnetzes in Deutschland unbeschränkt freie Fahrt. Der „kleine“ Lang-Lkw des Typs 1 aber, der verlängerte Sattelzug mit einer Gesamtlänge von 17,88 Metern, darf nach bisherigem Stand nur bis Jahresende auf Deutschlands Straßen verkehren. Wie es danach weitergeht, war bis zuletzt offen.

Am heutigen Donnerstag nun meldet das Bundesverkehrsministerium (BMDV) eine Fristverlängerung, noch stehen die letzten Abstimmungen dazu aber aus. Läuft alles im Sinne des BMDV, darf der verlängerte Sattelzug weiterhin innerhalb von Deutschland verkehren. Im Gegensatz zu den Langvarianten ist er nicht ans Positivnetz gebunden, sondern darf quasi das gesamte Straßennetz innerhalb von Deutschland nutzen.

Staatssekretär Luksic: Planungssicherheit für Logistiker

Die Verlängerung geht zunächst bis zum Jahr 2028, wie der Parlamentarische Staatssekretär im BMDV, Oliver Luksic (FDP), mitteilt. „Wir wollen Planungssicherheit für die Logistiker“, sagt Luksic, der zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik ist. Die geplante Verlängerung um fünf Jahre sei ein wichtiges Signal an die Logistikbranche. Die bisher gesammelten Erfahrungen seien durchweg positiv: „Der Lang-Lkw hat sich bereits als vielseitiger und unverzichtbarer Bestandteil im Güterverkehr etabliert. Durch eine bessere Auslastung werden weniger Transporte notwendig. Das spart erheblich CO2 ein und schont unsere Straßeninfrastruktur.“

Das BMDV hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf hervorgelegt, der den weiteren Einsatz der 14,98 Meter langen Auflieger in den nächsten fünf Jahren regeln soll. Nach entsprechender Ressortabstimmung und Verbändeanhörung solle die Verordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Das BMDV bezeichnet die fünf Jahre als Versuchszeitraum, in dem es eine weitere wissenschaftliche Begleitung geben soll. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 seien bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen.

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