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Startschuss Ab Januar rollen die Lang-Lkw

Foto: Archvi

Sieben Bundesländer geben ihr Straßennetz für verlängerte Sattelzüge frei. Kombinationen mit 25,25 Meter Länge dürfen aber nur auf ausgewählten Strecken fahren. Das Bundeskabinett hat den Weg dafür frei gemacht.

Sowohl Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) als auch der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) sind erleichtert. Verbandspräsident Mathias Krage geht davon aus, dass auch die Schiene von den Langfahrzeugen profitiert. Das liege an der Vorgabe, dass die eingesetzten Behälter bahnfähig sein müssen. Für Ramsauer steht an erster Stelle die Chance, Verkehre zu bündeln. »Das ist ein Beitrag, um die erwarteten Frachtzuwächse besser zu bewältigen«, betonte er beim DSLV-Unternehmertag in Dresden. Denn Schiene und Wasserstraße allein könnten dies nicht leisten.

2016 endet der Feldversuch

Nach der Ausnahmeverordnung, die trans aktuell vorliegt, soll der Feldversuch Ende 2016 enden. Zum Einsatz kommen können der klassische Eurocombi mit 25,25 Meter Länge, 24-Meter-Fahrzeuge aus Kombination von Lkw und Anhänger oder um 1,30 Meter gestreckte Sattelzüge mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 17,80 Metern. Die mehr als 20 Meter langen Einheiten dürfen nur auf dem von den Ländern freigegebenen Positivnetz rollen, das der Ausnahmeverordnung angefügt ist. Den verlängerten Sattelzügen steht  dagegen das komplette Straßennetz in den teilnehmenden Bundesländern zur Verfügung.

Vielzahl an technischen Voraussetzungen

Die eingesetzten Einheiten müssen eine Vielzahl an technischen Voraussetzungen erfüllen - dazu gehören etwa der Einsatz von Assistenzsystemen, Konturmarkierungen oder eine Hecktafel mit der Aufschrift »Lang-Lkw«. Die Fahrer müssen speziell für diese Lkw geschult sein und mindestens fünf Jahre am Stück im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ebenfalls mindestens fünf Jahre lang müssen sie im gewerblichen Verkehr oder im Werkverkehr gefahren sein. Auf Autobahnen gilt für Lang-Lkw ein Überholverbot. Auf dem nachgeordneten Straßennetz dürfen sie nur Vehikel überholen, die nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde unterwegs sind. Ein Transport von Gefahrgut, flüssigen Massengütern oder lebenden Tieren ist untersagt. Einen ausführlichen Bericht zum geplanten Start des Feldversuchs mit Lang-Lkw lesen Sie in der neuen trans aktuell-Printausgabe (23/2011) auf Seite 4.

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