Die Auseinandersetzung mit Brüssel über die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ist in die nächste Runde gegangen.
Die Bundesregierung hat die EU-Kommission gebeten, das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Ihrer Meinung nach seien das Infrastruktur-Abgabengesetz und das Zweite Verkehrssteuer-Änderungsgesetz mit EU–Recht vereinbar. Deutsche Pkw-Halter, würden bereits über die Kfz-Steuer indirekt zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen. Mit Einführung der Maut würden sie also doppelt belastet. Dies solle durch die Steuerentlastungsbeträge vermieden werden. Eine Diskriminierung der Ausländer liege mithin nicht vor. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten seien bei 5, 10 oder 15 Euro für 10-Tages-Vignetten beziehungsweise von 16, 22 oder 30 Euro für Zwei-Monats-Vignetten nicht diskriminierend und somit mit EU-Recht vereinbar.
Brüssel muss innerhalb von zwölf Monaten eine Stellungnahme abgeben
Die EU-Kommission hat jetzt bis zu zwölf Monate Zeit, auf die deutsche Antwort eine "begründete Stellungnahme" abzugeben. Darauf muss Berlin dann innerhalb von zwei Monaten erneut antworten. Erst dann entscheidet die Kommission, ob und gegebenenfalls in welcher Ausgestaltung sie der deutschen Pkw-Maut letztlich doch zustimmt oder aber den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft.
Vor diesem zeitlichen Hintergrund und auch wegen deutlich divergierender Auffassungen in Brüssel gehen nicht wenige Experten davon aus, dass "so oder so" über eine deutsche Pkw-Maut am Ende politisch entschieden wird. Unabhängig davon hatte Minister Dobrindt noch im Juni erklärt, dass eine entsprechende Ausschreibung und die Vergabe des Pkw-Maut-Modells vorbereitet würden. Die notwendigen Mittel dafür seien im Haushalt 2016 eingestellt. Bei den bevorstehenden Beratungen über den Verkehrsetat des nächsten Jahres wird nun entschieden, ob die Beträge verfügbar bleiben.