Machenschaften der Automobillogistik Unter den Augen der Polizei

Julian Hoffmann Foto: Julian Hoffmann
Meinung

Fünfzehn Lastzüge der litauischen Spedition Bleiras, alle ohne Nummernschilder, haben über zwei Wochen lang Parkplätze der Rastanlage Hockenheim blockiert. Eine Recherche in Absurdistan.

Bereits Ende September tauchten die Bilder der rund fünfzehn roten Autotransporter des litauischen Unternehmens Bleiras in den sozialen Medien auf. Bis auf wenige Ausnahmen standen sie ohne Nummernschilder an den Zugfahrzeugen auf der Tank- und Rastanlage Hockenheim in Richtung Heilbronn und blockierten den für andere Fahrer so dringend benötigten Parkraum. Schnell wurde vor allem in den sozialen Medien spekuliert, ob es sich um ein neues „Gräfenhausen“ handeln würde. Die Raststätte an der A 5 in Südhessen ist zum Symbol für den zweimaligen mehrwöchigen Arbeitskampf von Lkw-Fahrern aus Drittstatten im Auftrag der polnischen Unternehmensgruppe Mazur geworden. Die Konsequenzen werden wohl noch lange diskutiert. Was hier allerdings den Rahmen dieses Blogs sprengen würde.

Unterwegs vor allem in Westeuropa

Zunächst zum Hintergrund: Bleiras verfügt nach den Angaben auf seiner Homepage über rund 1.400 überwiegend rot lackierte Lastzüge, die Mehrheit Autotransporter, diese wiederum in zwei Konfigurationen als Zugmaschine und Auflieger oder als Motorwagen mit Anhänger. Sie sind, wie auch die blauen litauischen Autotransporter von Beljana, unter dringend von den zuständigen Kontrollorganen nachzuprüfenden Arbeitsbedingungen auch für die deutsche Automobilindustrie in Westeuropa unterwegs. Wie es bei litauischen Flotten heute Usus ist, gibt es zwar noch litauische Fahrer auf den Lkw, aber das Gros stellen Fahrer aus Belarus und der Ukraine dar, die mittlerweile auf Grund des Fahrermangels durch Fahrer aus Drittstaaten ergänzt oder ersetzt werden. Laut Insidern aus der deutschen Automobillogistik hat sich Bleiras lange auf den Chartereinsatz für Tesla aus Grünheide spezialisiert.

In Grünheide haben ortsansässige deutsche Lkw-Fahrer bereits im letzten Jahr dem heutigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gemeldet, dass die markanten roten Lkw oft tagelang dort auf dem Gelände stehen. Mit den dort im Lkw ausharrenden Fahrern. Und erst im Juli dieses Jahres ist eine für Insider sofort erkennbare typische rote Bleiras-Kombination mit Actros als Motorwagen und Aufbau von Kässbohrer von der thüringischen Polizei auf der A 71 bei der illegalen Kabotage erwischt worden. Mit einem ukrainischen Fahrer. Um es vorwegzunehmen. Auf Nachfrage meinerseits hat die Unternehmenszentrale von Bleiras in Vilnius nicht reagiert.

Alarmglocken läuten sofort

Mit dem Eingang der ersten Fragen von deutschen Fahrern zu den im Netz kursierenden Bildern haben bei mir natürlich sofort die Alarmglocken angeschlagen. Mein Kollege Julian Hoffmann hat vor Ort Fotos gemacht und nach Rücksprache mit Fahrern, die dort weiter in den abgestellten Lkw hausieren mussten, kurz danach auch mitten in Mannheim den neuen Halter der Fahrzeuge aufgesucht. Einen Transportunternehmer, der in einem Büro in einem innerstädtischen Gewerbegebiet ohne eigene Parkmöglichkeiten und seinem Namen an einem großen Briefkasten residiert und laut seiner Homepage als Kunden seiner „Transporte aller Art“ Logistiker wie DB Schenker, Dachser, Nagel-Group und DHL aufführt. Die rund 60 eigenen weißen Fahrzeuge sind daher ausschließlich auf den Geländen der Kunden oder der Lkw-Lieferanten fotografiert.

Mit Polizei und Zulassungsstelle abgesprochen

Aus dem Gespräch mit dem Geschäftsführer ergibt sich folgendes erste Bild: Bleiras habe sich bei ihm eingekauft. Autotransporte seien neu für ihn. Er übernehme jetzt viele Bleiras-Lkw und kümmere sich um das Geschäft in Deutschland, die Gewinne werden entsprechend der Anteile mit Bleiras geteilt. Er zahle dann in Mannheim Gewerbesteuer, die Fahrer seien bei ihm angestellt, die Fahrzeuge gehören ihm. Die Fahrer stünden auf dem Rastplatz, weil er nur einen kleinen Hof habe und dort nicht alle Bleiras-Lkw unterbekommen kann. Eigentlich wäre es schon im Vorfeld mit der Zulassungsstelle abgesprochen worden und alles sollte ganz schnell gehen. Die Zulassungsstelle habe dann aber doch noch viele Dokumente angefordert, was die Sache verzögert habe.

Dass die Lkw in der Zwischenzeit in Hockenheim stehen, wüssten die Zulassungsstelle und die Polizei. Die Fahrer seien hauptsächlich Litauer, aber auch aus der Ukraine und den bekannten Drittstaaten. Auf meine spätere schriftliche Rückfrage, wie die anderen Fahrer außer denen aus Litauen ohne Probleme in Deutschland weiterbeschäftigt werden könnten, und wer in Zukunft diese Autotransporter tatsächlich disponiere, erfolgte ebenfalls keine Antwort. Was die Aufgabe der zuständigen Behörden wäre, es zu kontrollieren.

Der Reiz der deutschen GmbH

Bereits in meinem letzten Blog-Beitrag hatte ich geschrieben: Wer die Branche aufmerksam verfolgt, stellt fest, dass vor allem die litauischen Großflotten mit Inkrafttreten der einzelnen Stufen des Mobilitätspakets gerade im nach wie vor lukrativen Frachtmarkt Deutschland eigene GmbHs meistens in reinen Bürokomplexen gegründet haben. Dafür suchen sie „deutschsprachige Fahrer“, deren meist immer noch aus Litauen kommende Lkw nutzen aber weiter den knappen öffentlichen Parkraum. Auch an den Wochenenden. „Deutschsprachig“ klingt nach Qualität für die deutsche Kundschaft. Heißt aber oft, dass diesen Fahrern dann auch nur der deutsche Mindestlohn gezahlt wird. Neben dem Thema der Kabotage fällt bei einer deutschen GmbH auch die Rückkehrpflicht der Fahrzeuge nach acht Wochen an den Standort weg, gegen die unter anderem Litauen aktuell vor dem EuGH klagt.

Offensichtlich geduldet

Meine Aufgabe als Journalist ist es, die Hintergründe zu recherchieren. Dazu habe ich nun fast zwei Wochen lang das vor Ort zuständige Polizeipräsidium Mannheim, die Stadt Mannheim für die Zulassungsstelle, das BALM und zuletzt die Autobahn GmbH befragt. Ich habe mir dazu auch Einschätzungen des renommierten Verkehrsrechtsexperten Prof. Dieter Müller eingeholt und mich mit dem anerkannten Experten für die Sozialvorschiften Götz Bopp ausgetauscht.

Dieser ausführliche Blog ist daher auch ein Beleg, wie wenig die zuständigen Behörden in Deutschland zusammenarbeiten. Daher gebe ich die Antworten hier eins zu eins wieder. Denn es wurde eine Recherche in Absurdistan - die zu lesen sich tatsächlich „lohnt“.

Zunächst hat zunächst das Polizeipräsidium Mannheim geantwortet: „Der Sachverhalt ist bei der Verkehrsdienst-Außenstelle Walldorf bekannt, die Fahrzeuge stehen teilweise seit ca. zwei Wochen auf der T & Hockenheim. Nach einem Eigentümerwechsel der Spedition werden die Fahrzeuge derzeit umgemeldet. Die Ummeldung aus Litauen nach Mannheim stellt sich nicht unkompliziert dar, weshalb die Fahrzeuge teilweise ohne Kennzeichen geparkt sind, trotz bestehender Zulassung. Zu Besetzung der Fahrzeuge, über Fahrerwechsel und das die Lkw betreuende Personal können wir keine Auskunft geben. Dies wurde nicht erhoben. Das BALM wurde für die Überprüfung bislang nicht hinzugezogen.“

Anfrage beim BALM

Mit meinen auch weiter oben beschriebenen Informationen habe ich beim BALM in Köln nachgefragt. Die Antwort: „Eine Anfrage bei der für den Kontrollbereich Hockenheim zuständigen Außenstelle ergab, dass bisher keine Erkenntnisse oder Informationen der Polizei diesbezüglich vorliegen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist bestrebt, allen eingehenden Hinweisen entsprechend der personellen Ressourcen nachzugehen und stichprobenweise erforderliche Kontrollen durchzuführen.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt in Grünheide ist dem BALM bekannt. Bei der Planung und Auswahl der konkreten Kontrollorte werden neben kontrollpraktischen Erfahrungswerten auch Hinweise berücksichtigt, um noch gezielter gegen Verstöße vorzugehen. Das BALM ist solchen Hinweisen im Rahmen seines Kontrollauftrages nachgegangen. Da es sich bei dem in Rede stehenden Gelände um ein Privatgelände handelt, konnte eine unmittelbare Kontrolle mangels entsprechender Befugnisse nicht erfolgen. Kontrollen in der Umgebung sind ohne Erfolg geblieben.“

Die Antwort der Stadt Mannheim

Nach einer kurzen Bedenkzeit antworte auch ein Sprecher der Stadt Mannheim Anfang Oktober auf meine Anfrage: „Wir können bestätigen, dass die Speditionsfirma vor kurzem die Zulassung einer größeren Zahl litauischer Lkw bei der Zulassungsstelle der Stadt Mannheim beantragt hat. Bislang konnten vier Lkw zugelassen werden, für die vollständige und nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt wurden. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist es Aufgabe des KFZ-Halters, dafür Sorge zu tragen, dass Fahrzeuge ohne Zulassung nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Sollte auf der T&R Hockenheim der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein, wird diese durch die zuständige Ordnungsbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) verfolgt.“

Zunächst antwortet am 4. Oktober noch einmal die Polizei Mannheim: „Eine Überprüfung heute Vormittag hat ergeben, dass große Teile der Fahrzeuge noch immer dort parken. Die Situation, dass dort so viele Fahrzeuge der Spedition BLEIRAS stehen, ist zwar angesichts der Knappheit an Parkplätzen entlang der Autobahn unbefriedigend, aber nicht zu beanstanden. Es gibt keine zeitliche Beschränkung, wie lange ein Fahrzeug auf einem Autobahnparkplatz parken darf. Die Tatsache, dass die Fahrzeuge im Moment ohne Kennzeichen dort stehen, da diese für die Ummeldung benötigt werden, führt nicht zum Erlöschen der Zulassung.“

Zwischenfrage an Prof. Dieter Müller

„Die Aussage der Polizei ist hinsichtlich des Parkens korrekt“, antwortet Professor Dieter Müller. „Dennoch würde ich eine Sondernutzung nach Fernstraßengesetz aufgrund des Ausmaßes dieses Vorgangs prüfen.“ Bereits vor zwei Jahren hatte Müller das Thema der Sondernutzung mit mir zusammen ausführlich beschrieben und darauf hingewiesen, dass dies bei der Polizei selbst kaum bekannt ist.

Auf die Antwort der Stadt Mannheim antwortete wiederum das Polizeipräsidium Mannheim: „Eine Überprüfung hat ergeben, dass einige der Lkws immer noch dort stehen. Nach unserem Kenntnisstand sind die Fahrzeuge zugelassen, haben teilweise jedoch kein Kennzeichen angebracht. Die Fahrzeuge werden umgemeldet, gehen also von einem Halter auf einen neuen über. Die Aussage der Stadt Mannheim bezieht sich auf nichtzugelassene Fahrzeuge, mit denen wir es hier nicht zu tun haben.“

Zwischenanalyse - Übernachten im Lkw

Die grundsätzliche Frage zum Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw ab der 45 Stunde im Lkw zu verbringen, habe ich nun oft genug erörtert. Zuletzt in meinem Blog „BALM-Sonntag“. Vollkommen verständlich, dass viele deutsche Fahrer in den sozialen Medien, übrigens auch zum Arbeitskampf der Mazur-Fahrer in Gräfenhausen, vermuten, hier läge auf Grund der langen Verweildauer in den Lkw ein Verstoß vor. Dem ist aber nicht so, wie mir Götz Bopp anhand der eigenen Logik der Arbeits- und Sozialvorschriften erläutert:

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrer, die aktuell auf der T+R "festsitzen", dürfte in erster Linie durch die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zu beurteilen sein und nicht anhand der EU-Sozialvorschriften. Wenn es so sein sollte, dass ein Arbeitsvertrag mit den Fahrern besteht, würden die Fahrer ihre Arbeitskraft andienen, der neue Arbeitgeber diese aber nicht in Anspruch nehmen. Dann wären die Fahrer in bezahlter Freizeit. Da keine Lenktätigkeiten erbracht werden, muss auch keine Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeuges eingelegt werden. Bis die Fahrer ihre lenkende Tätigkeit wieder aufnehmen, gelten grundsätzlich nur die Anforderungen aus dem Arbeitszeitgesetz.“

Julian Hoffmann Foto: Julian Hoffmann

Selbstbewegende Auflieger

Noch einmal bezieht die Stadt Mannheim Stellung auf eine weitere Rückfrage: „Ja, es geht um eine Ummeldung. Inzwischen konnten weitere Lkw von der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Die Ummeldung der Lkw erfolgt sukzessive nach Vorlage und Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen. Auch für Anhänger von Zugmaschinen ist eine Zulassung erforderlich. Bislang liegen der Zulassungsstelle lediglich Zulassungsanträge auf Zugmaschinen, nicht von Anhängern, vor.

Die Thematik wird in § 46 Abs. 1 Satz 1 FZV wie folgt geregelt: „Ein in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend am Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wenn für das Fahrzeug von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist und in der Bundesrepublik Deutschland kein regelmäßiger Standort begründet wurde.“

Dies bedeutet konkret: Da die Anhänger über das KFZ-Schild und die Zulassungsbescheinigung verfügen (die Zulassungsbescheinigung wird ja auch bei Kontrollen verlangt, von daher muss diese mitgeführt werden) und die Anhänger nicht regelmäßig von Deutschland aus bewegt werden, dürfen diese hier bewegt werden.“ Wichtiger Hinweis: Da die Lkw außerhalb des Mannheimer Stadtgebiets stehen, besteht hier keinerlei Zuständigkeit. Einzige Mannheimer Zuständigkeit besteht im Ummelden der Fahrzeuge. Dem kommt die Mannheimer Zulassungsstelle nach. Wenn es um die von Ihnen geschilderte Parksituation der Lkw geht, müssten Sie sich an die Polizei oder das Landratsamt Rhein-Neckar wenden.“

Nach meiner Rückmeldung, dass zugelassene Anhänger sich nicht ja von alleine auf einem Rastplatz bewegen können, brach der Kontakt ab. Auch die Polizei Mannheim hat auf eine erneute Rückfrage nicht mehr reagiert.

Die letzte Antwort gibt die Autobahn GmbH

Andere Polizeiexperten aus meinem Netzwerk, die nicht genannt werden wollen, sind fest davon überzeugt: „Natürlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde sogar so weit gehen, dem Halter eine Frist zur Entfernung der Fahrzeuge zu setzen. Letztendlich blockieren die Lkw dringend benötigte Parkplätze. Dies könnte sogar eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, weil andere Lkw-Fahrer unter Umständen keinen Parkplatz für ihre Ruhezeit finden.“

So dauert es noch ein paar Tage, bis die Pressesprecherin der für die T&R Hockenheim zuständigen Autobahn GmbH die vorläufig letzte Antwort gibt: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der vorliegenden Informationen sind wir als Autobahn GmbH Niederlassung Südwest der Auffassung, dass es sich bei den an der Tank- & Rastanlage Hockenheim abgestellten Lkw ohne Kennzeichen (Zugmaschinen und Anhänger) um eine nicht genehmigte Sondernutzung handelt. Wir werden dies an das Fernstraßenbundesamt (FBA) als zuständige Verwaltungsbehörde melden. Dort wird entschieden, ob eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erfolgt.“

Nun werde ich in absehbarer Zeit in Leipzig nachfragen, ob diese Anzeige erfolgt ist. Sonst, so fürchte ich, haben die osteuropäischen Flotten auf Dauer in Deutschland weiterhin absolute Narrenfreiheit. Meine grundsätzliche Frage an das BALM, ob rein theoretisch ein Gliederzug mit einem in Deutschland zugelassenen Actros-Motorwagen und einem weiter in Litauen zugelassenen Anhänger mit, sagen wir, acht modernen E-Autos uneingeschränkt in Deutschland acht verschiedene Autohändler eines Herstellers beliefern kann, oder ob das dann eine Teilkabotage wäre, ist noch offen. Ich reiche Sie entsprechend nach – sollte sie noch kommen.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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