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Leitfaden für Unternehmen Corona-Hilfen vom Bund

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Von der Bürgschaft bis zum Kurzarbeitergeld - diese Hilfen gibt es im Zuge der Corona-Krise für angeschlagene Unternehmen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise können gerade bei mittelständischen Unternehmen zu Engpässen führen. Der Bundestagsabgeordnete Christian Jung (FDP) hat mit einem Team die Hilfsangebote der Bundesregierung ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt. Ziel dabei ist es, „Insolvenzen abzuwenden und einen krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten“.

Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Kurzarbeitergeld kurzfristig zum 1. April verändert:

  • Statt bisher 30 Prozent müssen künftig nur noch zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein
  • Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet
  • Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen

Drohende Insolvenz

Für finanzielle Engpässe, die durch die Corona-Krise bedingt sind, hat der Bund neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung von Unternehmen beschlossen. Sie lassen sich grob in steuerliche Erleichterungen und Liquiditätshilfen unterteilen und sind besonders für kleinere Betriebe relevant. Im Mittelpunkt stehen Möglichkeiten zur Stundung von Steuern, zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und zum Entgegenkommen der Finanzbehörden auf Unternehmen.

Vereinfachungen

Die Finanzämter seien angewiesen, hinsichtlich der Gewährung von Steuerstundungen keine strengen Anforderungen zu stellen und die Anpassung der Steuervorauszahlungen zu vereinfachen, heißt es in dem Papier. Die Finanzbehörden können außerdem bis zum 31. Dezember 2020 auf

  • Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Kontopfändungen oder
  • Säumniszuschläge verzichten, um auch so Liquidität im Unternehmen zu halten. Außerdem soll es bei Energie-, Luftverkehrs- oder Versicherungs- und Umsatzsteuer für die Zoll oder Bundeszentralamt zuständig sind, Entgegenkommen geben.

Neben steuerlichen Maßnahmen bietet der Bund zusätzliche und leichter zugängliche Überbrückungskredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), damit Unternehmen ihre laufenden Kosten während der Krise weiter tragen können. Außerdem gibt es erweiterte Möglichkeiten für Bürgschaften durch die Hausbank sowie die Landesförderinstitute. Für Auslandsgeschäfte stehen weiterhin Hermes-Bürgschaften zur Verfügung.

Folgende Bedingungen für Bürgschaften wurden vor dem Hintegrund der Corona-Krise verändert:

  • Der Bürschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Milliarden Euro verdoppelt
  • Die Obergrenze des Anteils der Betriebsmittel am Gesamtobligo der Bürgschaftsbank wurde auf 50 Prozent erhöht
  • Bürgschaftsbanken dürfen entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen
  • Das Großbürgschaftsprogramm wird auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen geöffnet.

Geplant ist außerdem, dass die Insolvenzantragspflicht analog zu den Hochwasserkatastrophen 2002, 20013 und 2016 ausgesetzt wird.

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