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Prof. Dr. Karlheinz Schmidt "Es gibt keine unüberwindbaren Hindernisse"

Foto: Rathmann

Lang-Lkw werden bis spätestens zum 1. Januar 2012 rollen. Davon geht  Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) aus. Auch gegen einen früheren Termin hat der BGL nichts einzuwenden.
Lang-Lkw ist nur ein Thema, das die Branche umtreibt. Wo der Schuh besonders drückt, erläutert Schmidt im Gespräch mit eurotransport.de-Redakteur Matthias Rathmann.

trans aktuell: Herr Prof. Schmidt, glauben Sie eigentlich noch an den Feldversuch mit Lang-Lkw?

Prof. Schmidt: Ich sehe keinen Grund, nicht daran zu glauben. Wir gehen davon aus, dass die Lang-Lkw spätestens zum 1. Januar rollen. Sollte es früher geschehen, haben wir auch nichts dagegen. Die Verbände haben ihre Anmerkungen zur geplanten Ausnahmeverordnung auf den Tisch gelegt und das Bundesverkehrsministerium hat zugesichert, sie aufzugreifen. Es gibt also keine unüberwindbaren Hindernisse mehr.

Wie gehen Sie mit der Kritik der Länder um?

Unser Verständnis für Länder, die Fundamentalopposition betreiben, hält sich in Grenzen. Wir stören uns vor allem an ihrer Doppelmoral: Einerseits geben sie in großer Zahl Ausnahmegenehmigungen für Sonder- und sogar Schwertransporte mit weitaus kritischeren Abmessungen selbst für teilbare Ladungen aus, andererseits sind sie gegen den Feldversuch mit Lang-Lkw mit unveränderten Gewichten. Leider bekommen wir daher keinen bundesweiten Versuch hin. Auch ein wichtiger Hafenstandort ist abgekoppelt, doch reicht es für die eine oder andere Nord-Süd-Verbindung.

Jeder Teilnehmer darf maximal zwei Lang-Lkw einsetzen. Sie fordern, dass diese Begrenzung auch pro Betriebsstätte gilt. Warum?

Auf dem Positivnetz - das aus den gemeldeten Strecken der Länder besteht - befindet sich die eine oder andere Adresse von bekannten Verladern. Das ist kein Zufall: Vermehrt werden Auftraggeber bestrebt sein, ihre Zufahrten und Straßen per Antrag ins Positivnetz aufnehmen zu lassen. Im nächsten Schritt ist anzunehmen, dass sie möglichst viele Transportunternehmer mit Lang-Lkw an sich binden werden. Das verzerrt dann den Wettbewerb. Um das zu verhindern, sollte die Begrenzung auf zwei Lang-Lkw auch pro Betriebsstätte gelten.

Das Bundesverkehrsministerium rechnet damit, dass der Versuch etwa 400 Lkw umfassen wird. Teilen Sie diese Einschätzung?

Ich weiß nicht, woher der Optimismus rührt, dass es nur 400 Lkw werden. Bei rund 35.000 Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr könnten es theoretisch bis zu 70.000 Lkw werden. Hinzu kommen die Flotten des Werkverkehrs, die sich ebenfalls am Versuch beteiligen können. Ohnehin ist es ein unproblematischer Akt, Teilnehmer des Feldversuchs zu werden: Im Wesentlichen reichen eine technische Abnahme und eine Registrierung der Fahrzeuge bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.  Der Lang-Lkw ist einer von vielen Bausteinen des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik.

Welche der darin gelisteten Maßnahmen sollten als nächstes angepackt werden?

Ein wichtiger Punkt ist der Finanzierungskreislauf Straße. Wir sind dankbar, dass die Umsetzung so schnell gelungen ist. Der BGL begrüßt auch die Fortschritte bei den Lkw-Parkplätzen. Die werden nicht mehr nur geplant, sondern auch gebaut. Die von uns angeregte Potenzialanalyse über Möglichkeiten und Grenzen der Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf andere Verkehrsträger wird ebenfalls in Angriff genommen, was auch einen Erfolg darstellt. Bevor wir über eine Verlagerung reden, müssen wir wissen, wie hoch das Potenzial ist, welche zusätzliche Infrastruktur benötigt wird, wo gebaut werden muss und was das Ganze kostet. Bei der Rampenproblematik sind wir mit den jetzt aufgegebenen Studien auch auf einem guten Wege.

Wirklich?

Vor zwei Jahren gab es bei manchen Verladern noch eine Totalverweigerung, überhaupt mit dem Gewerbe über das Thema zu sprechen. Inzwischen kommen sie wenigstens aus der Deckung und selbst Vertreter des Handels sitzen mit am Tisch. Das Ganze geschieht auch aus der Erwartung heraus, dass andernfalls der Gesetzgeber durchgreifen könnte und die Dinge regelt - so wie dies laut HGB etwa auch im Schiffsverkehr geschieht, um Liegegelder und -zeiten festzusetzen. Das Bundesamt für Güterverkehr hat in einem Bericht ausführlich die Problematik beschrieben. Nun geht es darum, Lösungsansätze zu finden. Dazu wurde eine konkretisierende Studie auf den Weg gebracht.  Die langen Wartezeiten tragen nicht gerade zur Motivation der Fahrer bei.

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