Mit dem Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) soll das BAG Impulse geben. Wegen aktueller Lieferprobleme verlängert sich nun die Frist für die Verschrottung.
Mit dem Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) soll ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie damit einhergehend ein spürbarer und anhaltender Beitrag zur Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus erreicht werden, heißt es seitens des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Doch die ursprünglich bis Ende Juni gesetze Frist lässt sich aufgrund aktueller Lieferschwierigkeiten der Fahrzeughersteller nicht halten.
BAG verlängert Frist für die Verschrottung
Aufgrund von Lieferengpässen bei Lkw-Herstellern hätte es nun aktuell dazu kommen können, dass alte Fahrzeug verschrottet werden muss, bevor das neue überhaupt geliefert werden konnte. Die bisherige Frist lief nämlich nur bis zum 30. Juni 2022. In einer aktuellen Mitteilung des BAG heißt es nun: „In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Materiallieferengpässe) kann im Förderprogramm ENF eine individuelle Fristverlängerung auf den 30. September 2022 beantragt werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.“ Bislang galt, dass das Bestandsfahrzeugs spätestens zwei Monate nach der verkehrsrechtlichen Zulassung des Neufahrzeugs verschrottet werden muss.
