Der Digitale Tachograf der vierten Generation wird smart und soll Betrügern das Handwerk legen. Was künftig möglich ist.
Eines der umfangreichsten Features des kommenden Digitalen Tachografen ist eine Kontrolle der der Lkw im Vorbeifahren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann dann prüfen, ob es Verdachtsmomente für einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften gibt. Doch was bedeutet das in der Praxis – und was nicht?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Eine Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachographen ist schon mit Blick auf die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 nicht vorgesehen. Denn nach Artikel 9 Abs. 4 dürfen bei der Kommunikation nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen notwendig sind, deren Fahrtenschreiber mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurde. Diese Daten müssen sich, so erläutert das BAG auf Anfrage von eurotransport.de, auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:
- Letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
- Längste Unterbrechung der Stromversorgung
- Sensorstörung
- Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
- Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
- Fahren ohne gültige Karte
- Einstecken der Karte während des Lenkens
- Zeiteinstellungsdaten
- Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
Eine Fernabfrage der Lenk- und Ruhezeiten ist zudem laut BAG auch technisch nicht möglich. Es sei des Weiteren ebenfalls nicht geplant, die Mautbrücken fürs Auslesen der genannten Daten zu nutzen. Dies bleibt auf die mobilen Geräte der BAG-Kontrolleure beschränkt.