Vorurteile über das BAG Fragwürdige Quellen

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Das Bundesamt für Güterverkehr veröffentlicht regelmäßig Statistiken über seine Lkw-Kontrollen und nimmt offiziell Stellung zu wichtigen Fragen seiner Kontrollpraxis. Immer mehr Fahrer bilden sich aber ihre eigene Meinung.

Es ist wirklich kein Hexenwerk, sich auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) über die veröffentlichten Ergebnisse der Lkw-Kontrollen der Oberbehörde des Bundesverkehrsministeriums jederzeit zu informieren. Dort werden die Zahlen aus allen Rechtsgebieten, für die das BAG als eine von insgesamt drei für die Kontrolle des Güterverkehrs in Deutschland zuständigen Instanzen verantwortlich ist, sauber aufgeführt. Auch die Parteien der Opposition wollen in schöner Regelmäßigkeit immer wieder informiert werden, was das BAG so macht. Bevor jetzt die Grünen eine Parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt haben, hatte es zuvor die FDP mit einer Kleinen Anfrage gemacht.

Das ist der normale politische Weg. Das BAG antwortetet seinem Dienstherrn, und der stellt die Antwort für jedermann öffentlich zugänglich, so wie hier ins Internet. Auch jeder rechtschaffene Journalist kann auf diese oder ähnliche Fragen ebenfalls eine Antwort bekommen. Es gibt beim BAG keine dunkle Seite der Macht.

Eine rein inhaltliche Auseinandersetzung

Auf Grund dieser Ergebnisse kann man sich als Journalist, so wie ich es auch tue, rein inhaltlich objektiv mit dem BAG auseinandersetzen. Wie es die meisten Fachmedien immer wieder tun. Denn natürlich, das ist allgemeines Wissen, reichen die aktuellen Kontrollmaßnahmen des BAG bei Weitem nicht aus, um derzeit der angespannten Lage gerade auf dem deutschen Frachtmarkt Herr zu werden. Etwa bei der nach wie vor nicht zufriedenstellenden praktischen Umsetzung der neuen Regeln zum Mobilitätspaket.

Was die nahe Zukunft dem BAG an weiteren Kontrollmöglichkeiten bietet, haben wir in der 52. Sendung von FERNFAHRER LIVE mit dessen Vizepräsidenten Christian Hoffmann diskutiert. Mittlerweile ist eine der dort debattierten Fragen nach der Nutzung der Mautdaten bereits einen Schritt weiter. Nun muss geklärt werden, wie diese Möglichkeit in der Praxis umgesetzt werden kann.

Parallelwelt soziale Medien

Es ist dieses fundierte Fachwissen, auf das auch Lkw-Fahrer zurückgreifen können. Mittlerweile gibt es jedoch ein gesellschaftliches Phänomen, dass eine sachliche Auseinandersetzung über ein Thema, nicht nur im Güterverkehr, massiv erschwert. Es ist die Meinung. Sie rückt in der Parallelwelt der sozialen Medien immer stärker in den Vordergrund. Sie fragmentiert den öffentlichen Diskurs in immer mehr vereinzelte Gruppen, auch Filterblasen genannt. Sie ändert die Erkenntnis des französischen Philosophen Descartes, „ich denke, also bin ich“, über die Entwicklung des Bewusstseins des modernen Menschen, um in die Bedeutung, die ein Mensch in seinem individuellen Freundeskreis auf Facebook durch seine selbst verbreiteten Erkenntnisse bekommt: ich teile, also bin ich. Zu Beginn des Internets gab es die Hoffnung, dass die Menschheit jederzeit auf das mutmaßlich immer größer werdende gemeinsame Gedächtnis der verfügbaren Fakten zurückgreifen kann. Sie wurde enttäuscht. Heute stehen vor allem Abertausende Meinungen im virtuellen Raum, die um Aufmerksamkeit buhlen. Zu jedem Thema. So auch zum BAG.

Traue keiner Statistik

Eine der vorherrschenden Meinungen in den unzähligen Gruppen von Lkw-Fahrern, oder Menschen, die sich für diese einsetzen, die in den letzten Jahren entstanden sind, lautet immer wieder: traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Denn immer öfter gibt es Lkw-Fahrer oder andere Betreiber von Plattformen aus dem Bereich des Straßengüterverkehrs, die unterwegs auf der Autobahn entweder vom BAG kontrolliert worden sind oder von dann meist hochrangigen Kontrolleuren in ein vertrauliches Gespräch verwickelt wurden und das Ergebnis dann ungefiltert im Netz veröffentlichen. So wie neulich, fotografiert vor einem Kontrollfahrzeug des BAG an einer Autobahn. Demzufolge, also nach Aussage des unbekannten BAG-Kontrolleurs, laufe dort einiges schief: vor allem im Bereich Kontrolle und Politik. Das ist zunächst keine wirklich neue Erkenntnis.

Vermischung von Fakten, Hörensagen und Meinung

Es ist die Vermischung von Fakten, Hörensagen und Meinung, die solche Postings verführerisch machen. Denn in der Regel bestätigen sie ein bereits vorhandenes Vorurteil, hier eben über das BAG, wenn es, „durch die Blume gesprochen“, etwa heißt, dass die Priorität der Kontrollen des BAG wohl auf die Maut gelegt sei, weil dort das meiste Geld eingespielt würde. Dazu soll der BAG-Mitarbeiter auch die angebliche Ignoranz der Politik über die derzeitige Situation im Transportwesen erwähnt haben. Und BAG-Präsident Andreas Marquardt solle, ganz unverblümt, keine Märchen in den Medien erzählen, sondern seinen ehrlichen Mitarbeitern unter die Arme greifen. Auch die Realität solle er erkennen und endlich handeln.

Diesen Passus hatte der Verfasser dann doch bald wieder gelöscht. Dummerweise wurde seine Meinung von einem Onlinemedium aufgegriffen und als Fakt zitiert. Rein presserechtlich hätte die dortige Kollegin eigentlich beim BAG nachfragen müssen, ob das denn alles so stimmt. Aber so viel Mühe hat man sich gar nicht erst gemacht. Seine Quelle wollte der Mann natürlich besser für sich behalten. Das ist insofern noch einmal gutgegangen, da eine rein private Internetpräsenz oder selbst ein eingetragener Verein per se über keinen Quellenschutz verfügen, wie ihn echte Journalisten tatsächlich haben. Zum Glück für den Ersteller des Posts ignoriert das BAG so etwas.

Die Sache mit der Maut

Fakt ist: Die Politik hat bereits im letzten Jahr gehandelt und nicht nur Sonderkontrollen zur Überprüfung der Kabotage eingeführt, die mittlerweile dreimal im Monat stattfinden. Es gibt auch mehr Personal für die Straßenkontrolleure des BAG, die in den nächsten Monaten von rund 220 auf 300 Mitarbeiter aufgestockt werden. In der Tat gibt es derzeit noch rund 500 reine Mautkontrolleure. Die wiederum übernehmen bereits Teilaufgaben der reinen Straßenkontrolleure, die keine gesonderte Ausbildung erfordern, oder bewerben sich direkt für die von der Politik neu geschaffenen Stellen.

Zunächst grundsätzlich: Das BAG stellt die Überprüfung der korrekten Mautentrichtung nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) durch eine Vielzahl geeigneter Kontrollarten auf allen mautpflichtigen Strecken bundesweit sicher. Hierzu überwachen die örtlich und zeitlich flexibel einsetzbaren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Mautkontrolldienstes maßgeblich das mautpflichtige Streckennetz im Bundesgebiet und ahnden Verstöße entsprechend. Daneben unterstützen Kontrollsäulen und Kontrollbrücken die Verfahren des Bundesamtes an ausgewählten Standorten durch automatische Kontrollen oder werden vernetzt mit den mobilen Kontrolleinheiten eingesetzt.

Und so stellt das BAG klar: „Infolge der Mautausweitungen der letzten Jahre wie die Ausweitung der Mautpflicht auf allen Bundesstraßen oder die Absenkung der Tonnagegrenze wurden auch die Kontrollkonzepte und -kapazitäten an den erweiterten Kontrollauftrag angepasst und hiermit auch weiterhin die langfristige Beanstandungsquote von unter ein Prozent gewährleistet. Durch den Einsatz speziell geschulter Beschäftigter des Mautkontrolldienstes, insbesondere in verkehrssicherheitsrelevanten Bereichen, tragen diese Kapazitäten auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.“

Zwei unterschiedliche Aufgaben

Somit ist eigentlich klar, dass es sich um zwei unterschiedliche Aufgaben des BAG handelt, die eigentlich gar nicht miteinander verglichen werden können. In der Auslegung durch den Verfasser des oben genannten Posts entsteht allerdings für jeden, der es so lesen will, der Eindruck, dass das BAG die anderen Aufgaben nicht mit derselben Priorität wahrnimmt. Entsprechend folgten Kommentare wie „In meinen Augen habe die so und so keine Daseinsberechtigung. Die wissen null was wir jeden Tag mitmachen. Aber spucken große Töne. Wie viele von denen sind schon selbst gefahren.“ In anderen Gruppen, in denen dieser Meinungsbreitrag geteilt wurde, erweitert sich schnell das Vorurteil unter den Fahrern. „Es ist bekannt, dass die Priorität der BAG auf der Sicherstellung der Mauterhebung liegt. Und es ist aber auch bekannt, dass sich die Kontrollfunktion des BAG, sofern sie überhaupt stattfindet, vornehmlich auf die Kontrolle von deutschen Kraftfahrern und Unternehmen bezieht!“

Vorwürfe sind widerlegt

Dieser immer gleiche Vorwurf aus Fahrerkreisen ist durch amtliche Zahlen schlicht und einfach widerlegt. Fakt ist, dass das BAG bald doppelt so viele gebietsfremde wie gebietsansässige Lkw kontrolliert. Siehe dazu die weiter vorne veröffentlichte Antwort an die FDP. Die Quote der Verstöße etwa im Rechtsgebiet der Sozialvorschriften ist dabei zwischen den deutschen und gebietsfremden Fahrern annähernd gleich hoch. Das ändert aber nichts daran, dass weiterhin viele Fahrer nur das glauben, was sie glauben wollen, weil es in ihnen in den sozialen Medien mundgerecht anders serviert wird. Und sich diese Meinung immer weiter verfestigt, je öfters diese geteilt wird.

Die Frage, was nun allerdings mehr Geld einspielt, kann abschließend auch nicht beantwortet werden, da die Kontrollfeststellungen des BAG je nach der Zuständigkeit nicht ausschließlich vom BAG bearbeitet werden. Gleichzeitig werden bei entsprechender Zuständigkeit auch Kontrollfeststellungen Dritter, etwa der Polizei, durch das BAG bearbeitet. Das ist auch das Thema meiner Reportage „Die Rabattschlacht", in der alle angefragten Zahlen zu den Bußgeldern für gebietsfremde Fahrer enthalten sind.

Streit um die Glaubwürdigkeit an sich

Zu diesem Thema der sicherlich diskussionswürdigen, auf den ersten Blick pauschal gewährten Nachlässe auf bestimmte Bußgelder für gebietsfremde Lkw-Fahrer hat sich aktuell eine selbst auf die Fachmedien übergreifende Debatte um die Glaubwürdigkeit an sich entspannt – ohne tatsächlich zu differenzieren. So erläutert die BAG-Spitze, Andreas Marquardt und Christian Hoffmann, mittlerweile, was ich bereits beschrieben habe: nach der Erhebung einer Sicherheitsleistung vor Ort findet danach im Innendienst des BAG eine Prüfung des zu erwartenden Bußgeldes, das sich verwaltungsrechtlich an die eindeutigen Vorgaben des deutschen Ordnungswidrigkeitenrechts hält, statt. Natürlich im Einzelfall.

Anfrage an das Bundesjustizministerium

Das wiederum darf natürlich nicht sein. Und so wurde kürzlich wiederum in den sozialen Medien eine sogenannte Verbandsklage ins Spiel gebracht, verbunden mit einer Aufforderung an das BAG, diese Praxis bis zum 1. Juni einzustellen. Auch diese Meldung wurde mehrfach in den sozialen Medien verbreitet. Es ist daher die Aufgabe des seriösen Journalismus, auch solche Androhungen zu überprüfen. Die Antwort der Pressestelle des Bundesjustizministeriums auf meine Frage lautet wie folgt – ich lasse sie am Ende meines Blogs im Original unkommentiert stehen. Sie darf gerne, mit Nennung der Quelle, in den sozialen Medien geteilt werden.

„Das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ermöglicht Verbandsklagen vor den Zivilgerichten gegen Unternehmer, die Verbraucherschutzgesetzen zuwiderhandeln. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ermöglicht solche Verbandsklagen, wenn ein Unternehmer eine nach § 3 oder 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt. Branchenverbände können diese Unterlassungsklagen erheben, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UKlaG oder des § 8 Absatz 3 Nummer 2 UWG erfüllen, die identisch sind. Auch der Staat kann Unternehmer oder Wettbewerber im Sinne der Vorschriften sein, wenn er am Privatrechtsverkehr teilnimmt.

Wenn der Staat hoheitlich handelt, also zum Beispiel Bußgelder verhängt, sind die Vorschriften über Verbandsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht anzuwenden. Im Verwaltungsprozessrecht ist nur ausnahmsweise eine Verbandsklage zulässig, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist (§ 42 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung). Eine Verbandsklage ist etwa im Umweltbereich durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz eröffnet. Eine Verbandsklage zur Klärung von „verwaltungsrechtlichen Fragen zur Erhebung von Bußgeldern“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Soweit es um Fragestellungen in einem konkreten Einzelfall geht, in dem ein Bußgeld verhängt worden ist, greifen die Rechtsschutzmöglichkeiten nach §§ 67 ff Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein mit der Verbandsklage vergleichbares Rechtsmittel sieht das OWiG hingegen nicht vor.“

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.