Bußgelder für Lkw-Fahrer Die Rabattschlacht

Foto: Jan Bergrath

Pauschale Rabatte des BAG auf Bußgelder für osteuropäische Lkw-Fahrer sorgten vor allem in den sozialen Medien für Aufruhr. Doch eine geforderte Einzelfallprüfung würde das zuständige Amtsgericht Köln heillos überlasten.

Im Jahr 2020 hat das BAG über 25.000 Bußgeldbescheide gegen gebietsfremde Fahrer und Unternehmer erlassen. Eine Prüfung im Einzelfall würde nicht nur das Amtsgericht Köln heillos überlasten, gerade die Fahrer der oft zitierten litauischen Frachtführer könnten dabei ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geltend machen.

Würde man die vielen Kommentare vor allem in den sozialen Medien über den sogenannten „Staatenabschlagskatalog“ des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), der in den letzten Wochen für erheblichen medialen Wirbel gesorgt hat, in einem Cartoon zusammenfassen, sähe das Bild wohl so aus: Ein BAG-Kontrollfahrzeug auf einem Rastplatz, ein Kontrolleur gibt Wechselgeld heraus. Auf dem Dach lockt ein Aufsteller. 50 Prozent auf alles. Außer Tiertransporte. Eine Zeit lang stand selbst nach Berichten der Fachpresse der Untergang des logistischen Abendlandes im Raum, weil sich gerade die großen marktaggressiven litauischen Frachtführer erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen würden, da besonders ihre Fahrer nominell 50 Prozent Nachlass auf ihre Bußgelder gewährt bekommen. Zwar hat das BAG früh auf seiner Website Stellung bezogen, warum es bei 21 von 185 Staaten ab einem Sockelbetrag von 250 Euro ebenjene 50 Prozent oder auch nur 25 Prozent Nachlass gewährt. Aber im Laufe der öffentlich geführten „Rabattschlacht“ ist manches durcheinandergeraten.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder 0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo ab 1,88 Euro* pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.