Pauschale Rabatte des BAG auf Bußgelder für osteuropäische Lkw-Fahrer sorgten vor allem in den sozialen Medien für Aufruhr. Doch eine geforderte Einzelfallprüfung würde das zuständige Amtsgericht Köln heillos überlasten.
Im Jahr 2020 hat das BAG über 25.000 Bußgeldbescheide gegen gebietsfremde Fahrer und Unternehmer erlassen. Eine Prüfung im Einzelfall würde nicht nur das Amtsgericht Köln heillos überlasten, gerade die Fahrer der oft zitierten litauischen Frachtführer könnten dabei ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geltend machen.
Würde man die vielen Kommentare vor allem in den sozialen Medien über den sogenannten „Staatenabschlagskatalog“ des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), der in den letzten Wochen für erheblichen medialen Wirbel gesorgt hat, in einem Cartoon zusammenfassen, sähe das Bild wohl so aus: Ein BAG-Kontrollfahrzeug auf einem Rastplatz, ein Kontrolleur gibt Wechselgeld heraus. Auf dem Dach lockt ein Aufsteller. 50 Prozent auf alles. Außer Tiertransporte. Eine Zeit lang stand selbst nach Berichten der Fachpresse der Untergang des logistischen Abendlandes im Raum, weil sich gerade die großen marktaggressiven litauischen Frachtführer erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen würden, da besonders ihre Fahrer nominell 50 Prozent Nachlass auf ihre Bußgelder gewährt bekommen. Zwar hat das BAG früh auf seiner Website Stellung bezogen, warum es bei 21 von 185 Staaten ab einem Sockelbetrag von 250 Euro ebenjene 50 Prozent oder auch nur 25 Prozent Nachlass gewährt. Aber im Laufe der öffentlich geführten „Rabattschlacht“ ist manches durcheinandergeraten.
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