Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den langjährigen Streit über die Höhe der Mautsätze beendet.
Strittig war laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor allem, ob es rechtens ist, die Mautsätze in nur noch zwei Klassen aufzuteilen – bis drei Achsen und ab vier Achsen. Dagegen hatte 2005 ein Fuhrunternehmer geklagt. Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) der Klage im Oktober 2012 stattgegeben (AZ: 9 A 2054/07). Die Mauterhöhung sei wegen der laut OVG nicht sachgerechten Zusammenfassung der Zwei- und Dreiachser in einer Achsklasse unwirksam. Daraufhin forderten zahlreiche Unternehmen die zu viel gezahlte Maut zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil im Mai 2013 wieder aufgehoben. Laut BAG mit der Begründung, dass die Gutachter des OVG hinreichend gewichtige Gründe vorgebracht hätten, die eine Zusammenfassung zu einer Klasse rechtfertigen. Das OVG müsse daher noch einmal nachprüfen.
Darauf trat Ende Juli 2013 das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft. Die Mauthöhenverordnung sei damit laut BAG also bestätigt. Das OVG hat nun demnach bekannt gegeben, dass es gegen dieses Gesetz keine Bedenken hat, auch nicht verfassungsrechtlich. Die Klage sei damit, so das BAG, von den Parteien für erledigt erklärt, der Rechtsstreit ohne weitere Sachentscheidung beendet. Demnach seien also die ab 2002 kalkulierten Mautsätze hinsichtlich der Achsklassendifferenzierung bestätigt.