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„Osnabrücker Erklärung“ Einigung bei Lkw-Fahrverboten

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Wechselseitige Lkw-Fahrverbote am Reformationstag und Allerheiligen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind vom Tisch.

Hintergrund: In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Beide Länder einigten sich darauf, wechselseitige Lkw-Fahrverbote an diesen beiden aufeinanderfolgenden Feiertagen zu vermeiden.

„Osnabrücker Erklärung“

In einer so genannten „Osnabrücker Erklärung“ haben die Verkehrsminister aus Niedersachsen Dr. Bernd Althusmann und Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (beide CDU) im Detail Folgendes dazu beschlossen. Durch einen gemeinsamen Erlass der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden die Verbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt.

Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen

Zudem gewähren beide Länder an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag für den Verbotszeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen (A 2, A 30, A 31 und A 33).

„Erfolg für das Logistikland Niedersachen“

„Die Verkehrsminister sind damit der Argumentation des GVN gefolgt, den Fahrern die Rückkehr zum Betriebssitz und damit die Heimfahrt zu ihren Familien zu ermöglichen. GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic wertet dies als einen „Erfolg für das Logistikland Niedersachen“.

Auch GVN-Präsident Mathias Krage zeigt sich erfreut: „Der GVN begrüßt außerordentlich die positiven Nachrichten zu den Regelungen für Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen. Der Verband hat entscheidend dazu beigetragen, eine vernünftige Lösung für die Wirtschaft und die betroffenen Lkw-Fahrer zu finden.“

Bundesweite Lösung als Ziel

Die IHK Niedersachsen (IHKN) begrüßt laut IHKN-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt die „unbürokratische Lösung im Sinne der Verkehrsunternehmen und ihrer Fahrer". Felix Jahn, Sprecher Verkehr der IHKN, ergänzt: „Wir freuen uns, dass besonders die niedersächsischen Verkehrsunternehmen an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen durch diese Vereinbarung entlastet werden. Eine bundesweite Lösung für Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ist weiterhin unser Ziel. Hierbei erhoffen wir uns die weitere Unterstützung durch die niedersächsische Landesregierung.“

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