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Neues Gesetz auf dem Weg Weiterer Schritt zum autonomen Fahren

Foto: MAN

Voll-automatisierte Fahrzeuge dürfen in definierten Bereichen auf die Straße - mit einem neuen Gesetz beschleunigt der Bund seine Anstrengungen, bald autonomes Fahren auf deutschen Straßen zu ermöglichen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll Deutschland eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Das neue Gesetz zum autonomen Fahren soll jetzt den Rechtsrahmen schaffen, damit voll-automatische Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb bundesweit fahren können. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.

Aus den Forschungslaboren auf die Straße

„Autonome Fahrzeuge aus den Forschungslaboren auf die Straße holen – heute sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näher gekommen“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Es freut mich sehr, dass das Kabinett den Weg frei gemacht hat für unser Gesetz zum autonomen Fahren. Jetzt geht der Entwurf an Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung. Wir brauchen die zügige Umsetzung für die Innovationen im Transformationsprozess.“

Level 4 des autonomen Fahrens

Nach Angaben des BMVI ermöglicht es das Gesetz, Kraftfahrzeuge der Stufe 4 – voll automatisiert, ein Fahrer ist im definierten Anwendungsfall nicht notwendig – im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt, so das BMVI in einem Infopapier.

Kein Sicherheitsfahrer mehr notwendig

Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge soll dabei für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht werden, lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich. Mit dem neuen Gesetz sollen die unterschiedlichen Anwendungsfälle vorab nicht abschließend geregelt werden müssen – „Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen wie etwa die Anwesenheit eines ständig eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers wären fortan unnötig“, so das BMVI.

Zu den Einsatzszenarien zählen etwa Shuttle-Verkehre, so genannte People-Mover, Hub2Hub-Verkehre, nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten, die Beförderung von Personen und/ oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile sowie „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).

Das BMVI will die Auswirkungen des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2023 evaluieren und den Bundestag über die Ergebnisse unterrichten. Laut dem Ministerium soll auch die Automobilwirtschaft ihre Anstrengungen zum autonomen Fahren intensivieren und die Erprobungsmöglichkeiten am Standort Deutschland nutzen, um automatisierte und autonome Fahrzeuge „erlebbar“ zu machen,gerade auch im ländlichen Raum.

Lob und Mahnung zur Eile vom VDA

Der Verband der Automobilindustrie (VDA).begrüßt den Kabinettbeschluss und die geplante Evaluierung der Vorschriften vor Ablauf des Jahres 2023.

„Dass die Bundesregierung jetzt den Weg für den Einstieg in das autonome Fahren frei macht, ist gut für den Standort Deutschland. Die Beratungen im Bundesrat und Bundestag müssen nun zügig vorangehen und das Gesetz muss alsbald beschlossen werden. Nur dann kann Deutschland eine internationale Führungsrolle erreichen", sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Laut dem VDA wird sich Technologie für automatisierte Funktionen im Verkehr in den nächsten Jahren weiterhin dynamisch entwickeln. Der Verband schlägt daher vor, dass der bereits bestehende Runde Tisch "Automatisiertes Fahren (RTAF), den das BMVI seit 2013 als beratendes Gremium etabliert hat, eine geeignete Plattform ist, um die Einführungsphase zu begleiten. Die Erkenntnisse und Erfahrungen, die bei diesem Prozess in Deutschland gewonnen werden, bieten "bei einem entschlossenen Vorgehen" auch die Chance, als Grundlage für einen europäischen Rechtsrahmen und eine internationale Regulierung zu dienen, so der VDA.

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