Fahrer vor Gericht: Schwertransport Sündenbock gesucht für übersehene Baustelle

Report BF4-Fahrzeuge, Schwertransport, polizeiähnliche Befugnisse. FF 10/2017. Foto: Norbert Böwing

Boris wird die Verantwortung für eine übersehene Baustelle in die Schuhe geschoben, die einen Schwertransport behindert hat. Dabei war er nur dessen Fahrer und wurde vorab falsch informiert.

Boris* steht aufgeregt in meiner Kanzlei. Sabine Kniebaum vom alten Autohof in Berg hat ihm unsere Autobahnkanzlei empfohlen. Boris ist Fernfahrer und führt ausschließlich Schwertransporte durch. Ihm wird ein skurril anmutender Vorwurf gemacht. Im Bußgeldbescheid heißt es dazu: "Die Strecke wurde entgegen der Auflage der Ausnahmegenehmigung zuvor nicht abgefahren." Es drohen ihm ein Bußgeld von 75 Euro, zusätzlich 28,50 Euro Gebühren und ein Punkt in Flensburg. Was war passiert? Im Sommer 2018 war Boris mit einem riesigen Transport, Gesamtgewicht 98 Tonnen, 8 Meter Breite und 22 Meter Gesamtzuglänge, unterwegs auf der Autobahn. Der Transport war polizeibegleitet. Natürlich auch mit BF3-Fahrzeugen. Trotzdem kam es zu einem unerwarteten Zwischenfall. Es gab eine vorher nicht bekannte Nachtbaustelle. Durch diese Baustelle war die Fahrbahn überraschend zu eng und das BF3-Begleitunternehmen musste mehrere Warnbarken auf der Autobahn zur Seite ziehen. Das ärgerte die bis dahin friedlichen Polizeibeamten enorm. Wo gibt’s denn so etwas, Warnbarken einfach zur Seite schieben? Aber Boris konnte mit seinem riesigen Gespann auch nicht lange stehen. Die Autobahn war sowieso durch ihn blockiert. Da musste alles zügig ablaufen.

"Ich plädiere für Freispruch."

Boris wird also nunmehr bußgeldrechtlich dafür haftbar gemacht, dass die Polizei, die ihn begleitet hat, und auch der betreuende BF3-Begleitunternehmer vorher nicht wussten, dass es eine Nachtbaustelle gab. Konkret, dass er während seiner Pause die Strecke nicht abgefahren ist – so zumindest liest es sich im Bußgeldbescheid. Boris schildert mir, dass sowohl das BF3-Begleitunternehmen als auch er selbst noch mit der Polizei und mit der Straßenmeisterei vorab gesprochen hatten. Er geht mit diesem Thema überaus sorgfältig um. Er hatte noch bewusst danach gefragt, ob die Straße auch frei sei. Nein, hieß es, es gebe keinerlei Beeinträchtigungen. Die Tour könne wie geplant stattfinden. Wie es dann auf einmal zu dieser plötzlichen Nachtbaustelle kam, konnte sich keiner erklären. Boris hat mit Engelszungen auf die Polizei eingeredet. Dennoch wurde Anzeige erstattet und Boris legte direkt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nachdem nun der Gerichtstermin naht, hat er tüchtig Muffensausen gekriegt und sein Herz bei Sabine Kniebaum ausgeschüttet. Die hat ihn zu mir in die Autobahnkanzlei geschickt. Zwei Stunden sitzt Boris bei mir. Wir erörtern alles haarklein. Zwischendrin telefoniere ich mit Rechtsanwalt Klemens Bruch aus der Autobahnkanzlei in Wilnsdorf. Der Vorfall hat sich nämlich im Siegerland ereignet. Da kennt sich Autobahnanwalt Klemens Bruch bestens aus. Er kennt auch die Gerichte und die einzelnen Richter. Das ist oft wichtig, um die Strategie zu entwickeln. Deswegen stelle ich sofort einen Kontakt zwischen Klemens Bruch und Boris her. Klemens bekommt von mir einen langen Vermerk zur Angelegenheit geschickt. Er übernimmt selbstverständlich den Gerichtstermin. Klemens und Boris treffen sich vor dem Gerichtstermin noch einmal in der Autobahnkanzlei in Wilnsdorf. Dort wird alles in Ruhe erörtert.

Klemens schätzt die Situation genauso ein, wie ich das getan habe. Eine Woche später stehen Autobahnanwalt Bruch und Boris gemeinsam vor dem Amtsgericht. Rechtsanwalt Bruch will dieses Verfahren gewinnen. Er hält das, was da mit Boris passiert ist, für eine bodenlose Ungerechtigkeit. Nach außen und vor allem Boris gegenüber ist er die Ruhe selbst. Innerlich brodelt es in ihm. Ein paar Minuten später betreten sie den Gerichtssaal. Der vorsitzende Richter ist nicht sonderlich groß geraten. Er kriegt den Kopf kaum über den Richtertisch. Das kompensiert er mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein. Er lächelt zwar freundlich, als sie den Saal betreten. Sein Verhalten bringt aber auch irgendwie zum Ausdruck, dass er die Verhandlung eigentlich für überflüssig hält. Hier ist Überzeugungsarbeit nötig. Autobahnanwalt Klemens beginnt dem Richter zu erklären, dass Boris als Fahrer des Schwertransporters unmöglich zwei Stunden vor seiner Fahrt die Autobahn selbst hätte abfahren können. "Das geht nicht, schon allein wegen der Lenk- und Ruhezeiten!" Der Lkw-Fahrer müsse sich auf die Informationen und auf die Vorarbeit des BF3-Unternehmers verlassen können und natürlich auch auf die Informationen des Spediteurs. Schließlich begleite die Polizei einen solchen Transport doch nicht, um Anzeigen zu erstatten. "Auch die hätten übrigens von der Nachtbaustelle wissen müssen. Die Selbstverständlichkeit, mit der sie einen anderen bezüglich ihres eigenen Fehlers belasten, grenzt schon an Frechheit!" Außerdem führt Klemens aus, dass Boris mehr getan habe, als man überhaupt von ihm erwarten könne. Er habe sich nämlich selbst um Auskünfte gekümmert.

Es sei in keiner Weise erkennbar, gegen welche Norm Boris überhaupt verstoßen haben soll. Der Richter wirkt nachdenklich, ein wenig in sich gekehrt. Plötzlich ergreift er in einem unerwartet klaren Tonfall das Wort und erklärt, dass er auf die Vernehmung des Polizeibeamten verzichten werde. Man merkt, dass Boris das freut. Auf den ist er nämlich stinksauer. Der Richter lässt Boris gar nicht zu Wort kommen, sondern erklärt weiter, dass hier offensichtlich der Falsche im Fadenkreuz der Polizeibeamten gelandet sei. Hier würde tatsächlich derjenige, der selbst das Opfer der fehlerhaften Recherchen anderer sei, zur Verantwortung gezogen. Das ginge so keinesfalls. "Na, dann kann doch die Beweisaufnahme geschlossen werden. Ich plädiere für Freispruch", meint Autobahnanwalt Bruch keck. Hier will der Richter nicht ganz mitgehen. Nein, sagt er, das denke er nicht. Aber eine Einstellung, die würde er verkünden – was er dann auch zwei Minuten später macht. Das ist auch nicht schlecht. Man kann endgültig einen Haken an diese Angelegenheit setzen. Und Boris kann wieder ruhig schlafen. Sein Gerechtigkeitsgefühl und sein Vertrauen in diesen Staat sind wieder einigermaßen hergestellt. Der Richter macht am Ende der Verhandlung noch etwas, was Richter nur ganz selten tun. Er bittet Boris zum Richtertisch, entschuldigt sich bei ihm und gibt ihm die Hand.

Kleine Fälle

Thorsten* ist total aufgeregt. Sein Tatvorwurf heute ist in 135 BKat geregelt – eine Todsünde im Straßenverkehr! Angeblich soll er mit seiner Sattelzugmaschine einem Einsatzfahrzeug der Polizei, das sich mit Blaulicht und Martinshorn näherte, nicht sofort freie Bahn gemacht haben. So etwas kostet in der Regel 240 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Die bleiben auch noch fünf Jahre drin, sodass Thorsten richtig lange etwas davon haben wird. Er fühlt sich völlig ungerecht behandelt. Na klar, erklärt er dem Richter sofort, habe er das Martinshorn gehört. Na klar, habe er das Blaulicht gesehen. Aber er hätte erst mal eine Stelle finden müssen, wo er an den Rand fahren konnte, wo eine Einbuchtung war. Wäre er einfach stehen geblieben, wäre das Einsatzfahrzeug nicht durchgekommen. Mein Sattelzug, sagt er etwas leise, ist doch kein Matchboxauto, das ich hinter einer Topfplanze verstecken kann. Der Richter verweist auf seine eigene Kenntnis der Örtlichkeit. Rechtsanwalt Silvio Lange hält dagegen. Er kennt die Straße ebenfalls gut. Sie ist zu schmal! Nachdem der geladene Polizeibeamte als Zeuge das selbst bestätigt, fragt sich der Richter, warum denn überhaupt Anzeige erstattet worden sei. Die Frage bleibt unbeantwortet im Raum stehen. Der Richter stellt das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG ein. Als ich mit Thorsten vor dem Gerichtssaal stehe, ist Thorsten noch ganz zittrig. Er fragt, ob er das jetzt richtig verstanden habe. Dass er jetzt nicht 240 Euro, sondern 47 mal 2,00 Euro bezahlen müsse – insgesamt 94 Euro. Autobahnanwalt Silvio Lange beruhigt ihn: "Nein, das war nur der Paragraph 47 Absatz 2 im Ordnungswidrigkeitengesetz. Dein Verfahren ist ohne Sanktionen eingestellt!"

AG Burg Az.: 23 OWi 592 Js 17564/18

Michel* soll mit seinem Lkw etwas zu viel Gas gegeben haben. 88 Stundenkilometer schnell soll er gefahren sein und das auf der Landstraße. Ganz schön happig! Michel findet den Tatvorwurf dementsprechend absolut nicht lustig. Zum einen ärgert ihn, dass er einen Punkt bekommen soll. Vielmehr aber ärgert ihn der Grund. Der sei nämlich nicht stimmig, meint Michel. Er sei niemals auf der Landstraße so schnell gefahren. An der Messung muss was faul sein. Rechtsanwalt Silvio Lange aus der Autobahnkanzlei in Neustadt-Glewe hat das Messprotokoll und die Akte sehr sorgfältig überprüft. Dabei fallen ihm Unklarheiten bezüglich Fahrtrichtung und Messrichtung auf. Außerdem stellt er fest, dass sich aus dem Messprotokoll nicht ergibt, dass die nach der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Tests im Vorfeld der Messung durchgeführt wurden. Das gelte zum Beispiel für den Visiertest, führt der Autobahnanwalt aus. Vor diesem Hintergrund hatte er im ersten Termin um die Ladung des Messbeamten gebeten. Mit Blick hierauf wurde ein zweiter Termin anberaumt. Dem blieb der Messbeamte jedoch fern. Deswegen wiederholt Silvio Lange noch einmal energisch seine Einwände. Vielleicht hat der Richter ja auch keine Lust mehr auf einen dritten Termin. Lange betont, dass drei Termine in einer solchen Bußgeldsache nicht verhältnismäßig seien, und beharrt darauf, dass es erhebliche Bedenken bezüglich der Korrektheit der Messung gebe. Der Richter akzeptiert es und stellt das Verfahren sang- und klanglos ein.

AG Perleberg Az.: 29 OWi 3421 Js - OWi 16538/18 (99/18)

Klemens Bruch, Rechtsanwalt Autobahnkanzlei Wilnsdorf, FF 5/2019. Foto: Autobahnkanzlei
Rechtsanwalt Klemens Bruch sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten des Juristen.

Fernfahrertelefon

Rechtsanwalt Klemens Bruch sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten des Juristen.

Tim*: „Ich habe meinen Fahreignungsregisterauszug zugeschickt bekommen. Wie kommt es, dass darin null Punkte stehen, obwohl zwei Verfahren gegen mich laufen? Das freut mich zwar, aber ist das so auch korrekt?!“

Bruch: „Na klar, Tim! Punkte können erst eingetragen werden, wenn die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Wir wollen doch gerade mit der Verteidigung in deinen zwei Fällen erreichen, dass du keinen Punkt bekommst. Bis zum Abschluss der Verfahren wird es definitiv keinen eingetragenen Punkt geben. Ehrlich gesagt, wir hoffen auch, dass das nach der Verhandlung weiterhin so sein wird. Dafür kämpfen wir.“

Sebastian*: „Mir wird ein Handyverstoß vorgeworfen. Eine Polizeibeamtin, die auf der Bundesstraße neben mir fuhr, will mich beim Telefonieren gesehen haben. Aber sie saß allein im Auto. Reicht das als Beweis aus, um mir ein sattes Bußgeld und einen Punkt aufzudrücken?!“

Bruch: „Ja, Sebastian, es reicht aus. So ist das, wenn du Angeschuldigter oder Betroffener in einem Verfahren bist. Dann glaubt man dir einfach weniger als dem Zeugen. Und ein Polizeibeamter als Beweismittel reicht nun einmal aus. Das Vertrauen der Gerichte in die Polizei ist ziemlich ausgeprägt. Ich will mich diesbezüglich einer Wertung enthalten. Auf jeden Fall kann ein Beamter als Zeuge für eine Ordnungswidrigkeit locker ausreichen.“

André*: „Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, weil ich gegen § 4 Abs. 3 StVO verstoßen haben soll. 59 stundenkilometer bin ich mit meinem Sattelzug gefahren und habe angeblich nur 36 Meter Abstand eingehalten. Dabei dachte ich immer, der halbe Tachowert würde zählen. Sind die 80 Euro Bußgeld überhaupt berechtigt?!“

Bruch: „Lieber André, wenn das denn tatsächlich so war, denke ich schon, dass das Bußgeld passt. Die Spezialnorm für Lkw-Fahrer ist nun mal der § 4 Abs. 3 StVO. Der gibt vor, dass du bei einer Geschwindigkeit von über 50 Stundenkilometern mindestens 50 Meter Abstand einzuhalten hast. Wenn du das nicht tust, dann sind nicht nur 80 Euro, sondern blöderweise auch ein Punkt fällig. Das ist die Regel. Lass von einem Anwalt das Tatvideo anfordern. Schaut es euch sorgfältig an. Da ergeben sich bisweilen Verteidigungsmöglichkeiten. Außerdem: Bei 59 Stundenkilometern sieht man doch, dass du abgebremst hast. Wahrscheinlich wolltest du den Abstand wieder aufnehmen, den dir möglicherweise ein anderer geklaut hatte. Einfach so hinnehmen würde ich Bußgeld und Punkt auf jeden Fall nicht.“

Autohof Schweigenheim 2017, Tankstelle, Essen, Restaurant, Autobahnkanzlei Container Foto: Autobahnkanzlei
Neues aus der Autobahnkanzlei.

Neues aus der Autobahnkanzlei

In Norddeutschland sind wir nicht so dicht aufgestellt wie in Süddeutschland. An dieser Situation muss sich etwas ändern und das werden wir noch in diesem Jahr tun. Wir werden auf einem neu zu errichtenden Autohof eine weitere Autobahnkanzlei eröffnen. Über Ort und Zeitpunkt werden wir euch noch genau informieren und freuen uns schon jetzt auf diese norddeutsche Ergänzung unserer Autobahnkanzlei, mit der wir eine "Versorgungslücke" für unsere Mandanten schließen.

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FERNFAHRER 07 2019 Titel
FERNFAHRER 07 / 2019
1. Juni 2019
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