Die EU-Kommission hat entschieden: Deutschland darf die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene fördern.
Die EU-Kommission hat öffentliche Zuwendungen in Höhe von 350 Millionen Euro an Schienengüterverkehrsunternehmen genehmigt. Die Gelder sollen bis 2023 fließen, um Staus im Straßenverkehr und CO2-Emissionen zu verringern. Im Rahmen der Regelung können bis zu 45 Prozent der Trassenpreise, die für die Nutzung des Eisenbahnnetzes zu entrichten sind, erstattet werden.
Die Beihilferegelung gewährleiste, „dass die Vorteile an die Transportkunden weitergeleitet werden, und trägt zur Erreichung der verkehrspolitischen und Umweltschutz-Ziele der EU bei, ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Schienengüterverkehrsunternehmen, die die Beihilfe erhalten, sollen die Vorteile an ihre Frachtkunden durch niedrigere Preise weitergeben. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, dass die von ihnen zu entrichtenden Trassenpreise deutlich gesenkt wurden.
Verbände begrüßen Entscheidung
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission: „Dieser Beschluss der Europäischen Kommission ist für die Branche ein entscheidender Schritt, denn für die Verkehrswende ist es zwingend notwendig, dass der umweltfreundliche Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger wird“, erklärt Martin Henke, Geschäftsführer Eisenbahnverkehr beim VDV.
Nach Angaben von Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), mildert die Zustimmung der EU-Kommission die ungleiche Behandlung der Verkehrsmittel ab: „Heute ist es so: Für jeden Meter muss jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem gesamten Schienennetz Trassenentgelt zahlen - der Lkw dagegen nur auf rund sechs Prozent des ungleich dichteren Straßennetzes." Kernaufgabe der Beteiligten sei es nun, die Bundesmittel dort konkret für neue Schienentransportprojekte einzusetzen, wo der Lkw durch geringe Kosten- und Qualitätsvorteile dominiere.