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Bundesratsbeschluss zu Schwertransporten Genehmigungspflicht der lokalen Behörden

Schwertransport von Riga Mainz Foto: Riga Mainz

Nach Protesten der Branche legt der Bundesrat das Genehmigungsverfahren für Schwertransporte wieder in die Hände der Behörden vor Ort.

In seiner aktuellen Sitzung hat der Bundesrat über die Aufgabenverteilung zwischen dem neuen Bundesfernstraßenamt (Autobahn GmbH) des Bundes oder den jeweiligen Länderbehörden beraten. Der Entschluss: Der Bund wird sich künftig um Werbung, Ankündigung von Autohöfen und Erlaubnisse von Dreharbeiten an Autobahnen kümmern, während die Länder weiterhin über Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und Anordnungen zum Lärmschutz entscheiden.

In puncto Schwertransporte hatte die Branche damit Erfolg mit ihrem Protest: Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Verband Transfrigoroute Deutschland (TD) hatten gegen die im Frühjahr vom Bundesrat beschlossene Änderung der Zuständigkeiten für die Beantragung genehmigungspflichtiger Schwertranspore opponiert. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates habe daher jetzt dem Plenum empfohlen, den entsprechenden § 47 StVO noch einmal anzupassen.

Nach dem aktuellen Beschluss des Bundesrats sind laut BGL ab dem 1. Januar 2021 für die Genehmigungsverfahren die Behörden zuständig, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt, sowie die Behörden, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung nach § 13 Handelsgesetzbuch hat.

Im Rahmen dessen beschloss der Bundesrat auch eine Übergangsregel für die Nutzung von Funkgeräten, die für die Kommunikation von Begleitfahrzeugen bei Schwertransporten oder in Polizeifahrzeugen erforderlich sind: sie sind zumindest bis Ende Juni 2021 weiterhin ohne Freisprecheinrichtung erlaubt. Hintergrund ist laut dem BGL, dass aktuell weiterhin keine praxistauglichen Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte auf dem Markt vorhanden sind.

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