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Bundesrat fordert Mehr Tierschutz bei langen Transporten

Foto: Benshot/Fotolia

Der Bundesrat fordert mehr Tierschutz auf langen Transporten in Drittländer und appelliert an die Bundesregierung.

Demnach soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch in die EU-Veterinärbescheinigungen mit Drittländern die europäischen Tierschutzanforderungen aufgenommen werden.

Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie tierschutzrelevante Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Vorort-Behörden zur Verfügung gestellt werden können

Änderung der EU-Tiertransportverordnung

Auch eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung hält der Bundesrat für erforderlich: Seiner Ansicht nach sollte der Echtzeitzugang zu den Navigationsdaten Voraussetzung für die Abfertigung eines Transportes sein. Auch ein Notfallplan müsse vorgeschrieben werden. Weiter bittet er die Bundesregierung, sich für Kontaktstellen in Drittländern sowie schnellere Grenzabfertigungen einzusetzen. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind.

Samen und Embryonen

Mittel- bis langfristig sei es notwendig, auf lange Beförderungen zu verzichten, heißt es in der Entschließung. Zuchtorganisationen sollten die Möglichkeit prüfen, Samen und Embryonen zu verschicken. Zu überlegen sei auch, ob sich Amtsärzte, die Tiertransporte in Drittländer ohne ausreichende Tierschutzstandards genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Thema „Tiertransporte in Drittländer" in der EU-Kommission und im Europäischen Rat vorzubringen, damit die vom EU-Parlament im Februar 2019 dargelegten Mängel abgestellt werden, Tierschutzaudits stattfinden und Transportrouten und Versorgungsstationen kontrolliert und zertifiziert werden.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung am 7. Juni 2019 zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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