Beschluss Bundesarbeitsgericht zum Arbeitszeitgesetz Maximal zehn Stunden am Tag

udo paffrath Foto: Jan Bergrath

Im Mai hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss bestätigt, dass für Lkw-Fahrer eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gilt. Für einen Überstundenprozess bringt das kaum Vorteile.

Der Lkw-Fahrer Udo Paffrath (60) wollte immer eine Stelle im gewerblichen Güterverkehr finden, in der er sich genau an die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten kann. FERNFAHRER stellte ihn in Heft 6/2015 unter dem Titel "Immer dasselbe Spiel" vor. Zuletzt unterschrieb er einen Vertrag bei einer kleinen Firma mit folgendem Wortlaut: "Die regelmäßige Arbeitszeit variiert und richtet sich nach den Anforderungen der Firma; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden von der Firma nach deren Disposition bestimmt."

Es war fast zu erwarten, dass das Arbeitsverhältnis nach einem Streit um die geleistete Arbeitszeit und angefallene Überstunden vor dem Arbeitsgericht landen würde. Zumal Paffrath als aktives Verdi-Mitglied dazu noch im Fernsehen auftrat, um auf das grundsätzliche Problem der Transportbranche aufmerksam zu machen, dass viele Fahrer länger arbeiten, als es das ArbZG zulässt.

Grundsätzlich geht es um den Paragrafen 21a des ArbZG und den Satz, dass ein Fahrer zwar bis zu 60 Stunden im Mittel von vier Monaten, aber nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten darf. Paffrath wollte geltend machen, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber ein wöchentlicher Arbeitsumfang von 40 Stunden und damit eine tägliche Sollarbeitszeit von acht Stunden in der Fünftagewoche vereinbart war. Es ging um 513 Überstunden in einem Jahr. Doch im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2019 (AZ: 4 Ca 209/19) musste er eine Niederlage einstecken. Es hieß: Die Höchstgrenzen des Paragrafen 3 ArbZG gelten im Straßentransportgewerbe nicht. Eine kalendertägliche Betrachtungsweise sieht das ArbZG für Fahrer und Beifahrer nicht vor. Vielmehr sind die Grenzen des Paragrafen 3 ArbZG von werktäglich acht beziehungsweise zehn Stunden in die wochenbezogenen Grenzwerte eingeflossen.

Ihre Vorteile mit Digitalabo
  • Zugang zu allen Webseiteninhalten
  • Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
  • Preisvorteil für Schulungen und im Shop

Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.

DEKRA Mitglieder 0,00 Euro*

* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.

Mitgliedsnummer ergänzen
Digitalabo ab 1,88 Euro* pro Monat

* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.

Weiter zum Kauf
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 09 2021 Titel
FERNFAHRER 09 / 2021
7. August 2021
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 09 2021 Titel
FERNFAHRER 09 / 2021
7. August 2021
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.