Am 2. September trat in Spanien ein neues Gesetz in Kraft. Lkw-Fahrer, auch aus Deutschland, dürfen ihr Fahrzeug nicht mehr selbst be- und entladen. Allerdings gibt es sehr viele Ausnahmen.
Das neue spanische Gesetz hatte für den Lkw-Fahrer Ralf Kalabis-Schick, 50, aus Marburg schon vor dem Inkrafttreten am 2. September positive Auswirkungen. Für Rochow & Fröder aus Hüttenberg fährt Ralf mit seinem Actros 1863 Kühlzug alle 14 Tage Rundläufe mit ADR-Gütern zu Abladestellen in Frankreich, Spanien und Portugal und lädt bei Murcia Babynahrung für Deutschland zurück. "In Spanien haben wir nichts mehr mit dem Be- und Entladen zu tun", sagt Ralf. "Jetzt in der Hitze bekommen wir beim Kunden auch eine Flasche Wasser und haben tatsächlich Pause."
Basis ist Gesetz von 1987
Die rechtliche Änderung unter der laufenden Nummer 3/2022 betrifft im Konkreten das Gesetz über die Organisation des Landverkehrs vom 30. Juli 1987. Um den spanischen Be- und Entladezentren die Möglichkeit zu geben, das für diese Aufgaben erforderliche Personal wie Lagerarbeiter oder Gabelstaplerfahrer einzustellen und auszubilden, sah das Gesetz eine sechsmonatige Frist für sein Inkrafttreten vor, die der in Portugal geltenden Regelung entspricht.
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