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Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft Vertragspartnerschaft erhalten

Citroen Jumper Foto: Karl-Heinz Augustin

Eine "Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft" kämpft für den Erhalt von Vertragspartnerschaften, etwa in der Paketbranche.

Eine Verbände-Allianz sagt "Nein zum Vertragspartnerverbot" – etwa in der Novelle des Postgesetzes für die Paketbranche, aber auch in anderen Wirtschaftsverbänden, in denen arbeitsteilig mit Vertragspartnern als Nachunternehmer gearbeitet werde.

Dafür setzt sich die "Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft": der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Bundesvereinigung Logistik (BVL) und der Handelsverband Deutschland (HDE).

"Unverzichtbar für deutsche Wirtschaft"

Laut einer gemeinsamen Mitteilung sind Vertragspartner unverzichtbar für die deutsche Wirtschaft. "Ein ordnungspolitisch angeordnetes In-Sourcing wäre für unzählige Unternehmen organisatorisch, technisch, finanziell und unternehmensrechtlich nicht leistbar. Es würde abertausende von freien Unternehmerinnen und Unternehmern zur Aufgabe ihrer Unternehmen und in abhängige Beschäftigungen zwingen".

Die Allianz für arbeitsteilige Wirtschaft lehnt das Verbot von Vertragspartnerschaften daher kategorisch ab, sowohl in der Paketbranche als auch in allen anderen Branchen. Mit Verweis auf das Positionspapier „Soziale Marktwirtschaft fördern – Dirigismus im Sozialen vermeiden“ fordern die Verbände das Vertrauen der Politik in die Beteiligten ein, eigenständig geeignete Arbeitsbedingungen zu vereinbaren. Die deutsche Wirtschaft dürfe nicht in schädlichen Regelungen ersticken. In der aktuellen Legislaturperiode sei ein gesellschaftliches Klima der Regulierungslust entstanden, das tiefe Eingriffe in unternehmerische Tätigkeiten zur Folge habe.

Gesetz zielt auf angemessene Arbeitsbedingungen

Das Bundeskabinett hat ein Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes im Dezember beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen sich noch damit befassen. Ein Pfeiler des neuen Gesetzes soll laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (MWK) auch angemessene Arbeitsbedingungen sein.

Demnach soll "unfairer Wettbewerb zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig effektiver unterbunden" werden, und zwar über ein digitales Marktzugangsverfahren. Alle Unternehmen am Markt müssen sich demnach bei der BNetzA registrieren. Dabei werden Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeitund Fachkunde überprüft.

Beschwerdestelle einrichten

Laut dem Gesetz sollen Auftraggeber ihre Subunternehmer regelmäßig nach festgelegten Kriterien überprüfen; über eine Beschwerdestelle bei der BNetzA sollen Missstände wie Scheinselbständigkeit oder die Verletzung des Mindestlohngesetzes auch anonym gemeldet werden können. Rechtswidriges Verhalten soll damit künftig effektiver unterbunden werden.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal zum Transport und zur Auslieferung bei Paketdienstleistern. Damit würden Subunternehmerketten und Werkverträge verhindert, die der Mechanismus für Lohn- und Sozialdumping in der Branche seien.

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