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Täglich 50 bis 60 Lkw zu schwer Wiegeanlage stoppt an der A40

Wiegeeinrichtung A40 Foto: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Um die Rheinbrücke Neuenkamp bis zum Neubau zu erhalten, prüfen Polizei und BAG die Einhaltung von zulässigen Gesamtgewichten und Achslasten.

Seit Anfang November 2018 ist an der A40 in Fahrtrichtung Essen eine Wiegeeinrichtung in Betrieb. Rechtswidrig überladene Lkw dürfen hier die Brücke nicht überfahren – täglich handelt es sich hier um 50 bis 60 Lkw, die die zulässige Achslast. Eine Wiegeanlage in Höhe der Anschlussstelle Duisburg-Häfen in Fahrtrichtung Venlo soll im April in Betrieb gehen. Zulässig sind alle Lkw, die nicht schwerer als 40 Tonnen sind, im Kombinierten Verkehr (KV) gelten 44 Tonnen für Container-Ladungen im Hafen-Hinterlandverkehr. In den meisten Fällen haben die Behörden eine Achslastüberschreitung auf der Antriebsachse festgestellt – Achslasten über 14 Tonnen seien keine Seltenheit.

Laut Verkehrsminister Hendrik Wüst seien die Kontrollen leider notwendig, weil täglich 50 bis 60 rechtswidrig überladene Lkw versuchten, über die Brücke zu fahren, was es zu verhindern gelte. „Wir werden uns unsere Straßen und Brücken nicht von überladenen Lkw kaputtfahren lassen.“ Im Erfassungszeitraum vom 19. November 2018 bis 24. Februar 2019 sind insgesamt 4.705 Fahrzeuge durch die Wiegeanlage abgeleitet worden, in 1.822 Fällen ließen sich die Überschreitungen rechtssicher feststellen.

Die Wiegeanlage schützt die Rheinbrücke Neuenkamp nach Angaben der Landesregierung bis zur Inbetriebnahme der ersten Hälfte ihres Ersatzbauwerks, um sie offen halten zu können. Beide durchgehenden Hauptfahrstreifen und die Zufahrt in der Anschlussstelle Duisburg-Homberg sind von den Kontrollen betroffen. Solche Wiegungen und Kontrollen dürfen nur die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vornehmen, die Polizei ist rund um die Uhr im Einsatz. Für nötige Um- und Entladungen hält der Betreiber der Schranken-Wiegeanlage vor Ort einen Gabelstapler bereit.

Neubau der Rheinbrücke

Seit 4. März ist der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp und den achstreifigen Ausbau der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen rechtskräftig. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau (Deges) plant mit den ersten baulichen Maßnahmen im Sommer 2019. Drei Jahre später sollen auf dem neuen südlichen Überbau pro Fahrtrichtung drei Fahrstreifen, statt bisher zwei, zur Verfügung stehen.

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