Hinweise des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) führen zur Verurteilung einer Bande von Subventionsbetrügern. Das Landgericht Berlin verhängt Haftstrafen gegen sechs Angeklagte. Das war passiert.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin hat sechs Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrugs in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 1 Jahr sowie 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Täter hatten sich Fördermitteln des Bundes im Programm „Weiterbildungen“ erschlichen, was wiederum das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den Plan gerufen hatte.
Einer der Betrüger muss ins Gefängnis
Mit Ausnahme der gegen einen Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ist die Vollstreckung der übrigen Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden. In fünf dieser Fälle ist das Urteil rechtskräftig und in einem Fall hat die Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt.
BAG meldet Auffälligkeiten an die Behörden
In einem weiteren Verfahren ist ein Angeklagter wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden. Das BAG meldete mehrere Hinweise zu Auffälligkeiten bei Schulungen mit Weiterbildungsträgern an die zuständigen Behörden. Diese führten zu intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamts Berlin im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei Schulungen von Weiterbildungsträgern, die im Förderprogramm „Weiterbildungen“ abgerechnet wurden, obwohl die Schulungen tatsächlich nicht ordnungsgemäß stattfanden.
Es ging um mehr als sechs Millionen Euro
Mit rund 170 Anträgen „Weiterbildung“ wurden so Fördergelder in Höhe von insgesamt mehr als 6,1 Millionen Euro beim Bundesamt beantragt. Vielfach konnten die unrechtmäßigen Auszahlungen seitens des BAG durch die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verhindert werden. Bereits ausgezahlte Fördergelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zurückgefordert und wieder in die Bundeskasse eingezahlt.
Kein Kavaliersdelikt: Schon der Versuch ist strafbar
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 Strafgesetzbuch setzt keinen Schaden voraus. Er ist bereits dann erfüllt, wenn Antragstellende gegenüber der bewilligenden Stelle über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben machen, die für sie oder einen anderen vorteilhaft sind. Das BAG ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, bereits den Verdacht auf Subventionsbetrug den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Die weitere Folgen für Subventionsbetrüger
Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten, erklärt das BAG: Zusätzlich zur Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen werden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für 3 Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.
