BAG-Kontrollen Meine Bewerbung als Scout

Ruhezeit Foto: Jan Bergrath 5 Bilder
Meinung

Jedes Wochenende stehen Tausende osteuropäische Lkw auf deutschen Raststätten und in Gewerbegebieten. Doch nur ein Bruchteil verstößt laut BAG offiziell gegen die geltenden Verordnungen zur Wochenruhezeit.

Ich arbeite jetzt seit 34 Jahren als freier Autor im Bereich Transport und Logistik. Doch langsam wird es Zeit für eine berufliche Zweitorientierung. Ich biete daher ab sofort meine Expertise in den europäischen Verordnungen für Lkw-Fahrer und meine Ortskenntnisse in Zusammenhang mit parkenden Lkw aus aller Herren Länder an: als Scout. Ganz gemäß der Definition möchte ich jemand sein, der offiziell im Staatsauftrag etwas „aufspüren“ soll. Ich möchte gerne ein Scout für das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) werden. Deren Zentrale ist in Köln, wo ich wohne. Eine Viertelstunde mit dem Fahrrad.

Denn nach den mittlerweile bereits acht Jahren – wenn ich dabei den Film für Westpol als Ausgang nehme – in denen ich mich mit dem Thema des Verbots der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw befasse, bin ich fest davon überzeugt, dass ich der Oberbehörde des liberal neu besetzten Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hundertprozentige Hinweise geben könnte, wie diese Ihre Kontrollstatistik aufbessern könnte. Ich würde als externer Berater sogar das Risiko eines erfolgsabhängigen Honorars akzeptieren.

Köln ist nur ein Beispiel

Ich bin beruflich und privat oft mit Pkw und Rad in Köln und dem Kölner Umland unterwegs. Köln ist umgeben von seinem Chemiegürtel, es gibt die Ford-Werke im Norden mit einem riesigen Industrieareal, es gibt den Niehler Hafen und das Kombiterminal Am Eifeltor mit dem gleichnamigen Autohof im Kölner Westen mit seinem enorm gewachsen Gewerbegebiet in Hürth, dazu den Autohof Munsdorf in Frechen mit einem ebenfalls permanent über die Jahre gewachsenen Gewerbeareal mit dort angesiedelten Logistikern und wilden Parkflächen. Mittlerweile gibt es rund um Köln keinen Flecken mehr, wo ich am Wochenende auf meinen Fahrten nicht auf geparkte Lastzüge aus Osteuropa stoße.

Vor drei Wochen war der Autohof Munsdorf mit seinen rund 80 Plätzen bereits am Samstag überbelegt, so wie jedes Wochenende. Etwa 30 Sattelzüge aus Osteuropa parkten dazu im Frechener Gewerbegebiet. Viele Fenster der Lkw standen auf, Motoren liefen, was auf ein menschliches Leben hinter Blech schließen lässt. Es wurde einzeln oder gemeinsam gekocht. Vor Offergeld Logistik im Gewerbegebiet Frechen standen allein zehn Zugmaschinen, drei davon bulgarische Lkw mit den blauen Trailern eines großen österreichischen Logistikers aus dem Kombinierten Verkehr. Davor private Pkw mit Nummernschild aus Nordmazedonien.

Jede Frage ein Treffer

Als ich einen der Fahrer ansprach, quollen im Laufe der Unterhaltung weitere fünf Fahrer aus dem Trailer, wo gerade auf der Ladefläche das Mittagessen vorbereitet wurde. Es war für mich keine wirklich große Überraschung: alle fünf Fahrer verbrachten das Wochenende im Lkw. Und zwar jedes Wochenende, bevor sie im Rahmen von vier Wochen, so sagten sie, in die Heimat fahren durften. Am Niehler Hafen, parallel zum malerischen Radweg am Rhein, standen zehn Sattelzüge aus Bulgarien und Rumänien am Ostermontag, vier auch ebenfalls mit laufendem Motor. Der rumänische Fahrer eines Containerzuges mit einem weißen DAF erzählte mir ganz offen, dass der Lkw bereits seit August 2021 im grenzüberschreitenden Transport im Auftrag einer Hamburger Spedition eingesetzt wird. Sein Chef wisse zwar um die Rückkehrpflicht der Lkw nach spätestens acht Wochen, allein er ignoriert es. Weil es derzeit hier in Deutschland eh nicht konsequent kontrolliert wird. Das spricht sich schnell im Gewerbe herum.

Der Fahrer war ebenfalls seit vier Wochen auf Tour und hatte bis dahin ebenfalls jedes Wochenende im Lkw verbracht. Ein Hotel für den Fahrer könne sich sein Chef nicht leisten, dafür sei die Frachtrate zu gering. Auf meine Frage nach seiner letzten BAG-Kontrolle zuckte er nun mit den Schultern. Kein allzu großes Risiko. Schließlich standen auch noch zwei weitere bulgarische Sattelzüge mit den blauen Aufliegern unter der Bahnunterführung des Kölner Militärrings vor der Einfahrt zur A4 Am Eifeltor. Eine durch den dauernden Pkw-Verkehr sehr laute Örtlichkeit. Beide Fahrer aus Nordmazedonien kochten entspannt neben der Sattelplatte. Die Lkw waren mindestens ein Jahr fest in Deutschland stationiert, verrieten sie mir. Die Fahrer pendelten alle vier Wochen in die Heimat und schliefen im Lkw.

Am Kiosk beim Kalscheurer Weiher im Kölner Grüngürtel saßen dann am Sonntagnachmittag drei durch Kölsch aus der Flasche bereits beschwingte ukrainische Fahrer auf der Bank. Einer sprach Englisch. Ihre polnischen Lkw parkten fußläufig am Eifeltor. Sie waren bereits sechs Wochen unterwegs und übernachteten im. Ich denke, für meine Bewerbung beim BAG ist das bereits eine erste gute Quote: dreizehn Fragen, dreizehn Treffer. Und das allein in Köln. Köln ist zwar sicher unvergleichlich – aber überall in Deutschland gibt es Zustände wie in Köln.

Neue Regelung seit August 2020 in Kraft

Das BAG kontrolliert das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, schon seit September 2017 - damals noch nach der deutschen Fahrpersonalverordnung mit allen seinen Problemen. Spätestens seit August 2020 ist es nun im Rahmen des Mobilitätspaktes 1 europaweit verboten, die „45er Pause“ im Lkw zu verbringen. Mit all den von den zahlreichen Brüsseler Kompromissen ermöglichten gesetzlich erlaubten „Alternativen“, wie die Verbringung in einem zu einem Hotel umgebauten Container, die es weiterhin ermöglichen, dass Lkw-Fahrer, hier vor allem aus Drittstaaten wie Belarus oder der Ukraine, auf litauischen und polnischen Lkw, weiterhin bis zu zwei Monate auf Tour sind. Jede Fahrerbefragung des DGB-Projekts „Faire Mobilität“ besonders vor den Distributionszentren von Amazon bestätigt zudem meine eigenen Recherchen.

Anfragen an das BAG

Natürlich frage ich ständig bei der Pressestelle des BAG nach oder gebe bereits konkrete Hinweise wie zu den Hunderten Lkw aus Osteuropa, die etwa in den Häfen der Ruhr- und Rheinschiene wie Köln, Neuss, Duisburg oder Herne allein im Kombinierten Verkehr nach meinen Erkenntnissen und denen regional ansässiger Unternehmer dort dauerhaft stationiert sind. Auch am 25. April habe ich das BAG gefragt: „Ich war am Wochenende in Frechen bei Köln unterwegs. Dort war der Autohof bereits am Samstag bis auf den letzten Platz mit Lkw aus Osteuropa voll. Am Sonntag standen dieselben Fahrzeuge dort. Wann hat das BAG dort konkret die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit kontrolliert?“

Die Antwort der Pressestelle kam am 28. April: „Eine Anfrage bei der für die dortigen Kontrollen zuständigen Außenstelle Münster ergab, dass am vergangenen Wochenende im Raum Köln stichprobenartig Kontrollen auf ausgewählten Strecken und angegliederten Parkplätzen bzw. Autohöfen durchgeführt wurden. Am vorherigen Oster-Wochenende ist ebenso im Raum Köln eine Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt worden.“ Ich sah kurz die Chance für einen interdisziplinären Vergleich mit der Antwort auf die Frage nach den vom BAG generell festgestellten Verstößen. Sie lautete: „Bezüglich der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug konnten bei den Kontrollen 1.040 Verstöße festgesellt werden. Die Gesamtzahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht abschließend vor.“ Auf meine Nachfrage zu den konkreten Zahlen für den Kölner Raum hieß es allerdings nur: „Zu Ihrer Nachfrage vom 05.05.2022 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt aus kontrolltaktischen Gründen keine statistischen ortsspezifischen Angaben veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.“

Bitte mehr Transparenz

Leider habe ich kein Verständnis. So wie mir geht es vielen Lkw-Fahrern, die mutmaßliche Verstöße dem BAG melden oder auch Unternehmern. Viele beziehen sich derzeit auf den Bereich der vermuteten illegalen Kabotage, den ich hier aber aussparen möchte. Doch allein die Kontrollzahlen des BAG, die sich auf das erste Halbjahr 2021 beziehen, sagen mir nicht zum ersten Mal: Das passt nicht ganz zusammen. Egal ob es die Straßen vor den Amazon-Lagern sind, der Lkw-Parkplatz des schwedischen Möbelhauses in Dortmund oder eine Industriestraße in Bochum, wo an manchen Wochenenden in den rund 20 Sattelzügen ohne Standklimaanlage die Drittstaaten-Fahrer vor dem deutschen Standort eines litauischen Frachtführers ausharren und bei Nachfrage das Wochenende natürlich angeblich in einem nahegelegenen Hotel verbringen. Das BAG nimmt diese Hinweise zwar entgegen – lässt sich aber seinerseits nicht in die Karten schauen, ob es dort auch kontrolliert. Oder man kann nach einem tatsächlichen Ortsbesuch keine relevanten Verstöße feststellen, wie mir ebenfalls bereits geantwortet wurde. Diese Intransparenz „aus kontrolltaktischen Gründen“ verfälscht daher das Gesamtbild. Der „Blitzermarathon“ der Polizei in NRW ist deshalb so erfolgreich, weil die potentiellen Raser wissen, wo sie am Tag X kontrolliert werden.

428 Lkw allein auf drei Rastanlagen

Die Dunkelziffer, wer im größten Transitland Europas das Wochenende im Lkw verbringt, ist weiter enorm. Dazu nehme ich ein aktuelles Beispiel der Verkehrspolizei Mannheim anlässlich einer Pressemeldung zu einer präventiven Alkoholkontrolle am Sonntagabend rund um das Kreuz Walldorf am 9. Mai – die erste seit zwei Jahren Corona-Pause. „Insgesamt 428 Lkw und 355 Lkw-Fahrer wurden an den Tank- und Rastanlagen Kraichgau (Sinsheim), Hockenheim und Hardtwald (Sandhausen) kontrolliert. Rund 20 Prozent von ihnen (72) waren alkoholisiert, 27 Fahrer davon hatten einen Alkoholpegel von 0,5 Promille oder mehr. Der gestrige Spitzenwert lag bei rund 3,2 Promille, der auf der Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd bei einem Osteuropäer festgestellt wurde.“ Unabhängig vom Dauerbrenner Alkohol: 335 Fahrer haben allein an drei großen deutschen Raststätten ihre Wochenruhzeit verbracht.

„Da es sich um eine präventive und nicht um repressive Maßnahme, also eine reguläre Kontrolle handelte“, antwortete mir der Pressesprecher auf Nachfrage, habe man leider keine Zahlen, wie viele Fahrer davon aus Osteuropa stammten und ob sie eine oder zwei reduzierte oder vielleicht doch eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbrachten. Die Fahrer hätten laut Polizei freiwillig mitgewirkt beim Rundgang durch die Reihen, den ich bereits im Februar 2019 grundsätzlich in meinem Blog-Artikel „Montag ist der ideale Kontrolltag“ beschrieben habe. Es haben dabei in den Fahrzeugen bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Fahrer aus Osteuropa ihre Freizeit totgeschlagen. Heißt: Hochgerechnet auf die 440 bewirtschafteten Rastanlagen mit Servicebetrieben wie Tankstelle und Raststätte in Deutschland sowie die rund 1.500 unbewirtschafteten Parkplätze an den Autobahnen verstößt laut BAG offiziell nur ein Bruchteil der osteuropäischen Fahrer gegen die geltenden Verordnungen zur Wochenruhezeit.

Taktik. Welche Taktik?

Ich muss dem BAG hier zu Gute halten, dass die oben erwähnte Kontrolltaktik, die es in zwei Schwerpunktkontrollen pro Monat veröffentlicht, von erheblichen Hindernissen begleitet ist, die ich ebenfalls bereits angesprochen habe. Das größte Hindernis ist dabei die Entscheidung der EU-Kommission, dass Lkw-Fahrer bis heute nicht nachweisen müssen, wann und wo sie im Lkw übernachtet haben. Dieses „Üble Überraschungsei“ ist bereits seit April 2019 bekannt und wurde auch in den Trilogen zum Mobiltätspaket nicht aufgelöst. Was mir verdutzte Fahrer freiwillig noch anvertrauen hat natürlich juristisch keinen Bestand. Das BAG muss den Verstoß nachweisen. Und wenn der Fahrer angesichts eines uniformierten Beamten schweigt, dass ist das sein gutes Recht. Auch dürfen Kontrollbeamte, anders als ich als Journalist, etwa am Samstag keine Fotos von parkenden Lkw machen beziehungsweise diese in einem späteren OwiG-Verfahren nicht verwenden. Datenschutz!

Nachfrage beim BMDV

Und wie öfters schon von mir beschrieben, muss eine „Tat“ bereits begangen worden sein, bevor sie auch geahndet werden kann. Ich habe daher beim BMDV nachgefragt: „Ist es richtig, dass eine Änderung zum Artikel 8 Absatz 6 und 8 in der VO (EG) 561/2006 geplant ist, nach dem das BAG einen Lkw-Fahrer (sowie im OWiG-Verfahren auch dessen Unternehmer), der verbotenerweise die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringt und dort "auf frischer Tat" an einem Sonntagnachmittag kontrolliert wird, bereits mit einem Bußgeld zu belegen, wenn anhand der Tachodaten/Fahrerkartendaten eindeutig zu erkennen, ist, dass er an diesem Wochenende eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit definitiv einlegen muss – selbst wenn bis zur Kontrolle, als Beispiel, nur 35 Stunden vergangen sind?“ Die Antwort aus Berlin war knapp: „Dem BMDV sind keine Pläne zur Änderung von Art. 8 Abs. 6 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bekannt.“ Ich lasse an dieser Stelle einmal offen, ob vielleicht doch nur der politische Wille fehlt.

Relevante Kontrollergebnisse

Und so komme ich am Ende meines Artikels zur letzten Pressemeldung des BAG zu den Schwerpunktkontrollen im April. Am 7./8. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insgesamt 604 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 591 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 193 im Fahrpersonalrecht und 42 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 16 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wurden zwei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und sechs TUK-Verstöße festgestellt.

Im Rahmen der Kontrollaktion am 18./19. April (hier Ostermontag) wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 280 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 267 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 119 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 51 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und ein Fahrzeug in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 26 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine Verstöße festgestellt.

Also gab es an mindestens einem Wochenende nach meiner Lesart 51 Verstöße unter anderem im Raum Köln. Das wäre rund ein Fünftel. Das ist für mich zunächst ein gutes Zeichen. Aber da ist sicher noch Luft nach oben. Ich würde mich daher auf eine baldige Antwort zu meiner Bewerbung als Scout freuen.

Update

Auch die zuständige Polizei aus dem Rhein-Erft-Kreis hat mittlerweile auf meine Anfrage reagiert:

"Der Polizei Rhein-Erft-Kreis ist bekannt, dass der LKW-Parkplatz im Bereich der Mundorf Tankstelle in Frechen von vielen LKW-Fahrern genutzt wird.

Der Schwerpunkt der polizeilichen Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs liegt jedoch in erster Linie in der Kontrolle des fließenden Verkehrs.

In diesem Rahmen werden auch Verstöße gegen die gesetzlichen Ruhezeiten geahndet bzw. deren Einhaltung kontrolliert.

Die originäre Zuständigkeit des ruhenden Verkehrs liegt beim zuständigen Ordnungsamt. Hier wird die Polizei unterstützend tätig, falls dies erforderlich ist.

Die Polizistinnen und Polizisten des Rhein-Erft-Kreises werden im ruhenden Verkehr immer dann tätig, wenn durch parkende Fahrzeuge eine Gefahr für den Straßenverkehr vorliegt. Regelmäßig unterstützen sie im Rhein-Erft-Kreis aber auch die Ordnungsbehörden der Kommunen bei der Ahndung und Beseitigung von Parkverstößen.

Anzumerken ist, dass sich in dem Bereich zwei Hotels befinden. Es ist nicht auszuschließen, dass viele Fahrer dort ihre wöchentliche Ruhezeit verbringen.

Der Verkehrsdienst wird den dortigen LKW-Verkehr weiterhin in seine Kontrollen einbeziehen."

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