Blockierte Rettungsgasse Lkw-Fahrer verurteilt

Wandt Lkw Heck Rettungsgasse Foto: Jan Bergrath 2 Bilder

Durch die Rettungsgasse gelangen Einsatzkräfte schnell zum Unfall. Ein Lkw-Fahrer wurde nun verurteilt, weil er die Rettungsgasse blockiert hatte.

Immer wieder stehen Feuerwehr und Polizei vor dem Problem, dass sie zu einem schweren Unfall auf der Autobahn gerufen werden, aber wertvolle Zeit verloren geht, weil die Fahrzeuge im Stau keine Rettungsgasse gebildet haben. Für die Rettungskräfte ist das eine unerträgliche Situation, wie auch die Reportage über die Autobahnretter der Freiwilligen Feuerwehr Königswinter auf Seite 44 zeigt. Immer wieder werden sie gerufen, um mit ihrer Spezialausrüstung schwer verletzte eingeklemmte Lkw-Fahrer nach einem Unfall am Stauende aus dem Wrack der Fahrerhäuser zu schneiden. Und dann kommen sie einfach nicht zu den Opfern durch. Doch mittlerweile machen die Einsatzkräfte ernst und zeigen auch Lkw-Fahrer an, die eine Rettungsgasse blockieren. So wie Ende September 2018 auf der A7 bei Göttingen. Dort war ein Lkw umgekippt und hatte alle drei Fahrspuren blockiert. Im Rückstau gab es einen medizinischen Notfall.

Gasse muss bei Schrittgeschwindigkeit immer gebildet werden

Der Fahrer eines Sprinters aus Bulgarien war laut der lokalen Zeitung HNA über dem Steuer zusammengebrochen. An ein Durchkommen der Rettungskräfte war jedoch nicht zu denken. Gleich mehrere Lastwagen standen verbotenerweise auf allen drei Fahrstreifen nebeneinander. Ab der Raststätte Göttingen-Ost hatten dann weitere Lkw außerdem den Standstreifen blockiert. Jeder Lkw-Fahrer musste einzeln angesprochen werden. Gegen insgesamt zehn Lkw-Fahrer hatte die Polizei daher Anzeige erstattet. "Die rechtliche Grundlage dazu bietet seit 14. Dezember 2016 Paragraf 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung", erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier. Er lautet: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Sie ist immer zu bilden, wenn nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 10 km/h) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren gefahren werden kann. "Auf einen Unfall kommt es nicht an", sagt Pfitzenmaier. Auch nicht darauf, ob Rettungsfahrzeuge unterwegs seien.

Matthias Pfitzenmaier Foto: Haus des Rechts
Matthias Pfitzenmaier, Haus des Rechts: "Ein Verstoß gegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer Autobahn ist meist schwer zu " dokumentieren.

Nun wurde der erste Lkw-Fahrer vom Amtsgericht Hannoversch Münden zu einer Geldbuße von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Fotos der Polizei hatten als Beweis gedient. "In diesem Fall hatte der Fahrer Einspruch eingelegt", erläutert Pfitzenmaier. Er sei nur deshalb nach links ausgewichen, weil von hinten der Polizeiwagen kam und er nach rechts nicht habe ausweichen können, um eine Rettungsgasse frei zu machen. "Dem konnte die Richterin offenbar nicht folgen, weil zwischen der im Tacho des Lkw und der auf der Polizeikamera festgehaltenen Zeit eine Lücke klaffte", erläutert Pfitzenmaier das Urteil. Ein Verstoß sei aber vielfach schwer etwa mithilfe eines Polizeivideos zu dokumentieren, sagt Pfitzenmaier. "In Fällen, in denen es dringend ist, werden die Einsatzkräfte sicher keine Zeit verschwenden, Fotos von angeblichen Behinderern zu machen. Wenn die Zeit vorhanden ist, dürfte nur noch ein formaler Verstoß vorliegen, der in gerichtlichen Verfahren sicher oft zur Einstellung kommen wird. Auch zeigt dieses Video, dass es oft unmöglich ist, eine korrekte Gasse zu bilden, wenn auf der rechten Spur durchgehend Lkw stehen." Ein Video eines Lkw-Fahrers zeigt, wie andere Lkw in eine gebildete Rettungsgasse fahren. "Das kostet dasselbe Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeit verjährt aber innerhalb von drei Monaten, sodass insbesondere Verstöße von ausländischen Fahrern kaum effektiv verfolgt werden können."

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