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Oster-Lockdown 2021 ''Ruhetage'' schon wieder Geschichte

Johannes Roller Foto: Johannes Roller

Der Bund-Länder-Beschluss, den Corona-Lockdown über Ostern zu verschärfen und Gründonnerstag sowie Karsamstag zu Ruhetagen zu erklären, hatte in der Wirtschaft viel Verunsicherung und Unverständnis ausgelöst. Transportverbände sahen die Versorgung von Lebensmittelhandel und Industrie unnötig erschwert. Nach massiver Kritik ist Bundeskanzlerin Merkel nun öffentlich zurückgerudert.

Wie sind die kurzfristig anberaumten "Ruhetage" arbeitsrechtlich zu handhaben, wie sollen Verpflichtungen erfüllt und ein Abreißen von Lieferketten verhindert werden? Am Tag nach der Entscheidung, zu der sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in stundenlanger Verhandlung durchgerungen hatten, blieben viele Fragen offen und rechtliche Aspekte ungeklärt. Um die Mittagszeit kam dann die erlösende Nachricht aus Berlin: Die Ruhetage sind wieder vom Tisch.

„Vollversagen der Politik“

Zuvor hatten Branchenverbände nicht mit Kritik gespart. „Das Vollversagen der Politik in Zeiten der Corona-Pandemie hat zum 1. April ganz offensichtlich seine Pointe gefunden – allerdings eine sehr schlechte“, beklagte Dierk Hochgesang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik. Die Bund-Länder-Runde habe einmal mehr für eine massive Verunsicherung und Konfusion der Menschen gesorgt. „Das betrifft unsere Möbelspeditionen ebenso wie deren Kunden“, führte Hochgesang aus und wollte wissen: „Darf Personal, das einen Auslandsumzug durchgeführt hat, am Gründonnerstag nach Hause zurückkehren? Dürfen Umzugskunden am Gründonnerstag umziehen oder nicht?“ Die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen ließen, seien endlos. Gerade im Umzugsbereich seien die Terminplanungen jedoch mit einem langen Vorlauf geplant und Termine zum Quartalsende sehr beliebt. „Eine solche Entscheidung der Politik, den Gründonnerstag als Ruhetag, von dem noch keiner weiß, was er bedeuten soll, auszurufen, ist an Absurdität nicht zu überbieten“, erklärte Hochgesang.

Negative Folgen für Lebensmittelversorgung und Industrielogistik

Deutliche Kritik übte auch der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik an dem Bund-Länder-Beschluss vom 23. März. Er enthalte keine Aussage darüber, wie der neue Begriff arbeitsrechtlich, ordnungsrechtlich und zivilrechtlich zu werten sei. Offen sei auch, ob und welche Branchen oder Dienstleistungen von einem eventuellen Tätigkeitsverbot befreit wären. Negative Folgen erwartete der DSLV nicht nur für die Frischelogistik zur Versorgung der Supermärkte und des Lebensmitteleinzelhandels, sondern für die Beschaffungslogistik der gesamten Industrie. Denn selbst, wenn es Ausnahmen für die systemrelevante Logistik geben sollte, würden am Gründonnerstag als verordnetem Ruhetag bundesweit keine Empfänger bereitstehen, um die Waren anzunehmen.

„Die verkürzten Wochen vor Feiertagen sind für die Dispositionsprozesse in den Speditionshäusern und bei ihren Logistikpartnern ohnehin schon anspruchsvoll. Das Sendungsvolumen, das regulär in fünf Tagen logistisch bewältigt wird, muss dann auf vier Tage verdichtet werden. Jetzt streicht die Politik ad hoc zwei weitere Werktage – offensichtlich ohne jegliches Bewusstsein für die Konsequenzen“, bemängelte DSLV-Präsident Axel Plaß und erklärte: „Die Logistikprozesse bei Versendern, Speditionen, Häfen, Airports, Transportunternehmen und Empfängern greifen ineinander und können nicht von heute auf morgen einfach gestoppt werden.“

„Erfolg zusätzlicher Tage vollständigen Stillstands ungewiss“

Die Logistikbranche habe konsequent gehandelt, indem ihre Beschäftigten weitgehend im Homeoffice geblieben und dort, wo Menschen zur Aufrechterhaltung der Lieferketten zwingend vor Ort arbeiten müssten, wirkungsvolle Hygienekonzepte umgesetzt worden seien. „Der Erfolg zusätzlicher Tage vollständigen Stillstands ist ungewiss. Was dagegen absehbar ist, sind die gewaltigen Abfertigungsstaus, die in Logistik- und Lageranlagen, Terminals und Häfen entstehen werden“, so Plaß. Offen sei auch noch, in welchem Umfang die konkrete Ausgestaltung der Ruhetagsregelungen in die Verantwortung der Bundesländer übertragen werde – mit der leidvoll bekannten Folge, dass dann wahrscheinlich erneut unterschiedliche Regeln in Kraft treten. „Ein weiterer Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen muss aus Sicht der länderübergreifenden Logistik unbedingt vermieden werden!“, unterstrich Plaß.

Lkw-Fahrverbot über Ostern 2021 ganz aufgehoben

Eine zentrale Frage für die Transportunternehmen, nämlich die nach etwaigen Lkw-Fahrverboten an den beiden "Ruhetagen", wurde schon vor Merkels Stellungnahme beantwortet. Hierzu hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Vormittagt klargestellt: „Ein Fahrverbot an diesen Tagen besteht nicht.“ Laut BAG haben die Bundesländer in diesem Jahr zudem für alle Osterfeiertage das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO aufgehoben, so dass für den gesamten Zeitraum von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag kein Fahrverbot besteht. Von der allgemeinen Ausnahme seien generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten erfasst.

Aufgrund der weiteren Lockdown-Verlängerungen haben die Bundesländer ihre allgemeinen Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot bis zum 5. April 2021 verlängert, Niedersachsen und Brandenburg sogar bis zum 30. Juni 2021. Eine aktuelle Übersicht zu den Ausnahmeregelungen der Bundesländer findet sich wie gehabt auf der BAG-Webseite.

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