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Neues Verpackungsgesetz ab 1. Januar Recycling stärken

Zum 1. Januar tritt daher das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das zum Hauptziel hat, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln.

Braun ist inzwischen die Farbe der Weihnachtssaison: die Farbe der zahlreichen Kartons, Kartonagen und Co., die, mit Weihnachtsgeschenken gefüllt, durch die Republik versendet werden. Nicht zuletzt durch den E-Commerce ist die Zahl des Verpackungsmülls in den deutschen Haushalten angestiegen. Zum 1. Januar tritt daher das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das zum Hauptziel hat, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Dazu sollen die dualen Systeme ab 2019 deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Um das zu erreichen, soll etwa die Entwicklung und Nutzung recyclinggerechter Verpackung gefördert werden.

Das Gesetz bringe vor allem auch mehr Transparenz und mehr Fairness in den Markt der Verpackungsentsorgung, sagt Dr. Bettina Sunderdiek, Sprecherin der Stiftung Verpackungsregister: „Jeder, der erstmals gewerbsmäßig Verpackungen an den privaten Endverbraucher in den Verkehr bringt, die dort auch als Abfall anfallen, muss dafür die Kosten der Entsorgung und des Recyclings übernehmen.“ Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes gegründet und übernimmt dazu wichtige Aufgaben.

Onlinehändler in der Pflicht

Logistikdienstleister sind von dem neuen Gesetz nur bedingt betroffen, „da diese zumeist nicht in ihrem eigenen Namen Waren verpacken und versenden“. Übernimmt ein Logistiker für einen Anbieter etwa Fulfillmentaufgaben wie die Kommissionierung, Verpackung und Versendung der Ware, dann geschehe dies zumeist im Namen des Auftraggebers, der daher von dem neuen Verpackungsgesetz und den daraus resultierenden Pflichten betroffen sei. Weil der Logistikunternehmer nicht als Inverkehrbringer im verpackungsrechtlichen Sinn anzusehen sei und auch keine Produktverantwortung trage, treffen ihn keine verpackungsrechtlichen Pflichten. „Anders kann dies bei Marktplatzlösungen aussehen, bei denen der Logistikdienstleister nach außen für den Empfänger als Absender in Erscheinung tritt“, sagt die Sprecherin, „dann liegen mindestens die Pflichten der Systembeteiligung sowie die weiteren Pflichten für die Versandverpackungen samt Füllmaterialien beim Logistikdienstleister.“ Dafür muss er einen Systembeteiligungsvertrag abschließen, sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und Meldungen zu den Verpackungsmengen abgeben – Pflichten, die das neue Verpackungsgesetz vorschreibt (siehe Kasten).

Aber selbst wenn ein Logistiker nicht als Vertreiber gilt, der Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, hat er als Folge des neuen Gesetzes Verpflichtungen: Er muss seinem Kunden, der etwa als Versandhändler tätig ist und sich an einem dualen System beteiligen muss, alle Daten des gesamten Verpackungsmaterials wie Gewichte und Materialart übermitteln. „Nur dann kann der Händler die Systembeteiligung adäquat durchführen beziehungsweise die Meldung mit den tatsächlichen Verpackungsmengen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister durchführen.“ Achtung: Es ist nicht zulässig, mit der Datenmeldung Dritte, etwa den Logistikunternehmer, zu beauftragen – das muss der Händler also schon selbst tun.

Die Pflichten aus dem neuen Gesetz

  • Gelten für alle Vertreiber, die erstmals gewerbsmäßig in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringen, die typischerweise beim Endverbraucher landen – neben Privatverbrauchern auch gleichgestellte Anlaufstellen wie Hotels, Schulen oder Handwerksbetriebe, die Verpackungsmüll über das duale System entsorgen
  • Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
  • Systembeteiligungspflicht: Vertreiber melden sich und ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System an, diese Daten gehen wiederum auch an die Zentrale Stelle
  • Vollständigkeitserklärung: nur bei Überschreiten der Bagatellgrenzen (mehr als 80 Tonnen Verpackungen aus Glas, 50 Tonnen aus Papier, Pappe oder Karton oder mehr als 30 Tonnen eines anderen Materials)
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