Die Gewerkschaft für neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) hat ihre Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zurückgezogen und fügt sich somit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts, nicht tarifmächtig in der Branche zu sein. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) bedauert dies in einer Mitteilung, weil dadurch nach Meinung des Verbandes die Debatte um Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen in der KEP-Branche erst einmal auf Eis liege. Der BdKEP hat daher seinen Mitgliedern empfohlen, den Mindestlohntarifvertrag des Verbandes weiterhin anzuwenden, auch wenn er keine Rechtskraft mehr besitzt. Der Vertrag habe vielen Betrieben den Betriebsfrieden gebracht sowie das unternehmerische Überleben in den Zeiten der Krise und der nach Ansicht des BdKEP „faktischen Verlängerung des Postmonopols“ gesichert. Zudem sei er eine gute Basis und Orientierung für die innerbetrieblichen Lohnverhandlungen aller Kurier- und Postdienste.