Fahrer vor Gericht Teures Erbsenzählen bei Überlänge

LaSi Kontrolle Großkontrolle Foto: Jacek Bilski

Höchst eifrige Beamte stellen auf fragwürdige Art und Weise ein paar Zentimeter Überlänge fest. Das soll für Steven* richtig teuer werden. Autobahnanwalt Silvio Lange kämpft wie ein Löwe.

Steven versteht die Welt nicht mehr. Er ist selbstfahrender Unternehmer, Angestellte gibt es nicht. Er fährt ausschließlich selbst mit seiner Sattelzugmaschine und dem Sattelauflieger. Bauliche Veränderungen hat er daran nicht vorgenommen. Die Ladung stand auch nicht über. Der Lkw wird sorgfältig gewartet. Da müssen es schon Polizeibeamte mit übergroßem Ermittlungseifer sein, wenn am Sattelzug von Steven etwas gefunden werden soll. Im Januar letzten Jahres ist es in Hamburg passiert. Zwei Polizisten kontrollierten ihn und überprüften alles überaus sorgfältig. Als sie nichts, aber auch gar nichts gefunden hatten, kam einer auf die Idee, doch einmal die Länge des Gespanns zu überprüfen. Dazu hätten sie doch dieses funkelnagelneue Messgerät. Gesagt, getan. Messgerät aufgebaut, Länge des Sattelzugs "professionell" vermessen. Etwas triumphierend stellten sie fest, dass das Gespann 16,63 Meter maß – 13 Zentimeter zu viel. Das war den Beamten deutlich zu viel. Steven würde von ihnen hören, darauf könne er sich verlassen. So kam es dann auch.

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