Dieseldemos Die rechtliche Seite der Demos gegen gestiegene Dieselpreise

gf Foto: Schwarzwälder Bote

In den vergangenen Wochen gab es bundesweit Demonstrationen von Transportunternehmern und ihren Lkw-Fahrern gegen die stark gestiegenen Dieselpreise. Einige drohten sogar mit Blockaden.

D er Protestkonvoi sorgte für einen Großeinsatz der Polizei im Zollernalbkreis entlang der B 27 und B 463. So titelte am 23. März der Zollern-Alb-Kurier. "Ausgelöst hatte die landkreisweit massiven Verkehrsstörungen ein offenbar via Social-Media-Kanäle verabredeter Protestkonvoi gegen die hohen Dieselpreise. Mit zahlreichen Traktoren und Lastwagen waren die Protestierenden aus dem gesamten Landkreis laut und anhaltend hupend im Schneckentempo auf den Bundesstraßen unterwegs."

In den vergangenen Wochen gingen bundesweit Transportunternehmen und ihre Fahrer auf die Straßen. In Köln und im Siegerland gab es Aufrufe zu Blockaden, auf der A 2 bei Dortmund verursachte eine Protestfahrt nach Angaben der Polizei sogar einen Auffahrunfall: "Ein Lkw-Fahrer konnte im Nachgang angehalten werden. Die Beamten beschlagnahmten seinen Führerschein. Die Sattelzugmaschine wurde sichergestellt." "Eine Autobahn ist nicht für Protestaktionen geeignet", warnte die Polizei. "So sehr man auch die Hintergründe der Aktion verstehen kann, den Verkehr auf einer Autobahn abzubremsen, ist schlichtweg lebensgefährlich!" Die meisten Demos, sowohl des BGL als auch die gezielten Langsamfahraktionen mit 60 km/h eines Aktionsbündnisses um die BLV-Pro auf der Autobahn, verliefen friedlich – wenn auch bis Redaktionsschluss ohne erkennbaren Einfluss auf die Politik.

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