Zwei Sätze von zwei eifrigen Gesetzeshütern reichen aus, um Christian* und seiner Familie das Weihnachtsfest komplett zu verhunzen. Ein schwieriger Fall. Genau der richtige Fall für den Gründer der Autobahnkanzlei, Peter Möller.
Es ist Montag, der 20. Dezember 2021. Im Büro wird emsig gearbeitet. Die Woche vor Weihnachten ist wie geschaffen dafür, bei schwierigen Strafrechtsfällen gute Kompromisse mit der Staatsanwaltschaft zu verabreden. Deswegen werden in dieser 51. Kalenderwoche alle Strafrechtsakten herausgezogen und es wird probiert, Kontakt mit den zuständigen Staatsanwälten aufzunehmen. Kurz vor Weihnachten bleiben selbst Juristen von warmherzigen Gefühlen nicht verschont. Es ist mittags um 12 Uhr, als Christian sehr aufgeregt anruft. Er hat einen Unfall gebaut. Die Polizei hat ganze Arbeit geleistet. Sie hat nicht nur gleich die rechtliche Bewertung vorgenommen – Christian sei schuldig – sondern sie hat ihm auch das Gefühl vermittelt, dass er ein Verkehrsrowdy sei, der selbstverständlich die volle Schuld am Unfallgeschehen trage. Ich vereinbare mit Christian, dass wir uns am 21. Dezember morgens um 8 Uhr im hohen Norden treffen und er mir das Unfallgeschehen vor Ort erklärt.
Bei klirrender Kälte treffen wir uns auf dem Parkplatz vor einer Werkstatt. Aus dem Verwaltungsgebäude klingt "Oh du Fröhliche". Nach Weihnachtsstimmung sieht Christian gar nicht aus. Ganz im Gegenteil. Er hat Ringe unter den Augen und wirkt völlig abgekämpft. Wir sitzen in seinem Lkw und er erzählt mir, was geschehen ist. Er hat auf einer großen Kreuzung ein Wendemanöver gemacht, und an der zweiten Einfahrt in den Kreuzungsbereich ist ein Pkw einfach blind in die Kreuzung hineingefahren. Der Pkw-Fahrer meinte, das sei in Ordnung so. Denn seine Ampel sei grün gewesen. Die herbeigerufene Polizei wusste auch sofort, dass der Lkw-Fahrer der Bösewicht ist.
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