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EU-Kommission verhängt wegen Kartell Geldbuße Deutsche Bahn muss 48 Millionen zahlen

Güterzug im Rheintal Foto: Deutsche Bahn

DB, ÖBB und SNCB haben laut EU-Kommission ein Schienengüterkartell gebildet und müssen daher insgesamt mehr als 48 Millionen Bußgeld zahlen. Es geht um Absprachen bei Ganzzügen.

Laut der EU-Kommission betraff das Kartell den konventionellen Frachtverkehr (mit Ausnahme des Automobiltransports), alle drei Unternehmen hätten ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt.

„Fairer Wettbewerb gewährleistet, dass Kunden, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, das bestmögliche Angebot erhalten. Ein Kartell zwischen Bahnbetreibern, die Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der gesamten EU anbieten, läuft dem Ziel eines fairen Wettbewerbs grundsätzlich zuwider. Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind“, sagt Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission.

Kartell bei grenzüberschreitenden Ganzzügen

Das wettbewerbswidrige Verhalten erstreckte sich demnach von 8. Dezember 2008 bis zum 30. April 2014. Bei dem Kartell ging es um die Aufteilung von Kunden für grenzüberschreitende Ganzzüge. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, "dass sich die drei Eisenbahnunternehmen durch den wettbewerbswidrigen Austausch von Informationen über Kundenanfragen nach wettbewerblichen Angeboten abstimmten und sich gegenseitig höhere Preisangebote verschafften, um ihren Geschäftsbereich zu schützen". Ein solches System zur Kundenaufteilung sei nach den EU-Wettbewerbsvorschriften verboten.

Die Kommission leitete die Untersuchung in dieser Sache ein, nachdem die ÖBB auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 einen Antrag auf Erlass der Geldbuße gestellt hatten. Daraufhin beantragten die anderen Kartellmitglieder Geldbußenermäßigung.

DB zahlt als Wiederholungstäterin den größten Batzen

Zwar ergeben sich für alle Beteiligten nach der Kronzeugenregelung unterschiedliche Ermäßigungen des Bußgeldes. Der Großteil der Bußgelder fällt aber auf die DB, die allein 48.3 Millionen Euro zahlen muss - laut der EU-Kommission wurde die Geldbuße nämlich um 50 Prozent erhöht, da das Unternehmen zuvor für ein anderes Kartell haftbar gemacht worden war (Freight Forwarding) und es sich daher um einen Wiederholungsfall handelte.

Den ÖBB wurde die Geldbuße, die ansonsten insgesamt rund 37 Millionen Euro betragen hätte, vollständig erlassen; die Société Nationale des Chemins de fer belges/Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (SNCB) muss 270.000 Euro bezahlen, weil sie erst ab dem 15. November 2011 beteiligt war.

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