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Dritte Klage gegen Lkw-Kartell BGL verlängert Anmeldefrist

Foto: Mike Espenhain

Der BGL hat im Rahmen seiner dritten Schadenersatzklage gegen das Lkw-Kartell die Anmeldefrist verlängert.

Die Verlängerung der Anmeldefrist über die Sommerpause hinaus bis Ende August begründet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit der anhaltend großen Nachfrage. Demnach wurden bereits mehr als 50.000 Lkw für die dritte Klage registriert.

Anmeldung bis 31. August

Interessierte Unternehmen können sich daher noch bis zum 31. August auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen. Angemeldet und auch nachgemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31.Dezember 2016 gekaufte, geleaste oder im Wege des Mietkaufs erworbene Lkw.

Schaden in Milliardenhöhe

Mit der Klage wollen der Verband aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände AMÖ, BWVL und DSLV für vom Lkw-Kartell betroffene Firmen Schadenersatz von den Lkw-Herstellern erkämpfen. Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright haben sie nach eigenen Angaben bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU Klage eingericht. In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP.

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hatte die EU-Kommission im Juli 2016 gegen mehrere Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Festgestellt wurde, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF ab 1997 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und 14 Jahre lang Verkaufspreise sowie den Zeitplan für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien abgesprochen haben.

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