Bußgeld wegen Falschparkens Parken im Schnee

lkw, schnee, winter Foto: Udo Skoppek

Durch die Reform des Bußgeldrechts 2021 haben sich unzulässiges Halten und falsches Parken erheblich verteuert. Daher lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid an den Halter immer genau zu hinterfragen.

Der Halter des Sattelzugs von Udo Skoppeck, die Spedition Karthaus aus Remscheid, hat einen Bußgeldbescheid der Stadt Villingen-Schwenningen über 55 Euro bekommen. Der Vorwurf: "Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 253 gesperrt war." Zur Tatzeit lag aber Schnee im Schwarzwald. Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier übernahm den Fall und forderte zunächst Akteneinsicht an. "Daraus hat sich ergeben, dass dahinter ein übereifriger Hausmeister steckt", berichtet Pfitzenmaier. So beginne die Anzeige mit "Schon wieder ein Falschparker".

"Durch die Reform des Bußgeldrechts im Jahr 2021 haben sich unzulässiges Halten und falsches Parken erheblich verteuert", erklärt Pfitzenmaier. "Während früher in erster Linie Verwarnungen über einen Betrag zwischen 15 und 35 Euro ausgesprochen wurden, haben sich Bußgelder für falsches Halten und Parken erheblich verteuert." Halten ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Definiert ist das Halten als "jede gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasste Fahrtunterbrechung", also etwa die Fahrtunterbrechung zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Die Zeit spielt bei diesem Verhalten insofern eine Rolle, als jemand, der sein Fahrzeug länger als drei Minuten verlässt, nicht mehr hält, sondern parkt. Parken ist demgegenüber definiert als "Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der Verkehrsvorschriften".

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