"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" heißt es mit dem Inkrafttreten der Entsenderichtlinie. Davon können unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Fahrer profitieren.
Die ersten "Grenzerfahrungen", nachdem alle Lkw-Fahrer seit dem 2. Februar 2022 ihren Grenzübertritt im digitalen Tacho dokumentieren müssen, haben wir im Brennpunkt ab Seite 64 beschrieben. Der Grund dahinter: Mit dem Inkrafttreten der neuen Entsenderichtlinie im Rahmen der zweiten Stufe des Mobilitätspaketes 1 gilt fortan für alle europäischen Lkw-Fahrer der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
Es ist kein Geheimnis, dass dabei in erster Linie die Fahrer der osteuropäischen Frachtführer gemeint sind, die seit Jahren mit einer Kombination aus ihrem niedrigen nationalen Mindestlohn und hohen Auslandsspesen in Westeuropa Transporte durchführen und so im Wettbewerb des internationalen Güterverkehrs deutlich günstigere Preise anbieten können als etwa deutsche Unternehmen mit höheren Lohnkosten und Sozialabgaben. Das wird nun zumindest angeglichen.
Reine Transitverkehre von der Entsendung ausgenommen
Für osteuropäische Fahrer und ihre Arbeitgeber bedeutet es, dass sie für jede Stunde, die sie in einem anderen Land eine Beförderung durchführen, mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn bekommen beziehungsweise zahlen müssen. Der beträgt in Deutschland 9,84 Euro, ab Juli 10,84 Euro. Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung soll er im Herbst auf 12 Euro erhöht werden.
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