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Bund möchte Kriegsfolgen abmildern Finanzhilfen für Speditionen

Foto: ©BUSARA-stock.adobe.com, Montage: Oswin Zebrowski

Speditionen können von einem neuen Hilfsprogramm der Bundesregierung profitieren. Wie das funktioniert.

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine wirkt sich spürbar auf die Transport- und Logistikbranche aus. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 soll dazu dienen, kurzfristig die Liquidität der vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern. Es startet nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums „in Kürze“. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR 2022

Es handelt sich um ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: Eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro und eine für individuelle und großvolumige Konsortialfinanzierungen. Gefördert werden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Die KfW gewährt den Hausbanken eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz) und eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch soll die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht werden.

Als Zugangsvoraussetzungen gelten nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren. Beispielsweise durch Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt, Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten. Der Energiekostenanteil muss mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021 betragen. Das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Großbürgschaftsprogramm

Im Rahmen des sogenannten Großbürgschaftsprogramms werden Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen gefördert werden. Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent. Das Großbürgschaftsprogramm ist ebenfalls bis zum 31.12.2022 befristet.

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