Aus dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird zum 1. Januar 2023 das BALM. Die Umbenennung kostet den Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag.
Ab dem 1. Januar 2023 ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums (BMDV).
Aufgabenzuwachs des BAG
Der neue Name ist laut BMDV dem Aufgabenzuwachs des BAG in den vergangenen Jahren geschuldet. Dies sei zum einen die konsequente Fortschreibung der Kontrollstrategien, Mautverfahren sowie Digitalisierungs- und Ahndungsprozesse gewesen. Zum anderen seien im Auftrag des BMDV gesellschaftliche Zukunftstrends in Sachen Verkehr in das Aufgabenspektrum integriert worden.
Verkehrspolitische Entscheidungen vorbereiten
Zu den seit jeher angestammten Aufgaben des BAG gehört es, die Logistikbranche und den Personenverkehr mit einer Vielzahl von Förderprogrammen mit Mitteln des Bundes zu unterstützen. Auf Grundlage von Verkehrsdaten und Marktstudien bereitet das BAG verkehrspolitische Entscheidungsprozesse vor und ist verantwortlich für die zivile Notfallvorsorge (ZN) im Straßenverkehr sowie für die logistische verkehrsträgerübergreifende Koordinierung in Krisenlagen. Mit Beginn des russischen Angriffskriegs hat das BAG im Auftrag des BMDV und des Bundesinnenministeriums ein Lagezentrum eingerichtet, um innerdeutsche und grenzüberschreitende Beförderungen für Flüchtende aus der Ukraine zu koordinieren und so humanitäre Hilfe zu leisten.
Einmaliger „Erfüllungsaufwand“
Auf Nachfrage von eurotransport.de teilte das BMDV mit, für die Umbenennung des BAG in BALM falle ein einmaliger „Erfüllungsaufwand“ von rund 389.000 Euro an. Die bereits erwähnten Aufgabenerweiterungen hätten sich im Namen BAG „längst nicht mehr hinreichend abgebildet“, so das Ministerium gegenüber eurotransport.de.