Abbiegeunfälle - Lkw vs Fahrrad Staatlich geförderter Ungehorsam

Foto: Peter Schmidt
Meinung

Das politische Klima in Deutschland ist bei Abbiegeunfällen auffallend einseitig. Der Schutz der Radfahrer besonders in den Innenstädten wird forciert, die alleinige Verantwortung dem Lkw-Fahrer im Zuge des Vorwurfs der Fahrlässigkeit aufgebürdet. Die Unfallanalyse zeigt jedoch, dass Radfahrer immer öfter seitlich in den bereits abgebogenen Lkw fahren. Dann helfen auch keine Abbiegeassistenten. Unser Thema bei FERNFAHER live am 3. Dezember.

In der Regel bekommen die Abonnenten des FERNFAHRER das neue Heft jeweils am Donnerstag. So erscheint die Ausgabe 1/2021 für unsere treuen Stammleser ab dem 3.Dezember, passend zur 46. Sendung von FERNFAHRER live. In den beiden Rubriken „Faktencheck“ und „Recht Aktuell“ geht es einmal mehr um das traurige Thema der Unfälle zwischen meist rechtsabbiegenden Lkw und Radfahrern, die an einer Kreuzung bei Grün weiter geradeaus fahren wollen. Immer wieder habe ich mich in den letzten Jahren mit dieser Problematik befasst. So bereits im Jahr 2018 in meinem Blog „Wer schützt die Lkw-Fahrer?“. Und nun gehen wir sowohl im Heft als auch in der Sendung FERNFAHRER live, siehe dazu den Terminhinweis, der Frage nach, ob im aktuellen politischen Klima in Deutschland die Rechtsprechung mittlerweile so eindeutig gegen die Lkw-Fahrer eingestellt ist, dass sogar Fehlurteile in Kauf genommen werden? Die Antwort ist: offensichtlich ja.

Der Vorwurf der Fahrerlässigkeit

Es geht in diesem „Recht Aktuell“ unter dem Titel: „Zu Unrecht verurteilt“ um einen Unfall in Berlin aus dem September 2018 und einem, wie man heute sagen kann, krassen Fehlurteil des Amtsgerichts Tiergarten im Oktober 2020. Der Vorwurf lautete: der Fahrer eines Drei-Achs-Kippers soll beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer zunächst übersehen, dann getroffen und überrollt haben. Wie der Fachanwalt für Verkehrsrecht Matthias Pfitzenmaier schreibt, ist die wiederkehrende Argumentation der Gerichte, dass bei einem Blick in einen bestimmten Spiegel zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Unfall dieser Unfall vermeidbar gewesen wäre. „Dies mag eine Kausalität zwischen dem Nicht-in-den-Spiegel-Blicken und hier dem Tod des Radfahrers begründen“, so Pfitzenmaier. „Jedoch ist es meines Erachtens fraglich, ob der Umstand, dass zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt nicht in einen ganz bestimmten Spiegel gesehen wurde, noch zurechenbar ist. Die aktuelle Rechtsprechung ist bei entsprechenden Fallgestaltungen sehr schnell bei der Verwirklichung des Fahrlässigkeitstatbestandes.“

Gegengutachten nicht berücksichtigt

Im „Faktencheck“ stellen wir daher die Methode der Fotogrammetrie vor, die auch der Berliner Unfallanalytiker Andreas Wendt anwendet. Mit einer Drohne nimmt er aus der Luft die von der Polizei nach einem Unfall mit Kreide auf dem Boden markierten Endpositionen des Lkw, des Fahrrads und des Opfers auf. Danach entsteht am Rechner, so wie eben bei dem Unfall in Berlin, ein 3-D-Modell, das dann in der Abfolge verlässlich zeigt, wie sich der Unfall wirklich zugetragen haben muss. Denn, das beklagt auch die Polizei, Zeugenaussagen sind sehr oft falsch oder widersprüchlich. Zusammen mit einem Berliner Gutachter, Peter Schmidt, der zuvor den Unfall mit dem baugleichen Lkw und einem Arbeitskollegen des später verurteilen Fahrers nachstellte (siehe Foto), kam Wendt zu dem Schluss, dass der verstorbene Radfahrer seitlich in den Lkw gefahren ist, als der Lkw bereits weit abgebogen war.

„Doch das spielte vor Gericht offenbar keine Rolle“, moniert Pfitzenmaier nach Einsicht der Akten. „Wenn ein vom Verteidiger beauftragtes Gutachten vorgelegt wird, das sich mit den Unzulänglichkeiten des gerichtlichen Sachverständigengutachtens dezidiert auseinandersetzt und plausibel die Schwächen des Gutachtens aufzeigt, muss ein Gericht sich im Urteil hiermit zumindest auseinandersetzen. Sowohl eine Berufung als auch eine Revision gegen das Urteil wären daher möglich und durchaus auch Erfolg versprechend gewesen.“

Aufarbeitung bei FERNFAHRER live

Daher werden wir diesen abgeschlossenen Fall in der 46. Sendung von FERNFAHRER live zusammen mit dem Unfallanalytiker Andreas Wendt, dessen Kollegen Peter Schmidt und dem Anwalt Matthias Pfitzenmaier nachträglich aufbereiten und dabei einen Einblick in die Technik der Fotogrammetrie bekommen. Denn, so schätzt Wendt, bis zu 60 Prozent dieser tragischen Abbiegeunfälle könnten auf diese Weise passiert sein. Ein Grund ist die bislang wenig berücksichtigte Tatsache, dass auch Radfahrer einen Anhalteweg haben, der, je nach Geschwindigkeit und vor allem auf gut ausgebauten Radwegen, bis zu elf Meter betragen kann. Das betrifft allerdings weniger die sogenannten „Kampfradler“, die zum Teil auf ihren modernen Bikes auch richtig gute Bremsen verbaut haben, sondern vielfach alte und schlecht gewartete Damen- und Herrenfahrräder. So sind es vor allem auch Frauen, die von Unfällen beim Abbiegen betroffen sind. Was wiederum für Andreas Wendt in Konsequenz zur aktuellen Politik bedeutet: „Abbiegeassistenten sind ein hilfreiches technisches Hilfsmittel“, so Wendt, „aber nicht der Schlüssel für Abbiegeunfälle.“

Staatliche Initiative

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) startete bereits 2018 mit dem etwas unglücklichen Slogan „Ich hab den Assi“ eine Initiative, um durch staatliche Fördergelder mehr Transportunternehmen oder kommunale Entsorger zu einem freiwilligen Einbau der Technik zu animieren. Die EU hat Abbiegeassistenten allerdings erst ab 2022 für alle neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neufahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Mittlerweile gibt es seit 2019 fünfzehn unterschiedlich funktionierende nachrüstbare Abbiegeassistenten, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhalten haben. Der freiwillige Einbau kann aus Bundesmitteln gefördert werden. So setzt etwa WTK Stratmann auf freiwilliger Basis auf Nachrüstungen.

Hohe Nachfrage nach Abbiegeassistenten

„Wir freuen uns sehr, dass immer mehr Kunden dem Abbiege-Assistent von Mercedes-Benz Trucks vertrauen und ihren Fahrern dieses wichtige Sicherheits-Assistenzsystem an die Hand geben“, freut sich aktuell Andreas von Wallfeld, Leiter Marketing, Vertrieb und Services bei Mercedes-Benz Trucks. „In den meisten europäischen Märkten erkennen wir seit Jahren einen positiven Trend. Die größte Nachfrage verzeichnen wir dieses Jahr in Deutschland und in der Schweiz, wo bereits rund 85 Prozent der Actros-Modelle, für die das System verfügbar ist, mit dem Abbiege-Assistent bestellt wurden“, so Wallfeld weiter.

Erst in der 37. Sendung von FERNFAHRER live hatten wir live aus Wörth die Präsentation des weltweit ersten radarbasieren Abbiegeassistenten begleitet, der im Notfall, wenn der Fahrer nicht selbst reagiert, den Lkw bis zum Stillstand abbremsen kann. Ab Juni 2021 sollen die ersten Fahrzeuge mit dem Active Sideguard Assist (ASGA) vom Band rollen.

Neue Diskussion um die alte Verantwortung der Lkw-Fahrer

Spätestens dann, wenn trotz eines im Lkw verbauten Abbiegeassistenten ein Unfall passiert, wird die Diskussion um die Verantwortung der Lkw-Fahrer neu entflammen. Denn bei der aktuellen Rechtslage ist ein Abbiegeassistent wie ein Notbremsassistent eben nur ein Assistent. Im „Recht Aktuell“ des FERNFAHRER 6/2019 hatte Pfitzenmaier bereits eines eindeutige Auffassung vertreten: „Selbst wenn der Radfahrer gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt“, so Pfitzenmaier, „ist der Lkw-Fahrer, der rechts abbiegt und den sich vorschriftswidrig verhaltenden Radler verletzt oder tötet, weiter verantwortlich, wenn er selbst gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt.“ Das ist klar. Doch nun könnte ausgerechnet der Einbau eines Abbiegeassistenten den Lkw-Fahrern juristisch wieder zum Nachteil gereichen. „Wenn ein Assistent verbaut ist und vor einem Radfahrer warnt, es aber dennoch zum Unfall kommt, dann liegt zumindest die Annahme grober Fahrlässigkeit nahe."

Die Maschine ist keine grundlegende Gefahr

„Die Maschine selbst stellt grundlegend keine Gefahr da“, betont auch Wendt. „Erst die Anwesenheit des Menschen und sein Handeln im Verkehr sind die Voraussetzungen für ein Unfallereignis. Doch unser Rechtssystem ist sehr stark auf ein Unterlassen ausgerichtet, ohne dass es hierzu eines Beweises bedarf. Ein Lkw-Fahrer mit einem Unfall im Abbiegevorgang wird daher darüber bewertet, ob er fahrlässig oder sogar durch Unterlassen den Unfall herbeiführte.“ Das heißt im juristischen Denken: „Der Lkw-Fahrer kann sich in Zukunft auch mit einem Assistenten nicht mehr darauf berufen, dass er den Radfahrer nicht sehen konnte. Er hätte in diesem Fall das Problem, dass der Unfall anders betrachtet werden muss.“ Und so fürchtet Wendt bereits die ersten Urteile bei Abbiegeunfällen unter der dann mutmaßlichen Begründung: „Der Lkw-Fahrer hat es unterlassen, auf den Abbiegeassistent zu reagieren und muss daher höher bestraft werden.“

Zunehmend Lkw-feindliches Klima in den Städten

Auch Andreas Wendt sieht wie ich den Konflikt kommen: „Das besagt auch die Novelle der Straßenverkehrsverordnung“, so Wendt. „Egal, wie die Maschine mittels Hilfseinrichtungen hantiert, so verbleibt die Verantwortlichkeit beim Steuerer der Maschine.“ Nicht nur Wendt beklagt ein zunehmend Lkw-feindliches politisches Klima gerade in den Innenstädten, wo der Radverkehr allein der Heilsbringer der zukünftigen Mobilität geworden ist. Die logische Folge: Je mehr Radfahrer es gibt, desto mehr Unfälle wird es auch geben. Doch zunehmend sieht die Politik, getrieben vom Lobbyverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), allein den Lkw-Fahrer und die Transportunternehmen, die in die Städte fahren, um dort Ware auszuliefern, als Alleinschuldige. Das geht auch aus der aktuellen Forderung von Bündnis 90/ Die Grünen hervor, die einen Antrag im Parlament eingebracht hatten, nachdem zukünftig das Durchfahren von Ortschaften ohne einen Abbiegeassistenten verboten sein soll.

Freiwilligkeit und finanzieller Anreiz

„Der Antrag der Grünen ist im Parlament eingebracht, hat aber keine Aussicht, eine Mehrheit zu erhalten“, heißt es aus dem Büro des SPD-Verkehrspolitikers Udo Schiefner. „Es ist also ein klassischer Schaufensterantrag. Wir gehen davon aus, dass das Ganze weder vor einem deutschen noch dem EuGH eine Chance hätte. Das ist den Grünen aber egal, da sie wissen, dass der Antrag ohnehin keine Chance hat.“ Die aktuelle Verkehrspolitik geht einen anderen Weg. „Die finanzielle Förderung zur Nachrüstung mit Abbiegeassistenten ist im Haushalt 2021 gerade noch einmal ausgeweitet“. so Schiefner. „Zudem ist angedacht, die Förderung des Umstiegs auf modernere Lkw im Rahmen eines Flottenförderprogramms an das Vorhandensein von Abbiegeassistenten in den neuen Fahrzeugen zu knüpfen. Solange das europäische Recht noch nicht umgesetzt werden muss, müssen wir weiterhin auf die Freiwilligkeit und den finanziellen Anreiz setzen.“

Keine Lösung - nur ein verlagertes Problem

Für den Unfallanalytiker Wendt ist das aber bei der Verhinderung von Radfahrerunfällen nur ein verlagertes Problem – bei dem am Ende auch dem Lkw-Fahrer nicht geholfen ist. „Ein Abbiegeassistent kann unter anderem nur erkennen, was der Lkw-Fahrer im Grunde auch erkennen könnte und deckt etwas besser den Toten Winkel ab.“ Doch um letzten Endes die Frage des fahrlässigen Verschuldens wirklich zu klären, müsse man erstmal wissen, woher der Radfahrer gekommen ist. „Und genau das wissen wir in den meisten Fällen ja nicht“, argumentiert Wendt. „Wir glauben nur zu wissen, dass der Lkw-Fahrer einen Radfahrer übersieht und daher dafür verantwortlich ist.“

Wendt sieht daher ein Problem vor allem für eine voreingenommene Justiz und Politik, die er auf Grund seiner vielen Unfallanalysen sehr eindeutig beschreibt: „Ein staatlich geförderter Ungehorsam in Verbindung mit Anarchie der Radfahrer trifft momentan den Zeitgeist. Und seien wir ehrlich, wie oft erlebt man, dass der Amtsrichter mit seinem Fahrrad am Gericht ankommt und nachher gegen einen Motorisierten urteilt. Ich habe auch schon Richter mit Tränen bei der Urteilsverkündung gesehen, weil sie selbst leidenschaftliche Radfahrer sind.“

Terminhinweis:

Update: Hier geht's direkt zur Sendung

Am 3.12. ab 17 Uhr diskutieren der Berliner Unfallanalytiker Andreas Wendt, der Gutachter Peter Schmidt und der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Matthias Pfitzenmaier, mit den Fahrern Hannes Gläser, Ralf Kalabis-Schick und Udo Skoppeck über Abbiegeunfälle in der Stadt und wie man diese verhindern kann.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.