Arbeitsrecht Jeder gegen jeden

Foto: Haus des Rechts
Meinung

Die Logistik ist ein entscheidender Baustein unserer Wirtschaft. Die Coronakrise macht die lang bekannten Risse nun zu Gräben. Die Transportbranche ist nach wie vor nicht in der Lage, eine gemeinsame Lösung gegen den unlauteren Wettbewerb und die zunehmend schlechten Arbeitsbedingungen der Fahrer zu finden. Also fragen wir bei FERNFAHRER live mit Harry Binhammer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Verlängerung des Lockdowns light, wie es euphemistisch heißt, wird wohl nicht mehr zu verhindern sein. Wie genau die Maßnahmen konkret aussehen und wie lange sie, bis wohl auf das Weihnachtsfest, am Ende dauern werden, entscheidet sich konkret am 25. November. Sie werden, ungeachtet der nicht wirklichen sinkenden Zahlen der Neuinfektionen und der damit drohenden Überlastung des Gesundheitssystems, die Wirtschaft und damit die Logistik weiter treffen. Die Pessimisten der International Road Transport Union (IRU) rechnen bereits damit, dass vor allem die rund 3,5 Millionen kleinen und mittelständischen Frachtführer in Europa über kurz oder lang von Insolvenz bedroht sind.

Die Folgen der Coronakrise für die Fahrer

In der 42. Sendung von Fernfahrer live haben wir uns bereits mit den drohenden Folgen der Coronakrise für die Fahrer des gewerblichen Güterkraftverkehrs in Deutschland rein aus Sicht des Arbeitsschutzes beschäftigt. Dr. Jörg Hedtmann, Leiter der Abteilung Prävention der BG Verkehr, hat sich dabei den Fragen der Fahrerinnen und Fahrer gestellt und diese kompetent beantwortet. Alle dabei aufkommenden Fragen des Arbeitsrechts haben wir bewusst ausgeklammert, um sie am 26. November in der 45. Sendung von FERNFAHRER live zusammen mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harry Binhammer zu beantworten. Er ist auch einer unserer Experten auf Eurotransport. Siehe dazu den Terminhinweis.

Drohender Fahrermangel

Die Bundesagentur für Arbeit kann auf Anfrage noch keine aktuellen Zahlen bekannt geben, ob und wie stark die Logistik von der zweiten Welle betroffen sein wird. Aber die Tatsache, dass diesen November die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert wurden, ist kein gutes Zeichen für den gesamten Arbeitsmarkt. Das Prinzip dahinter: Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren müssen, ersetzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Teil des darauf weggefallenen Nettoeinkommens durch das Kurzarbeitergeld. So sollen Entlassungen vermieden werden.

Im Blog „Wer will den Job noch machen?“ und dazu in der 44. Sendung von FERNFAHRER live haben wir uns mit der Frage des drohenden Fahrermangels beschäftigt und dabei kein einheitliches Bild erkennen können. Es gibt nach wie vor Bereiche der Logistik, die nun gerade vor Weihnachten richtig brummen, das sind vor allem der Online-Handel mit den Paketdiensten, deren Fahrer teils bis zur Erschöpfung ran müssen. Und auch aus dem Bereich der Kühllogistik ist zu hören, dass die Flotten ausgelastet sind - die Frachtpreise aber nach wie vor massiv unter Druck stehen. Es findet derzeit im Bereich der Fahrergewinnung offenbar eine Marktbereinigung statt.

Ohne Mitglieder keine Macht

Allerdings geschieht dies nicht mit den besten Voraussetzungen. Prof. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, machte es deutlich: im Prinzip kämpft in Deutschlands Transportbranche jeder gegen jeden. Und es sind nicht nur die Flotten aus Osteuropa, denen nachgesagt wird, dass sie unter Preis fahren, es betrifft immer öfter unter dem Diktat zunehmender Ausschreibungen auch deutsche Frachtführer, die notgedrungen zu Konditionen fahren, die auf Dauer nicht haltbar sind. Der moderate Tarifabschluss in Bayern zeigt, dass selbst die mittelständischen Speditionen derzeit kaum in der Lage sind, mehr Löhne zu bezahlen, als sie die Fahrer verdienen würden. Der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen e.V. (LBT) verhandelt schon gar nicht mehr mit Verdi.

Das alte strukturelle Problem

So zeigt sich das alte strukturelle Problem auch in der Krise: es gibt nach wie vor und wohl auch in der Zukunft keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, und auf beiden Seiten, sowohl in den Landesverbänden des BGL wie auch in den Landesbezirken des Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik von Verdi, gibt es schlicht und einfach nicht genug Mitglieder, um wirklich Verbesserungen herbeizuführen. Das führt zu folgendem Phänomen: Auch die deutschen Unternehmen unterbieten sich bei den Preisen mit schlecht bezahlten Fahrern, die zu lange arbeiten. Viele Fahrer klagen zwar, das Verdi nichts tut, verstehen aber den Sinn der Gewerkschaft offenbar nicht.

Die Folge: „Die Speditionen werben sich untereinander die Fahrer ab.“ So beklagt es etwa Micha Hofmann, Fuhrparkleiter der Spedition Steinbach in Bayreuth und Gast der letzten Sendung. „Die Versprechungen sind jeweils hoch und hinterher stellt man fest, dass alle Mitbewerber nur mit Wasser kochen.“ In den sozialen Medien brüsten sich so mache Fahrer sogar mit ihrer grundlegenden Abneigung gegen die Gewerkschaft mit solchen Sätzen wie: „Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Interessen selbst zu vertreten, dann kann ich auch wieder bei Mutti einziehen.“ Klingt stark – und hat sicher seine Berechtigung. So lange es keine Probleme gibt. Denn am Ende, wenn es keine für alle geltenden Regeln wie etwa aus einem Tarifvertrag gibt, geht es vor Gericht.

Terminhinweis:

Arbeitsrecht ist Individualrecht. Und so wollen wir uns daher in der 45. Sendung von FERNFAHRER live mit Harry Binhammer und den Fahrern Jan Gaede, Franco Filippone, Manfred Pietsch und Rainer Ritsch neben einigen grundsätzlichen Fragen des Arbeitsrechts in der krisengeschüttelten Transportbranche mit folgenden konkreten Fragen beschäftigen:

  • Wie ist der aktuelle Stand beim Thema Kurzarbeitergeld?
  • Wem steht es wann zu und wie hoch ist es mittlerweile?
  • Wer kann als Fahrer die sogenannten „Corona-Prämien“ bekommen? Wie hoch sind diese maximal und wer kann sie als Unternehmer unter welchen Bedingungen bezahlen?
  • Gehören Prämien und Spesen mit zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
  • Wer zahlt den angeordneten Corona-Test?
  • Wer ist wann und wie weisungsgebunden, wenn es um Fahrten in Risikogebiete geht?
  • Wann darf ein Fahrer unter welchen Umständen eine unzumutbare Aktion ablehnen?
  • Welche rechtliche Handhabe haben Fahrer, wenn es bei den Kunden keinen Zugang zu den Toiletten gibt, wenn Schlüssel für Lkw abgeben werden müssen oder wenn im Lager der Kunden selbst die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden?
  • Wie lange ist es zumutbar, beim Verlader vor dem Abfertigungsbüro in der Kälte zu warten – und ist das entsprechend Arbeitszeit?
  • Muss man sich mit Fahrern aus Osteuropa, die vorher im Minibus gemeinsam angereist sind, in der eigenen Spedition einen gemeinsamen Aufenthaltsraum teilen?
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
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